Segelflughafen in Landschaftschutzgebiet?

Der Kreis Kleve will ein Segelflughafen planen in ein Landschaftschutzgebiet. Dag Gebiet liegt direct an unserem Hof. Die Straße in die nähe is nur für Landwirtschafliches gebrauch.
Weißt jemand ob genämigung überhaupt mÖglich ist? Wir wohnen hier wegen die Natur und Ruhe und möchten das sehr gerne so halten.
Kann jemand uns helfen?

Hi Esther,

was steht im Flächennutzungsplan?
Gab es eine Umwidmung, oder ist eine geplant?

Kann jemand uns helfen?

In eurer Nähe sollte es Umweltschutzverbänder wie den BUND http://www.bund.net/ oder NaBu http://www.nabu.de/ geben. Die sollten bei so etwas Interesse zeigen.

Was sagen die anderen Anlieger?

Gandalf

Der Kreis Kleve will ein Segelflughafen planen in ein
Landschaftschutzgebiet. Dag Gebiet liegt direct an unserem
Hof. Die Straße in die nähe is nur für Landwirtschafliches
gebrauch.
Weißt jemand ob genämigung überhaupt mÖglich ist? Wir wohnen
hier wegen die Natur und Ruhe und möchten das sehr gerne so
halten.

Wenn das Gelände jetzt landwirtschaftlich genutzt wird und als Segelflugplatz verpachtet oder verkauft wird, so ist das als eine ökologische Aufwertung anzusehen, d.h. die Schutzwürdigkeit steigt. Ich kenne einen Segelflugplatz (Bottenhorn in Hessen), auf dessen Gelände ein Trockenrasen mit vielen Orchideen entstanden (oder erhalten ?) ist, jedenfalls existiert.
Dass das eventuell mit Deinen Interessen als Nachbar schwer zu vereinbaren ist, sehe ich ein. Aber ein Argument „Naturschutz“ sehe ich kaum als gegeben an.
Udo Becker

… Wir wohnen
hier wegen die Natur und Ruhe und möchten das sehr gerne so
halten.
Kann jemand uns helfen?

Hallo,

dass jemand für sich bleiben möchte, der an einem idyllischen Fleck wohnt, ist verständlich, aber nicht schutzwürdig (und ausserdem egoistisch).

Einzige Möglichkeit: alles bis zum Horizont aufkaufen.

Gruss Reinhard

Moin, Esther,

Kann jemand uns helfen?

da schließe ich meinen Vorrednern an, es gibt keine Rettung. Du musst aber keine Angst haben: Segelflugplätze sind kein Magnet für viel Publikum, dafür ist da viel zu wenig los. Die Vereine finden kaum junge Leute, die dieses Hobby betreiben wollen, weil es mit sehr viel Arbeit verbunden ist.

Ich besuche regelmäßig einen Segelflugplatz - gerade wegen der Ruhe, die dort herrscht.

Gruß Ralf

Hallo Esther,
so pauschal wie durch meine Vorredner lässt sich die Frage nicht beantworten.
Was statthaft ist und was nicht, steht in der Rechtsverordnung zum Landschaftsschutzgebiet. Dazu gibt es auch noch eine Würdigung, die keinen rechtlichen Charakter hat, aber Teil der Begründung für die Unterschutzstellung war.
Wenn das Vorhaben gegen die Rechtsverordnung verstößt, ist es nur zulässig, wenn die Fläche vorher aus dem Landschaftsschutzgebiet ausgegliedert wird.
Grüße
Ulf

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