Hallo,
wir haben ein riesen Problem mit unserem Anwalt,wir bekommen einen Zuschuss vom Servicepunkt für Arbeit. Hier hat unser Anwalt schon diverse Angelegenheiten für uns bearbeitet.Das lief immer gleich ab Beratungsschein,Vollmacht und… Jetzt in einer Widerspruchsangelegenheit, wobei wir selber den Widerspruch geschrieben haben, bekommt der Anwalt dazu ein Schreiben zur Kenntnisnahme, welches er nur an uns weiterleitete. Darauf schrieben wir ihn an, ob er sich erklären könnte, warum die ihn angeschrieben hätten und nicht uns, obwohl er für diesen Widerspruch nicht von uns beauftragt wurde. Seine Antwort war original Zitat:frowning:bekanntermaßen haben Sie vom Amtsgericht in dieser Sache keine Berechtigungsschein (mehr) erhalten; wie stellen Sie sich den Ausgleich der hier entstandenen Gebühren vor?)wir schrieben: "da nur ein Brief geschrieben werden muß, daß wir akzeptieren was der Service-Punkt schrieb, soll er uns sagen was es kostet.Darauf hin schrieb er, daß das Widerspruchsverfahren 561 euro kostet, die er von uns haben will, aber wie gesagt, wir haben ihn zu dieser Sache nicht beauftragt, also schrieben wir wir möchten uns das Geld sparen und schreiben die Antwort selber. Dann schrieb er, er kommt uns entgegen und geht runter auf 280 euro, wir schrieben auch das können wir nicht bezahlen. Original Antwort vom Anwalt: „Sie haben meine Frage nicht beantwortet; Sie wissen genau, dass ich seit Monaten für Sie tätig bin und auch in dieser Sache mehrere Schreiben gefertigt wurden. Sollten Sie tatsächlich nur eine Zahlung von insgesamt 30 € angedacht haben weise ich darauf hin, dass Sie mich beauftragt haben und von vornherein davon ausgingen, keine Zahlung zu leisten. Dieses stellt einen Betrug dar.“)wir sagten, wenn sie in dieser Sache angeblich für uns tätig waren, senden sie uns irgendein Schreiben als Nachweis, daß sie in dieser Sache tätig waren wir haben nähmlich nichts. Seine Antwort war, den Nachweis sende ich dann direkt zum Staatsanwalt, aber sie haben noch eine Chance ich komme ihnen nochmal entgegen und gehe runter auf 150 euro oder Anzeige. Wie soll man sich da verhalten Harz4-Emfänger gegen Anwalt das ist doch ein unfairer Kampf
hoffe auf viele Antworten
gruß
Hallo,
soweit mir bekannt ist, wird ein Anwalt nur tätig wenn er dazu beauftragt wird!
Also bitte mal zurück überlegen ob nicht doch irgendwo eine Unterschrift für irgendwas geleistet wurde, denn Hartz 4 schützt nicht vor Unterlassung oder Dummheit oder Irrtum!
Eventuell ist ihnen ja etwas entgangen und sie sollten der Sache mit dem Berechtigungsschein nochmals auf den Grund gehen!
Lieben Gruß und viel Erfolg
Hallo fasch,
hmmm…Das ist wirklich schwierig.
Ich würde es auch nicht bezahlen zudem ihr ja selber den Brief verfasst und abgesendet habt.
Ich würde den Anwalt sagen, dass er es sich doch nochmal überlegen sollte auch wenn er ‚Gesetz dem Fall‘ sein Honorar einklagt,ihr evtl. den Offenbarungseid ablegt,dass er wenn bis zu 30 Jahren auf sein Geld warten müsste. Ich würde mit solchen gegenmitteln kontern und immer wieder kontern.Letztendlich ist der auch nur Mensch… also keine Angst haben.
Gruß
Angela
Hallo,
Jetzt in einer Widerspruchsangelegenheit, wobei wir selber den Widerspruch geschrieben haben, bekommt der Anwalt dazu ein Schreiben zur Kenntnisnahme, welches er nur an uns weiterleitete. Darauf schrieben wir ihn an, ob er sich erklären könnte, warum die ihn angeschrieben hätten und nicht uns, obwohl er für diesen Widerspruch nicht von uns beauftragt wurde. Seine Antwort war original Zitat:frowning:bekanntermaßen haben Sie vom Amtsgericht in dieser Sache keine Berechtigungsschein (mehr) erhalten; wie stellen Sie sich den Ausgleich der hier entstandenen Gebühren vor?) … mehr auf http://www.wer-weiss-was.de/app/query/display_query?..
Ich weis zwar nicht, um welchen Fall es sich hierbei handelt, wofür sie Widerspruch eingelegt haben;
wichtig ist immer: Wofür habe ich meinen Anwalt eingesetzt und wofür habe ich meinen Anwalt unterschrieben, was habe ich bei ihm unterschrieben!
Haben sie eine Kopie der Vollmacht, die sie dem Anwalt gegeben haben? Das ist die Basis, die Grundlage der Tätigkeit für einen Mandanten!
Aber was kann ihnen schon passieren, wenn sie die Tätigkeit des Anwaltes nun nicht mehr in Anspruch nehmen; lassen sie ihn doch Forderungen stellen. Als Harz4 Empfänger sollten sie sich sowieso ein P-Konto anlegen, dann kann er fordern soviel er will…
LG Eselfant
Hallo und guetn Tag !
Vorsorglich weise ich darauf hin,dass meine Antwort lediglich meine Meinung und keine Recjtsberatung darstellt.
Soweit mir bekannt ist,arbeiten Anwälte genauso wie Ärzte nach einer ganz bestimmten Gebührentabelle.
Kein seriöser Anwalt verlangt für etwas Gebühren,was er nicht gemacht hat.
Soweit mir bekannt ist muß der Anwalt euch über alle seine Tätigkeiten in Kenntnis setzen.
Offensichtlich scheint es sich bei euch um keinen seriösen " Rectsvertreter " zu handeln , denn ich kann mir beim besten Willen nicht erklären , weshalb er derartig mit der „Rechnung“ heruntergeht.
Mein Tip :
Nehmt alles was ihr an schriftlichen Dokumenten habt und wendet euch an die Verbraucherzentrale.
Gegebenenfalls kommt auch die Rechtsanwaltskammer in betracht.
Ich würde eure Schwierigkeiten auch mal eurem „Fallmanager“ beim Arbeitsamt vortragen,der oder die,können euch bestimmt etwas dazu sagen.
Ausserdem würde ich „euren“ Radiosender und die örtliche Tageszeitung informieren und um Hilfe bitten.
Oft genug warten die nur auf solche „Angelegenheiten“ .
Schreibt dem Anwalt ruhig,wen ihr alles über diesen „Vorgang“ informiert habt.
Es würde mich nicht wundern wenn er dann nichts mehr von euch will.
Zum Schluss noch ein Rat:
Auch wenn ihr Hartz 4 bekommt,tretet einer Gewerkshaft bei.Diese bieten auch in solchen Dingen umfassende Hilfe und kosten nicht die Welt.
(z.B.: Verdi , kostet ca. 5,-€ im Monat)
Ich hoffe ich konnte ein kleinwenig helfen.Es interessiert mich schon sehr,wie eure „Story“ weitergeht.Wenn ihr Lust habt,dann schreibt an:
[email protected] , Stichwort: Anwalt
MfG
Richy