Schwierige Nachbarschaft Notweg

Guten morgen,
naja wenn jetzt im Nachhinein nachdem wir leider für dieses Thema sensibilisiert worden sind muss ich sagen dass man natürlich darauf hätte achten müssen einen Grundbuchauszug mit eingetragener Dienstbarkeit zu bekommen. Worin das vom Vorbesitzer angegebene Weggerecht eingetragen ist. Haben wir nie bekommen weil es nicht eingetragen wurde sondern lediglich zwischen den beiden Parteien damals geregelt wurde und im Fall einer Veräußerung der Immobilie wieder hinfällig wurde…dies ist nun bei uns der Fall…

Welche „ganze Geschichte“ meinst du?

Ein „Urteil“ gibt es nicht sondern einen „Vergleich“. Dieser wurde damals vor dem Gericht getroffen.

So ein Vergleich fällt nicht vom Himmel und das Gericht wird nicht von sich aus tätig. Das muss es doch eine Vorgeschichte mit Unterlagen geben, diese solltet entweder Ihr oder der Verkäufer haben. Möglicherweise ist dort etwas zu finden.

Ach jetzt versteh ich! Es hat sich wohl eine ganze Weile über die Anwälte hin und her hochgeschaukelt. Die Gegnerische Seite wollte keinen Zugang mehr über das eigene Grundstück zu dem „Gefangenen Häuschen“ geben unser Verkäufer (damals noch selbst Bewohner des Häuschens) musste eben in sein Haus kommen. Dann ging es vor Gericht und der Vergleich wurde festgehalten. Darin enthalten : Notwegerecht wird geduldet und im Gegenzug eine Notwegrente in Höhe von 285€ erbracht werden.
Für uns das dumme an der Geschichte, dass diese Geschichte nicht als Dienstbarkeit im Grundbuch eingetragen wurde.

Unterlagen liegen uns bis auf den Vergleich vom Gericht keine vor.

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Hallo
Ich hoffe das ich die Sachlage nicht falsch verstanden habe:
Ehemaliger Besitzer, Grundstück ohne Zuwegung einigt sich auf
Zugang über ein nachbargrundstück. Soweit so gut.
Dann kauft ein Nachbar dieses Grundstück, das offenbar an seines direkt angrenzt.
Das bedeutet aber doch, das das neu gekaufte Grundstück ohne Probleme
über das Grundstück das neuen Eigentümers erreichbar ist.
Damit gibt es auch keinen Grund mehr für ein Notwegerecht.(?)
Nun hat der neue Besitzer das neu gekaufte Grundstück vermietet.Hat aber durch eigene Bautätigkeit den Zugang über sein Grundstuck und Gebäude so gestaltet, das er nicht möchte, das sein Mieter uber das eigene Grundstuck zu seinen Mietobjekt gelangt.
Nun soll der Nachbar wieder herhalten, damit der Neueigentümer und Vermieter nicht durch die von ihm Selbst geschaffene Situation belästigt wird.
Ist dies Zusammenfassung halbwegs richtig?
Ich kann den Alten Herrn schon irgendwie verstehen.
Herzlichst
Uwe

…so wie du das schreibst könnte auch ich den „alten Herrn“ verstehen… leider sieht die Realität a bissl anders aus.
Das von uns neu dazu gekaufte Haus liegt an der Straße an über die es bisher über den Notweg erreicht worden ist. Wenn es über unser Grundstück einen Zugang gäbe so läge es an einer 100 m entfernten Straße an… Postboten, Besuch, Kaminfeger usw müssten somit bei uns durchs Haus laufen, über unsere Terasse usw… ich kann mir nickt vorstellen dass die Versicherung da mitmacht. Auch bei einem Noteinsatz (Rettung, Feuerwehr ect.) wäre diese Art von Zugang so hinderlich dass die Immobilie so gar nicht verantwortungsbewusst bewohnt werden kann.

Wir haben unseren eigenen Hof nicht „selbst“ so gebaut sondern so gekauft und können nun schlecht etwas am Gebäude abreißen damit ein Mieter in sein Haus kommen kann…
Wir gingen einfach davon aus dass das mit dem Zugang so passt wie bisher… dafür haben wir nun bitteres Lehrgeld bezahlt.

Ich wünsche Dir viel Kraft und Besonnenheit, ich hatte das zweifelhafte vergnügen Jahrelang einen Wegerechtsstreit an der Backe zu haben bei dem es zum Teil um Eintragungen aus dem frühen 10. Jhdt. ging…

Ich wünsche Dir das sich das alles gütlich regeln lässt , es lohnt bei solchen Geschichten immer abzuwägen ob der Jahrelange Ärger inklusive Gerichtskosten das alles wert ist, meistens gibt es andere Lösungen.

