Sehr geehrte Damen und Herren,
Ist es Ihnen möglich mir den §53 Abs.2 des Schulgesetzes NRW näher zu erklären?
Was bedeutet in diesem Gesetz Vorübergehende Wegnahme von Gegenständen?
Einem Kind wird während dem Unterricht ein Klingelndes Telefon von einem Lehrer weggenommen, bis dahin ist es auch mehr als richtig.
Allerdings liegt dieses Mobiltelefon mittlerweile 7 Tage in der Schule ist dieser Zeitraum auch unter vorrübergehend zu verstehen oder liegt hier ein Fall für die Polizei vor?
Den Eltern des Kindes wurde nichts von Saiten der Schule mittgeteilt erst am 6. Tag nach dem Vorfall bekamen die Eltern eine Mitteilung über die Nichtbeachtung der Schulordnung und fehlende Hausaufgaben mit der bitte um dringende Rücksprache durch das Kind überbracht.
Nach einem Telefonat mit dem Klassenlehrer wurde veranlasst das dem Kind nach dem Unterricht das Telefon ausgehändigt wird aber es kam auch gleich die Frage des Lehrers warum einer Angeblich Freiwilligen Datenerhebung nicht zugestimmt wird. Somit ist auch der AHA Effekt eingetreten. Weil die Eltern der Datenweitergabe an Dritte nicht zustimmen wird es dem Kind jetzt eben mal so gezeigt.