Sehr geehrte Damen und Herren,

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ist es Ihnen möglich mir den §53 Abs.2 des Schulgesetzes NRW näher zu erklären?
Was bedeutet in diesem Gesetz Vorübergehende Wegnahme von Gegenständen?

Einem Kind wird während dem Unterricht ein Klingelndes Telefon von einem Lehrer weggenommen, bis dahin ist es auch mehr als richtig.
Allerdings liegt dieses Mobiltelefon mittlerweile 7 Tage in der Schule ist dieser Zeitraum auch unter vorrübergehend zu verstehen oder liegt hier ein Fall für die Polizei vor?
Den Eltern des Kindes wurde nichts von Saiten der Schule mittgeteilt erst am 6. Tag nach dem Vorfall bekamen die Eltern eine Mitteilung über die Nichtbeachtung der Schulordnung und fehlende Hausaufgaben mit der bitte um dringende Rücksprache durch das Kind überbracht.
Nach einem Telefonat mit dem Klassenlehrer wurde veranlasst das dem Kind nach dem Unterricht das Telefon ausgehändigt wird aber es kam auch gleich die Frage des Lehrers warum einer Angeblich Freiwilligen Datenerhebung nicht zugestimmt wird. Somit ist auch der AHA Effekt eingetreten. Weil die Eltern der Datenweitergabe an Dritte nicht zustimmen wird es dem Kind jetzt eben mal so gezeigt.

Hallo,

Ist es Ihnen möglich mir den §53 Abs.2 des Schulgesetzes NRW
näher zu erklären?
Was bedeutet in diesem Gesetz Vorübergehende Wegnahme von
Gegenständen?

Nee, kann ich nicht - bin weder Lehrerin noch Bildungspolitikerin

Einem Kind wird während dem Unterricht ein Klingelndes Telefon
von einem Lehrer weggenommen, bis dahin ist es auch mehr als
richtig.

Das sehe ich auch so.

Allerdings liegt dieses Mobiltelefon mittlerweile 7 Tage in
der Schule ist dieser Zeitraum auch unter vorrübergehend zu
verstehen oder liegt hier ein Fall für die Polizei vor?
Den Eltern des Kindes wurde nichts von Saiten der Schule
mittgeteilt erst am 6. Tag nach dem Vorfall bekamen die Eltern
eine Mitteilung über die Nichtbeachtung der Schulordnung und
fehlende Hausaufgaben mit der bitte um dringende Rücksprache
durch das Kind überbracht.

Da die Rücksprache nach sechs Tagen plötzlich „dringend“ wurde, vermute ich in der Schule eine entweder schlechte Organisation oder die Lehrer sind mit sehr vielen Dingen bechäftigt (oder beides).

Nach einem Telefonat mit dem Klassenlehrer wurde veranlasst
das dem Kind nach dem Unterricht das Telefon ausgehändigt wird
aber es kam auch gleich die Frage des Lehrers warum einer
Angeblich Freiwilligen Datenerhebung nicht zugestimmt wird.
Somit ist auch der AHA Effekt eingetreten. Weil die Eltern der
Datenweitergabe an Dritte nicht zustimmen wird es dem Kind
jetzt eben mal so gezeigt.

Dieser AHA-Effekt ist wahrscheinlich nur subjektiv von Dir hervorgerufen und bestätigt auch dass die Lehrer sehr beschäftigt sind. Da er Dich bei dieser Gelegenheit am Telefon hatte, hat er gleich gleich die Gelegenheit genutzt nach der Datenerhebung zu fragen. Das passiert mir mehrmals täglich, dass ich jemanden wegen eines bestimmten Anliegens anrufe und dann auch gleich andere Dinge versuche zu klären - Dir bestimmt auch, oder?
Das einzige, was sein könnte (aber dazu fehlen hier die genaueren Angaben), ob es ihm übehaupt zusteht danach zu fragen (weil freiwillig). Wenn etwas freiwillig ist, dann muss ich nicht begründen warum ich daran nicht teilnehme. Ich sehe aber wie gesagt hier keinen direkten Zusammenhang zwischen dem Handy und der Datenerhebung, außer dass es im gleichen Gespräch stattgefunden hat.

Viele Grüße

Titel sehr aussagefähig!!
G
Otto

Hallo,
ich denke genauso wie Chili.

Aber ich habe eine Frage:
Was meinst du eigentlich mit

oder liegt hier ein Fall für die Polizei vor?:

Wärest du echt zur Polizei gegangen?
Ich meine, das hat sich ja nun alles aufgelöst… das Handy ist wieder da und dadurch, dass es lange weg war, hat das Kind bestimmt nicht mehr so schnell das Verlangen, es wieder im Unterricht zu benutzen.

Oder heißt das, du denkst im Nachhinein, also jetzt noch, darüber nach, zur Polizei zu gehen??

Neugierige Grüße
Shannon

Hallo Jörg123,

Einem Kind wird während dem Unterricht ein Klingelndes Telefon
von einem Lehrer weggenommen, bis dahin ist es auch mehr als
richtig.

Aha.

Allerdings liegt dieses Mobiltelefon mittlerweile 7 Tage in
der Schule ist dieser Zeitraum auch unter vorrübergehend zu
verstehen oder liegt hier ein Fall für die Polizei vor?
Den Eltern des Kindes wurde nichts von Saiten der Schule
mittgeteilt erst am 6. Tag nach dem Vorfall bekamen die Eltern
eine Mitteilung über die Nichtbeachtung der Schulordnung und
fehlende Hausaufgaben mit der bitte um dringende Rücksprache
durch das Kind überbracht.

Ich wundere mich, daß die Eltern erst am 6. Tag von der Schule informiert wurden. Ich wundere michdeshalb, weil die Information von der Schule kam.
Hat das Kind zu Hause nichts erzählt? Warum nicht? Im Nomalfall erfahren sowas die Eltern sofort, nachdem das Kind nach Hause gekommen ist. (Ich kann mir nicht vorstellen, daß ein Kind eine Woche ohne Mobiltelefon „überleben“ kann, bzw. die Erziehungsberechtigten nicht informiert.)

Oder steckt noch mehr dahinter? Etwas, was die Eltern nicht wissen (sollen), oder etwas was dieses Forum nicht wissen soll?

Gruß
Jörg Zabel