Hallo, ich las den Satz
X zeigte seinen Pass vor, um seine Identität zu beglaubigen.
Ist das denn korrekt? M.E. kann man durch Vorzeigen des Passes nicht „seine Identität beglaubigen“, sondern nur „seine Identität nachweisen“ oder „dokumentieren“ (mal angenommen, es ist der eigene amtliche Pass). „Beglaubigen“ stellt für mich eine Beurteilung dar, die beim Pass-Vorzeigen nicht geschieht (s. Wiki unten).
„Seine Identität beglaubigen“ kann vielleicht gar niemand? Seinen Pass beglaubigen könnte vielleicht ein Notar, der die Echtheit des Passes feststellt (obwohl Notare eher Kopien beglaubigen als Originale?)
Oder vielleicht könnte ein Fälschungsexperte die Echtheit seines Passes beglaubigen, aber eben nicht der Pass-Inhaber „seine Identität beglaubigen“?
Oder ist der Satz oben ok?
Danke!