Sehhilfenverordnung wie lange gültig?

Habe letzte Woche Donnerstag eine neue Sehhilfenverordnung bekommen. Nun weiß ich ja, dass Brillen und Kontaktlinsen sehr teuer sind und nicht übernommen werden von der Kasse.

-11 habe ich.

aber wie lange kann ich warten, bis ich zum Optiker gehe? Momentan habe ich kaum Geld dafür… Wie lange ist diese Verordnung gültig?

Es gibt ja auch Nulltarif-Brillen. Die würde ich nehmen. Da ich nur abends kurz vor dem Schlafengehen eine Brille benötige und tagsüber immer Konatktlinsen trage, muss ich aber auch beides „bestellen“.
Kann man bei Optikern auch in Raten zahlen?

Ich war sehr viele Jahre nicht mehr beim Optiker, brauchte keine neuen Linsen und ne neue Brille, nun ists aber doch stärker geworden. Und ich wollt einen neuen Schwerbehindertenausweis beantragen, der letzte war 2004. Auf meine Schwerhörigkeit zählt der auch.

Hi,

wenn ich dich richtig verstehe und es um ein Brillen- bzw. Kontaktlinsenrezept geht, dann ist es 3 Monate gültig.

Danach solltest du es neu beantragen - weiß aber nicht genau, ob es ein Muss oder eine Empfehlung ist.

Die anderen Fragen kann ich leider nicht beantworten.

LG, Bomba

Hallo Robby,
deine dir vorliegende Sehhilfeverordnung (Rezept) ist nur für das jeweils gültige Quartal.Danach benötigt der Optiker wieder ein neues Rezept.
Zu den Kosten kann ich nicht sooooo viel sagen.
Es gibt allerdings bei den Optiker-Ketten-Läden sehr, sehr, wenn nich noch günstigere, Angebote. Solltest du dir die Sachen auf einmal bestellen, dann dort ganz ungeniert und forsch noch einmal sehr, sehr kräftig wegen und um den Preis käpmpfen und selbstverständlich drücken.
An deiner Stelle würde ich mir aber auch zuerst mal einen Kostenvoranschlag vom Optiker geben lassen. Für alle Sehhilfen.
Mit diesem Kostenvoranschlag dann zur deiner Krankenkasse latschen. Dort wiederum eiskalt einreichen mit der Bitte um Kostenübernahme wegen extremer Kurzsichtigkeit. Ruhig gut auftrumpfen.
Immer nach dem Motto: fragen kostet ja nix und ein bissl mehr gejammert schadet ja auch nix.
Dazu drücke ich dir all meine Daumen.
MfG
Hans13

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Hallo,

drei Monate wäre schon ganz gut, würde ja so Anfang bis Mitte Feb. dann zum Optiker gehen…

Gibts beim Optiker Spielraum? Ich meine, kann man da echt den Preis drücken? Ich würde diese Nulltarif-Brillen in Anspruch nehmen…

Kann es ja versuchen, den Kostenvoranschlag bei der Krankenkasse abgeben und dann abwarten…
Hat es denn bei dir schon mal geklappt?
Oder überhaupt schon mal bei jemanden?
Weil diese Leistungen ja eigentlich grundsätzlich nicht mehr bezahlt werden oder seh ich das falsch?

Gruß Robby

Ich war sehr viele Jahre nicht mehr beim Optiker, brauchte
keine neuen Linsen und ne neue Brille, nun ists aber doch
stärker geworden. Und ich wollt einen neuen
Schwerbehindertenausweis beantragen, der letzte war 2004. Auf
meine Schwerhörigkeit zählt der auch.

Hallo Robby,

wenn der Bescheid über den GdB unbefristet war, dann spielt das Ablaufen des Ausweises erst mal keine Rolle. Wenn Du die Sehhilfen für deine Arbeit sowie die „Teilnahme am sozialen Leben“ benötigst, solltest Du Dich mal an das Integrationsamt wenden, vielleicht können die Dir weiterhelfen.

&Tschüß

Wolfgang

Hi Robby

Was die Übernahme angeht, so kommt es auf die Umstände an. Für mich wird vieles übernommen, weil ich seit meiner GEburt zu 70% Behindert bin (sehe noch 10% ca.) und da meckert die Kasse auch nicht, weil es notwendig ist.

Man kann sich für Hilfen auch beraten lassen bei bestimmten Stellen. Ich weiß gerade nicht die Namen genau Integrationsamt, Rehabilitationsdingensbummens oder einfach Behinderten Verbände die dich bei solchen Sachen beraten können und sich da auch mit und ob Finanzierung auskennen.
z.B. www.sehbehinderung.de

Vielleicht übernimmt die Kasse ja in deinem Fall doch die Kosten, dazu kann man wie gesagt erst Stellung nehmen, wenn man die genaueren Umstände kennt.

Daher würde ich erstmal mich über solche Seiten schlau machen, bzw. solche Leute kontaktieren und wenn die sagen, daß es trotz den neuen Gesetzen so sein MÜSSTE das du die Hilfen bezahlt bekommst, kannst du auch ganz anders bei deiner KK auftreten, weil du weißt was dir zusteht.

Vorallem mußt du dann nicht lange sparen oder hoffen und bangen ob du das Geld zusammen bekommst, um endlich deine Brille zu bekommen.

Viel Erfolg

LG
Novalee

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PS:
Dein Schwebi einer Gehörschädigung betreffend, wird dir kaum dabei helfen eine Kostenübername für eine Sehschädigung zu bekommen *g*

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Hallo Novalee,

Dein Schwebi einer Gehörschädigung betreffend, wird dir kaum
dabei helfen eine Kostenübername für eine Sehschädigung zu
bekommen *g*

das würde ich jetzt aber nicht so sehen. Bei meinen blinden Geschwistern war eine frühzeitige Hörhilfe wegen der Blindheit erstattungsfähig, obwohl die Hörminderung noch nicht die normal erforderlichen Werte erreicht hat.

Ich könnte mir vorstellen, dass das umgekehrt auch funktioniert: Da Robby nicht gut hören kann, ist er darauf angewiesen, aus seiner Sehfähigkeit alles (Lippenlesen vielleicht?) herauszuholen, was nur drinsteckt.

Gruß, Karin

Hm, ok was ich nicht bedacht habe ist, daß im Fall von Gehörlosigkeit und Blindheit diese Hilfe als Notwendig erweisen, denn ein Blinder ist nunmal auf ein gutes Gehör angewiesen.
Aber ich würde abe nicht sagen, daß das prinzipiell bei alllen Behinderten Kombinationen funktioniert. Da müßte man sich wirklich schlau fragen.

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