Schwiegermutter hat beim Blumengießen Schaden angerichtet

Die wöchentlich einmal stattfindende, unbezahlte Arbeit der Schwiegermutter in der Wohnung der Schwiegertochter hat beim Blumengießen durch überlaufendes Wasser zu einem Schaden an einem neuen, hochwertigen Schrank in Höhe von 165 Euro plus Arbeits- und Fahrkosten geführt.
Zahlt die Hausratsversicherung? Muss, falls die Hausratsversicherung nicht bezahlt, die Schwiegermutter, die keine entsprechende Versicherung hat, für den Schaden aufkommen?
Danke für jede Antwort!

Ich kenne mich damit nicht wirklich aus, aber zahlt sowas nicht die Haftpflichtversicherng des Verursachers? Die Muss man haben.

Nein, das ist ein Fall für die Haftpflicht des Verursachers.

Wer den Schaden verursacht, muss ihn bezahlen. Ohne Versicherung eben aus eigener Tasche.
Ob man so mit der Schwiegermutter umgehen möchte steht natürlich auf einem anderen Blatt.

Gruß,
Steve

Hallo,

das ist ein sog. Gefälligkeitsschaden. So weit ich weiß, muss jemand, dem bei einer Gefälligkeitstätigkeit ein Ungeschick passiert, dafür nicht haften.
Einige Haftpflichtverischerungen beinhalten aber trotzdem die Zahlung bei solchen Schäden.

Wenn deine Mutter eine solche Privathaftplichtversicherung hat, dann melde den Schaden.
Wenn sie nur eine einfache Privathaftpflichtversicherung hat, dann ist es zwecklos.
Wenn sie überhaupt keine Privathaftpflicht hat, dann kann man darüber nur den Kopf schütteln. Das ist eine der wichtigsten und preiswertesten Versicherungen überhaupt!

Selten.

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Hallo,

kaum, eine normale Haftpflicht würde in dem Fall auch nicht zahlen. Gefälligkeitsschäden trägt der Nutznießer der Gefälligkeit selbst, zumindest solange es sich um „Unfälle“ handelt. Absicht wäre eine andere Sache.

Wenn der Nutznießer kein Risiko will, muss er halt einen gewerblichen Anbieter beauftragen und zahlen, der haftet nat. für Schäden.

Gruß, Paran

Hallo,

Privathaftpflichtversicherungen sind nicht preiswert, sondern billig. Sie kosten nicht viel, was nicht heißt, dass sie ihren Preis wert wären.
Wenn eine Versicherung gefühlt billig ist, dann meist, weil sie selten Auszahlungen tätigen muss.
Sie macht trotzdem Gewinne, zahlt die Mitarbeiter und Vorstände etc.
Oft sind die echten Risikobreiche im Kleingedruckten ausgenommen oder nur unter Auflagen enthalten. Gefälligkeitsschäden werden normalerweise nicht gezahlt.

Bes. schön fand ich, das Baumsturzgefahren nur abgesichert sind, wenn jährlich ein Baumfachmann die Bäume begutachtet (da ist die Versicherung dann schon nicht mehr so billig, der Baumfachmann muss ja auch bezahlt werden).
Entweder kann die Versicherung die Übernahme eines Baumsturzschadens dann ablehnen oder sich das Geld wegen falschem Gutachten vom Baumfachmann zurückholen.
Solche Details machen die Versicherung nat. gefühlt billig.

Gruß, Paran

kommt auf den abgeschlossenen Vertrag an.

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Es ist mir ein Rätsel, wie man auf den Gedanken kommt, sich zu Versicherungsthemen zu äußern, wenn man so wenig Ahnung davon hat. Relevant für den Versicherungsbeitrag ist der Schadenserwartungswert je Versichertem, d.h. Wahrscheinlichkeit eines Schadensfalls * Höhe des Schadens. Aus dem Grund sind bspw. Glasversicherungen so günstig, weil sowohl Schadenshöhe als auch Schadenswahrscheinlichkeit so niedrig sind. Im Gegensatz dazu ist eine Versicherung für ein Atomkraftwerk schweineteuer, weil zwar die Wahrscheinlichkeit (auf Basis der bisherigen Erfahrungen ermittelt) gering ist, aber ein Schadensfalls schnell mal mit 2,5 Milliarden Euro zu Buche schlägt.

