Schwiegermutter / Die Mutter der Ehemann, die Mutter der Ehefrau

So auch dargestellt in Meyers Konversationslexikon:
Gegenschwieger-Vater oder -Mutter nennen sich die Schwiegereltern eines Ehepaars in der Pfalz und Württemberg gegenseitig.

Interessanterweise gab (gibt?) es btw auch die regionale Bezeichnung Mitschwieger/-schwäher: http://woerterbuchnetz.de/cgi-bin/WBNetz/wbgui_py?sigle=PfWB&lemma=mitschwaeher

Gruß
Kreszenz

Aber im Duden (und auch andernorts) steht „Schwiegermutter des eigenen Kindes.“ Und das Adjektiv „eigen/-e/-er“ impliziert die Zugehörigkeit zu jemandem. Wenn der Nachbar das Auto in der eigenen Garage hat, dann hat er es in seiner Garage.

Das widerspräche daher dem Adjektiv „eigen“.

Das möchte ich eben in Frage stellen. Synonymität folgt ja nicht daraus, daß die gemeinten Personen dieselben sind. Mein Schwager mag der Vater meines Neffen sein, aber deshalb ist „Schwager“ und „Vater“ ja nicht synonym.

Dann ist die eine die Gegenschwiegerin der anderen, aber nicht die Gegenschwiegermutter der anderen. Sie sind Gegenschwiegermütter ihrer beiden Kinder.

Klar. Und zwar genauer:
„Wir sind Gegenschwiegereltern unserer Kinder. Die sind nämlich miteinander verheiratet.“

Aber daraus folgt nicht, daß ein Elternpaar zum anderen sagen könnte. „Ihr seid unsere Gegenschwiegereltern“. Sie könnten aber sagen: „Ihr seid unsere Gegenschwieger“.

Gruß
Metapher

Daraus mag folgen, daß sie das von einander oder über einander sagen, aber nicht zu einander,

Ansonsten wäre ich wohl widerlegt. Vom regionalen Sprachgebrauch, aber nicht von der Logik :wink:

Ich möchte nach wie vor bezweifeln, daß ein Vater zum Schwiegervater seines Sohnes sagt: „Du bist mein Gegenschwiegervater“. Aber zu einem Dritten könnte er natürlich sagen: „Er und ich, wir sind Gegenschwiegerväter.“

Gruß
Metapher

Sie mag wohl zu ihrem Schwiegersohn oder ihrer Schwiegertochter sagen: „Ich bin deine Schwiegermutter.“ Oder zu einem Dritten: „Ich bin seine/ihre Schwiegermutter.“ Aber nicht zu dessen/deren Mutter „Du bist meine Gegenschwiegermutter“.

Wie a.a.O. gesagt: Es geht mir um das hier unmögliche Personalpronomen 1. oder 2. Pers. Sing., das durch die Dudenformulierung „… des eigenen …“ als bedingungslos möglich behauptet wird.

Das Gegenbeispiel scheint überzeugend. Aber ist es nicht wirklich. Mein Gegenkandidat kandidiert gegen mich. Aber die Gegenschwiegermutter ist nicht mir gegenüber Schwiegermutter.

Unbedingt!

Schönen Gruß
Metapher

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Ich hab mich verschrieben. Sorry! Das Adverb heißt „mancherorts“, also zusammengeschrieben.

Die Etymologie kenne ich nicht, es könnte aus einem ursprünglichen Gen. Plur. entstanden sein. Es soll angeblich auch die seltenere Variante „manchenorts“ auftauchen. Analog auch „andernorts“.

Gruß
Metapher

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Nadja, lass Dich nicht von der Unterhaltung hier verrückt machen. Paran hat Recht.
Und niemand, den ich kenne, hat zur Bezeichnung seiner Verwandschaft je den Begriff „Gegenschwieger********“ in den Mund genommen.
Das mag für Erbschafts- oder Abstammungsangelegenheiten irgendwo in Süddeutschland noch Bedeutung haben. Ist aber bis auf sehr spezielle Fälle ziemlich unnötig und nicht gebräuchlich.
LG
Amokoma1

Kennst Du denn jemand, der „Gegenschwieger“ ist?
Siehe den verlinkten Thread von 2004. Der Fragesteller ist ganz klar ein Fischkopp („min Fru“) und er hat sich erst für eine Bezeichnung interessiert, nachdem sein Sohn (oder war es seine Tochter?) geheiratet hat.

Schwägerschaft ist gerade keine Verwandtschaft, weswegen

das hier Diskutierte weder für Erbschaft noch für Abstammung die geringste Rolle spielen.

???
Welche speziellen Fälle bitte?
Mit jeder Heirat, bei der die Eltern des Brautpaares noch leben, tritt der „Fall“ ein.

Sagst Du, weil noch nie gehört.

2004 standen die Begriffe nicht im DUDEN, 2019 stehen sie drin.
D a s finde ich mehr als interessant.

Gruß
.