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Guten Morgen, auch dir danke für deine Antwort. Für uns ist es schon jetzt zermürbend. Der alte Herr ist seit vielen Jahrzehnten mit einigen Nachbarn im Gerichtsstreit wegen - mir teilweise völlig unerklärlichen Dingen. Wie man so die Gerichte beschäftigen kann, ist mir ein großes Fragezeichen im Kopf. Sein Grundstück mitsamt dem Elternhaus liegt seit fast 25 Jahren brach. Es kümmert sich keiner darum aber hergeben möchte er es auch nicht. Ich weiß von seinen Töchtern, dass sie sehr gerne verkaufen würden. Aber er stellt sich quer. Von demher heißt in diesem Fall unsere Lösung. Der alte Herr macht den Deckel über sich zu, wir kaufen das brachliegende Grundstück und haben so nie wieder Probleme mit einem Zugang zu unserem Haus.

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Ich glaube das dürfte stressfreier ablaufen als ein Gerichtsprozess, in meinem Fall hat sich alles mit dem ableben der anderen Partei gelöst… da ging es um Wegerecht, die Verkehrssicherungspflicht und barrierefreien Zugang zu der Hintertür einer nicht genutzten Garage über unser Grundstück…im alter wird man anscheinend wunderlich …

… Auch wenn man sich so etwas nicht wünschen darf, so Kann ich mir Doch die Erleichterung vorstellen, die sich in deinem Fall am Ende breitgemacht hat.

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Im Prinzip ja, allerdings kann die Sachlage auch so gesehen werden:

immer noch nicht anders als bisher erreicht werden kann.

weiterhin mit der bisherigen Situation leben.

…ist das eine Mutmaßung oder könnte man annehmen dass ein Gericht so entscheiden könnte?

  1. Jhdt … nicht 10 ^^ aber das hätte nichts geändert

Ja . vor allem ging es der Person absolut nicht um die Nutzung der Garage sondern darum den Nachbarn eins reinzudrücken mit zum Teil absurden Forderungen , ich hoffe euch bleibt das erspart.

…leider gibt es schon seit geraumer Zeit kräftigen Ärger mit unserem älteren Herrn… auch er hat überhaupt kein Interesse daran das Grundstück zu nutzen sondern einfach nur darum seinen heissgeliebten Lebensstil „Nachbarn auf die Nerven gehen“ weiter zu führen

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Hallo Stella,
leider kam diese Information NACH meinen Post’s:

"Es gibt eine Einigung vor dem Oberlandesgericht Stuttgart zwischen dem ü-80jührigen Erben und dem Vorbesitzer des kleinen Häuschens. Darin entschieden wurde : das Häuschen darf über das Grundstück (Haus und Weg rot gekennzeichnet) begangen werden und eine Notwegrente in Höhe von 285€//Jahr wurde festgesetzt.

Das ganze Desaster kam erst ans Licht als wir mehrfach nach Kontodaten gefragt haben damit wir die Notwegrente zur Zahlung anweisen können… daraufhin hat der liebe Nachbar dann festgestellt dass er niemanden über sein Jahrzehnten brach liegendes Grundstück laufen lassen will."

Meines Erachtens ist dieser Vergleich (!) NACH einem Verfahren OHNE Urteil eine gegenseitige priavtrechtliche Schuldverschreibung, in die der ERBE des gefangenen Häuschens eingeteten ist. Mit der Veräußerung des Erbes an einen Dritten kann diese gegenseitige priavtrechtliche Schuldverschreibung gekündigt werden, bzw. ist per se geendet.

Da der Erwerber werde eine neue Vereinbarung getroffen, noch ein Wegerecht als Grunddienstbarkeit nachweisen kann, ist m.E. zwar eine Zuwegung vorhanden, die aber nicht mehr genutzt werden darf. Insofern sehe ich es als „Privatvergnügen“ was man kauft und was man nicht kauft. Es wäre ja auch denkbar, dass das gefangene Häuschen abgebrochen werden soll um das Grundstück zu vergrößern. Das hat auch nichts mit einer Vermietung zu tun. Im Gegenteil: aufgrund dieser Situation kann die Bauaufischtsbehäre bzw. Raumordnungsbehöre die Vermietung untersagen, da eben keine Rettungswege etc. vorhanden sind.

Viele Grüße, theophas.

L vergessen oder wie soll man das sonst deuten?
ramses90

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dafür einen Applaus.

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