Second-Hand bei ebay Privat verkaufen

Guten Abend,
ich bin Mutter von 3 Kindern und da fallen viele Sachen an die man nicht mehr braucht wie z.B. Kleidung.
Oft kaufe ich die Anziehsachen selber gebraucht aber als grosse Pakete ein und wenn wir sie nicht mehr brauchen ( zu klein,passt nicht mehr usw) dann verkaufe ich sie oft als Einzelteile bei Ebay.
Oft habe ich da dann das doppelte von der Gesamt bekleidung bekommen als wie ich im Paket dafür bezhalt habe.
Ich hatte jetzt mal bewusst ein grösseres Paket mit Secondhand  Bekleidung günstig gekauft und tatsächlich Gewinnbringend bei Ebay verkauft.
Ich möchte damit nicht reich werden und eigentlich mich auch nicht selbstständig machen da ich mich ehrlich gesagt in der Richtung überhaupt nicht mit auskenne,zudem habe ich einen festen Job als Krankenschwester und bin momentan nur in Elternzeit.
Mir macht das bei Ebay einfach sehr viel Spass.
ALLERDINGS möchte ich mich natürlich nicht strafbar machen!!!
Was gibt es da für mich für Möglichkeiten?Gibt es eine Gewinngrenze die ich im Jahr nicht überschreitten darf um als Privatperson Sachen zu verkaufen?Oder müsste ich mich jetzt schon, da ich was bewusst eingekauft um damit Gewinn zu machen ,mich beim Finanzamt vorstellen ???

Vielen Dank für eure Antworten
LG

Hallo,

also das ist eine schon etwas kompliziertere Sache.

In der Regel kannst Du Dein privates Sachvermögen selbstverständlich in Geldvermögen umwandeln, auch mit Gewinn. (Bei Immobilien oder zum Beispiel Aktien ist das ein wenig anders…)

Schwierig wird die Sache, wenn Gewinnabsicht dahinter steckt, also eingekauft wird um mit Gewinn zu verkaufen, Dann betreibt man ein Gewerbe. Und dann muss man das natürlich auch anmelden. In kleinem Rahmen wird das aber wohl niemand stören…

Schwierig ist auch die Haftungsfrage, Du kannst als Prvatanbieter die Haftung ausschließen, gewerblich aber nicht.

Also alles in allem ein schwieriges Feld mit einer Menge von Fallstricken.

Wenn man das mal so macht, ist das kein Thema, wenn man das aber laufend macht, dann sieht das anders aus…

Gruß

Grsds. stellt - unabhängig von Art und Umfang - Wiederverkauf gewerbsmäßiges Handeln dar.

Damit prellst du ebay um entsprechende Gebühren und schädigst deine Käufer, denen ihr gesetzl. Widerrufs- und Gewährleistungsrecht vorenthalten wird :frowning:

Inwiefern das anhand deiner öffentlichen Verkaufsaktivitäten einmal auffliegt oder durch Testauf mit Klarnamen bewiesen wird, weißt du nicht…

G imager761