Sehe ich das richtig ?

Im Juni 2003 zu einer Freiheitsstrafe von genau 3 Jahren verurteilt ( Banden mäßiger Betrug). Anrechnung der Untersuchungshaft usw. ergab sich ein Entlassungsdatum vom 12. Mai 2006.
Jetzt geht es darum , das Löschungsdatum im poli. Führungszeugnis raus zu bekommen.
(seit meiner Entlassung absolut keine Verurteilungen mehr, nicht einmal ein Strafzettel)

Meines Achtens nach müsste sich folgende Rechnung ergeben:

05/2003 + Jahre Haft + 5 Jahre (Eintragungsdauer) =
05/2011 Löschungsdatum

IST DAS SO RICHTIG ?

Und - ist es richtig das im Budeszentralregister das Löschungsdatum erst 05/2016 ist? also 5 Jahre länger als im poli. Führungszeugnis ?

Ich hab hier zwei Links:

§ 34 Länge der Frist
http://www.gesetze-im-internet.de/bzrg/__34.html

http://de.wikipedia.org/wiki/F%C3%BChrungszeugnis

Mir ist nicht klar ob die Frist mit der Verurteilung oder mit der Gefängnisentlassung beginnt. In jedem Fall sollten in deinem Führungszeugnis keine Einträge mehr vorhanden sein.