Irgendwo dazwischen liegt die Haftpflichtversicherung, weil die Schadenshöhe im Einzelfall beachtlich sein kann, aber im Regelfall eher niedrig ist und die Schadenswahrscheinlichkeit ebenfalls im Vergleich zu vielen anderen versicherbaren Risiken eher gering ist.

Das gilt für jede Versicherung bzw. sogar jedes Unternehmen.

Was Du unter „echten Risikobereichen“ verstehst, wird wohl Dein Geheimnis bleiben. Tatsache ist, daß die Privathaftpflichtversicherung bestimmte Schäden abdeckt und andere bestimmte Schäden eben nicht - wie jede andere Versicherung auch. Wie jede andere Versicherung dient sie nicht dazu, alle denkbaren Vermögens- und Gesundheitsschäden in jeder nur denkbaren Situation abzudecken.

Im Gegensatz zur anscheinend weit verbreiteten Ansicht gibt es tatsächlich auch Situationen, in denen keine Versicherung greift.

Im übrigen - und auch das habe ich Dir schon einmal erklärt - kann eine Versicherungsgesellschaft auf lange Sicht nur erfolgreich wirtschaftlich tätig sein, wenn sie ihre Kunden nicht durch Unwilligkeit vergrault, d.h. versicherte Schäden werden in aller Regel problemlos und schnell reguliert.

Will sagen: nur, weil die Privathaftpflicht aufgrund der geltenden und für jeden nachlesbaren Versicherungsbedingungen einen bestimmten Schaden nicht reguliert, macht sie das nicht zu einer entbehrlichen oder überteuerten Versicherung. Vielmehr ist die Privathaftpflicht eine der wirklich wichtigen Versicherungen, weil sie vor existenzbedrohlichen Situationen schützt.

Na, dann liefere doch mal die Passage aus einer beliebigen Versicherungsbedingung, aus der das hervorgeht.

C.

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Kann nicht schaden, zu überlegen, ob man das meldet bzw. über die Versicherung reguliert haben will. Kann ja sein, die Versicherung nimmt das zum Anlass die zu kündigen. Wenn die Schwiegermama dann einen richtigen Schaden fabriziert, ist die Kacke am dampfen.
Dann braucht man wohl selber eine PHV mit Ausfalldeckung.

Vielleicht auch überlegen, ob man die kostenlose Arbeitskraft überhaupt damit belästigt. Nachher kommt die nicht mehr zur kostenlosen Arbeit.

auch für die die Du nicht gerne hören willst ?

Allein die Frage und das Andeuten die Schwiegermutter müsste zahlen ist an Dreistigkeit kaum zu überbieten !
Da „arbeitet“ sie unentgeltlich, ich nehme stark an um Dich und deine Frau zu unterstützen, und dann soll sie für ein kleines Allerweltsmaleur auch noch haften ?
Für einen Gefälligkeitsschaden, der auch Dir oder deiner Frau selbst passieren könnte- ach so, kann ja nicht, du hast ja die Schwiegermutter, die dafür gerade gut genug ist.
Zum Machen und zum Haften ?

Na danke schön !

Ebent.

Und da sind die einen eben viel häufiger als die anderen.

Hallo,

nach ca. 25 Jahren mit Privathaftpflicht, die keinen Schaden gezahlt hat (wie Kinder zerdeppern was von Oma / Bekannten, man selbst zerdeppert was auf Besuch - alles nicht abgedeckt, denn wer mit Kinder zu tun hat oder Besuch einlädt ist selbst schuld) habe ich gekündigt.
Dann wegen Häuschen mit Garten umd Bäumen mal geschaut, wie ich Baumsturzgefahr versichern kann - dabei kam diese Geschichte mit dem Baumsachverständigen zu Tage. Dachte mir, wenn ich jährlich einen Sachverständigen drübergucken lasse und entsprechend vorsorge, brauche ich keine Versicherung mehr dafür.
Quelle kann ich Dir nicht mehr nennen, nenn Du mir eine Privathaftpflicht-Versicherung, die es anders handhabt und ich werde Dir sehr dankbar sein sowie diese Versicherung abschließen (wenn sie ihren Preis wert ist).

