Segways im Straßenverkehr

Hallo zusammen,

in einer Stadt fährt jemand mit einem Sagway im öffentlichen Straßenverkehr. Jedoch hat so ein Teil weder Front- noch Heckleuchten und schon gar keine Blinkleuchten zur Richtungsanzeige. Dieser jemand trägt zur aktuellen dunklen Jahreszeit auch keine Signal-/Warnweste und wird so entsprechend schlecht gesehen.

Dieses Segway besitzt ein Nummernschild (zumindest wurde es als solches gesehen, ob es eines war, ist nicht 100% sicher).

Ist das so erlaubt oder welche Regelungen sind für solche Fortbewegungsmittel gesetzlich verankert.

MfG

Swordan

Hallo!

Nur weil da einer damit so rumfährt muss es ja nicht erlaubt sein.

Es muss ein Versicherungskennzeichen dran sein(wie bei Mofa),Lichtanlage,Rückstrahler,Seitenreflektoren und eine Glocke,Klingel,Hupe !

Man braucht FS,also zumindest den für Mofa,also 15 J Mindestalter. Helmpflicht besteht nicht.

Und trotzdem darf man damit nur auf dem Radweg oder Seitenstreifen fahren.
Innerort auf der Fahrbahn, wenn es keinen Radweg gibt. Außerorts überhaupt nicht, allenfalls auf Feldwegen, nur wie kommt man da hin ?

Fußgängerzone z.B. tabu

MfG
duck313

Hallo,

Und trotzdem darf man damit nur auf dem Radweg oder
Seitenstreifen fahren.
Innerort auf der Fahrbahn, wenn es keinen Radweg gibt.
Außerorts überhaupt nicht

Wieso nicht? Dann sind Mofas außerorts verboten? Und Fahrräder etwa auch?

Verwunderte Grüße,
Marius

Hallo!
Segways sind rechtlich keine Mofas.

Das sind „Mobilitätshilfen“,man mag es nicht glauben, es ist so, steht in der „Mobilitätshilfen-Verordnung“. Vergleichbar einem Elektro-Rollstuhl, der in bestimmten Fällen ja auch VS-Kennzeichen und Beleuchtung haben muss.

Und da sind die Unterschiede genannt, wo sie fahren dürfen und wo nicht.

MfG
duck313

Hai!

Ich weiß ja nicht wo du dein Wissen her hast aber hier in Aachen gilt das nicht.

Segways düren hier in Fußgängerzonen fahren, auf Bürgersteigen, Fahrradwegen
und auf der Fahrbahn. So die Info bei unserem letzten Exkurs mit einem professionellen
Anbieter.
Auch sieht man hier häufiger die Dinger und noch nie fühlte ein Polizist sich gemüßigt
irgendwie einzugreifen.
Selbst Touren ins Dreiländereck und durch Beligien und Holland sind kein Problem,
selbstverständlich über Gehwege, oder mal auf den Lousberg durch den Wald.

Licht haben die Dinger nicht aber ein Nummerschild war dran.

Fußgängerzone z.B. tabu

Nee, nee in Aachen darfst du, es ist aber auch eine von wenigen Städten.

Der Plem

Guten Abend!

In der Schreibstube nahm man es nicht so genau. Der Henker überlegte, was der zu Papier gebrachte Richterspruch „Hinrichten kann man nicht laufen lassen!“ bedeuten soll.
Hinrichten, kann man nicht laufen lassen!
oder: Hinrichten kann man nicht, laufen lassen!

Licht haben die Dinger nicht aber ein Nummerschild war dran.

Licht haben die Dinger nicht, aber ein Nummernschild war dran.
Licht haben die Dinger, nicht aber ein Nummernschild war dran.

Wie denn nun?

Gruß
Wolfgang

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Hai!

Licht haben die Dinger nicht aber ein Nummerschild war dran.

Licht haben die Dinger nicht, aber ein Nummernschild war dran.
Licht haben die Dinger, nicht aber ein Nummernschild war dran.

Wie denn nun?

Genau so wie ich es geschrieben habe, kein Komma!
Was willst du mit deiner Haarspalterei erreichen?

Der Plem

1 Like

Zauberhaftes Aachen
Nur mal so,es lohnt sich!
http://www.aixdrive-shop.de/index.php?cat_id=1

hi,

Außerorts überhaupt nicht, allenfalls auf Feldwegen, nur wie
kommt man da hin ?

komisch. Warum schreiben die das dann nicht genau so in die Verordnung? Wäre viel einfacher und zudem deine Antwort richtig :wink:

grüße
lipi

1 Like

Ich habe darauf keine plausible Antwort. Segways sind m.E. neue Fahrzeuge, für die es noch keine gesetzliche Verankerung gibt. Das war und ist bei anderen neuen Fortbewegungsmitteln ähnlich: City-Roller, Inline-Skater, Pedelecs u.a. Möglicherweise muss der Gesetzgeber da nachrüsten.