Sehe ich das falsch?Was kann ich noch tun?

Hallo an alle im Forum,

versuche meine Frage so kurz wie mgl zu halten.Ich habe von einem Nachbarn einen ehemalige sehr guten Freund der Familie im März 2012 eine Strafanzeige bekommen.Ich hätte Ihm 30Euro plus Fahrzeugschein entwendet.Mich hat bald der Schlag getroffen!Habe sofort bei meiner Aussage eine Gegenanzeige gemacht wg.Falscher Verdächtigung.Wie man es vermutet wurde meine u.seine Anzeige von der Staatsanwaltschaft eingestellt.Beweise fehlen!
Darauf hin habe ich Einspruch erhoben bei der Staatsanwaltschaft mit der Begründung ob unter anderen überprüft worden wäre,ob er einen neuen Fahrzeugschein beantragt bzw.geholt hat.Die Ermittlungen wurden wieder aufgenommen,am 26.07.12 kam ein Schreiben das es keine Beantragung des Fahrzeugscheins gab,aber das immer noch nicht ausreicht ihn einer Falschaussage zu überführen.
Es ist ja nicht nur der Fahrz.schein sondern auch das der Diebstahl angeblich am 21.02.12 war,die Anzeige machte er am 07.03.12,am 08.03.12 war ich noch bei ihm da er Geburtstag hatte ihm gratulieren u.ein kleines Geschenk vorbei bringen.Er war wie immer,lies mich rein wie immer.Das habe ich bei der Staatsanwaltschaft auch alles so angegeben,das reicht als Beweis immer noch nicht.
Nun der erneute Widerspruch bzw.Beschwerde heißt das ja,an die Generalstaatsanwaltschaft.
Ich vermute,das,daß gleiche herauskommt,das ist der Justiz zu gering.Kann man hier wirklich nichts machen?Wenn jeder jeden Anzeigen kann u.Lügen verbreiten kann,kann es doch nicht sein,das die Justiz die Augen zumacht!
Ich würde es noch einsehen,wenn gar kein Beweis da ist,das er gelogen hat.Aber so ist ja was da,reicht das wirklich nicht.
WER KENNT SICH IN EINER ÄHNLICHEN SITUATION MIT SO WAS AUS?
UND GIBT MIR EINEN RAT!

Vielen lieben Dank für Ihre Hilfe u.Unterstützung!

LG.aus Dresden von lilli120

Hallo,

leider kenne ich mich nur im Rentenrecht aus. Ich kann dir deshalb nicht helfen.

Viele Grüße von

Harald Meyer