Nach meinen bisherigen Erfahrungen wissen die Versicherer sehr genau, welche Schäden die Häufigsten sind. Genau die werden bei freiwilligen Versicherungen wie Privathaftpflicht gern im Kleingedruckten ausgeschlossen (siehe Kinder, Gefälligkeitsschäden, Besuch oder mit Auflagen belegt). Auf diese Weise können die Beiträge so günstig gehalten werden, dass sie preiswert erscheinen. Aber versichert ist man dann nur gegen Schäden, die selten vorkommen - das wird einem beim Abschluss meist nicht gesagt.

Welche Schäden hat denn Deine Privathaftplicht schon übernommen? In welcher Höhe und wie schnell?

Gruß, Paran

Hi,
vor 25 Jahren waren die Bedingungen noch Andere. Wie oft wurde der Vertrag in diesem Vierteljahrhundert aktualisiert?
Wohl nie. Die Mitversicherung von Gefälligkeitshandlungen, Einschluss von deliktunfähigen Kindern, Be- und Entladeschäden, um nur ein paar Möglichkeiten zu nennen ist heute Standard und wird nur auf ausdrücklichen Kundenwunsch ausgeschlossen.
Vorgenannte Schäden wurden durch unsere Agentur in der Vergangenheit im Rahmen der Regulierungsvollmacht innerhalb von Stunden reguliert.
Gruß K.

Da ich weder die Fälle (bzw. deren Schilderung in der Schadensmeldung) noch die Versicherung mit ihren Bedingungen nicht kenne, kann ich nicht beurteilen, warum die Versicherung nicht gezahlt hat. Das hier „denn wer mit Kinder zu tun hat oder Besuch einlädt ist selbst schuld“ ist aber sicherlich keine Begründung.

Aber rechnen wir mal eben: 25 Jahre mal ca. 50 Euro macht in Summe 1.250 Euro Versicherungsbeiträge. Was meinst Du, was es kostet, wenn Deinetwegen (z.B. weil Du unaufmerksam auf einen Radweg latscht) ein Radfahrer stürzt, sich ein paar Knochen bricht und noch ein paar Zähne verliert? Alleine mit dem Schmerzensgeld und den Behandlungskosten könntest Du die Versicherung wahrscheinlich noch weitere 400 Jahre bezahlen.

Genau darum geht es bei der Privathaftpflicht: sie sichert Schäden ab, die eine existenzbedrohliche Höhe erreichen können. Hier sind mal ein paar nette Fälle aufgeführt:

Die Privathaftpflicht ist für diesen Fall eh die falsche, sofern es sich - wie ich es verstehe - um den eigenen Garten handelt. Da ist die Gebäude- und Grundbesitzerhaftpflicht in der Uhr und das ist eine Versicherung, die man in jedem Falle haben sollte.

Weiterhin bleibt es mir aber ein Rätsel, wie Du auf die Sache mit dem Baumsachverständigen kommst. Wenn man einen solchen Menschen nicht regelmäßig engagiert, handelt man weder einfach noch grob fahrlässig, so daß die Versicherung in jedem Falle zahlt.

Ich kann weder die Sache mit den Kindern noch mit dem Besuch nachvollziehen. Haftpflichtschäden ggü. Angehörigen sind allerdings in der Regel nicht abgedeckt, sofern diese Angehörigen in häuslicher Gemeinschaft mit dem Versicherungsnehmer leben oder selbst mitversichert sind. Gefälligkeitsschäden sind mitunter ausgenommen, aber nicht grundsätzlich. Kommt halt auf die Versicherung an.

C.

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