Im Juni 2003 zu einer Freiheitsstrafe von genau 3 Jahren verurteilt ( Banden mäßiger Betrug). Anrechnung der Untersuchungshaft usw. ergab sich ein Entlassungsdatum vom 12. Mai 2006.
Jetzt geht es darum , das Löschungsdatum im poli. Führungszeugnis raus zu bekommen.
(seit meiner Entlassung absolut keine Verurteilungen mehr, nicht einmal ein Strafzettel)
Meines Achtens nach müsste sich folgende Rechnung ergeben:
05/2003 + Jahre Haft + 5 Jahre (Eintragungsdauer) =
05/2011 Löschungsdatum
IST DAS SO RICHTIG ?
Und - ist es richtig das im Budeszentralregister das Löschungsdatum erst 05/2016 ist? also 5 Jahre länger als im poli. Führungszeugnis ?