Seetrennungsgebiet?

Moin,

ich bin in der Kieler Förde auf ein Seetrennungsgebiet gestossen. Darf man hier ggf. durchsegeln?

Gruß
E.

NEIN --> Google.!

Moin E.,

> ich bin in der Kieler Förde auf ein Seetrennungsgebiet gestossen.
> Darf man hier ggf. durchsegeln?

klar (Nilsson irrt hier !), wenn du die entsprechenden Teile der KVR (Kollisionsverhütungsregeln) beachtest. In Regel 10 der KVR ist festgelegt wer die VTG zu benutzen hat, wer sie Benutzen darf, und wie sie ggf. gequert (durchfahren) werden müssen.

Den genauen Wortlaut findest du hier http://bundesrecht.juris.de/seestro_1972/index.html , in deinem speziellen Fall wird dich http://bundesrecht.juris.de/seestro_1972/regel_10.html interessieren.

Und nun Mast- und Schotbruch, oder fährst du etwa ein Motorboot ?

Torsten

Hallo,
tut mir leid, bin leider kein Experte für Deine Frage.
Gruß
H.

Ich bin mir nicht sicher, glaube aber ja. Als Segelyacht gegebenenfalls auf kürzestem Wege.

Viele Grüße, Heinz

Hallo E.
Tut mir leid aber da kann ich dir leider nicht weiterhelfen.

Gruss Bethwaite

Hallo Erich Hauth,

mann darf ein Seetrennungsgebiet auf den schnellst mögliche Weise und kurzten Wege, mit Pflicht Machine an, überqueren in ein Winkel von 90 Grad zur Trennungsgebiet und für Segelschiffe muss ein Kegel hoch im Want geführt werden.
Also Machine an ist auch wenn die Segel geführt werden Plicht !!!
Angabe ohne Gewähr
Mit freundlichen Grüßen Gemma

Vermutlich handelt es sich um das Verkehrstrennungsgebiet am Kieler Leuchtturm. Verkehrstrennungsgebiete dürfen durchsegelt werden, aber nur auf kürzestem Weg, also im rechten Winkel zum Durchgangsverkehr, und bei Beachtung der Vorfahrt der passierenden Schiffe. Da das Gebiet nur klein ist und dort in der Regel einiges an Verkehrsaufkommen ist, würde ich eher umfahren.

Gruß J.

Moin,

ich bin in der Kieler Förde auf ein Seetrennungsgebiet
gestossen. Darf man hier ggf. durchsegeln?

…und noch ergänzend zu sagen: der Verkehr im Verkehrstrennungsgebiet hat natürlich Vorfahrt.

Wichtig: die 90° unbedingt einhalten. VTGs werden mit Radar überwacht, Verstöße bleiben daher selten unbemerkt und können zu spürbaren Geldbußen führen.