Seit 3 Jahren nicht gemeldet,..Selbstanzeige?

Hallo liebe Wissenden!

Studiere seit 3 Jahren in meiner Stadt,…habe aber meinen Arsch noch nicht zum Einwohnermeldeamt bewegen können.
Doch irgendwann muss ich es ja mal machen, und deshalb überlege ich jetzt, evtl. eine Selbstanzeige zu machen, damit es nicht zu teuer wird. Mit welchen Bußgeldern muss ich denn da rechnen,…kennt sich da jemand aus??

Vielen Dank für die Antworten im voraus!

ciao
Cosmo

Hallo,

melde Dich an und der Fall ist erledigt. Falls doch von Meldegesetz und Ordnungswidrigkeit die Rede sein sollte, tut es Dir furchtbar leid, eben gerade ist Dir die fehlende Anmeldung aufgefallen…

Gruß
Wolfgang

der Tipp von Wolfgang annehmen. Das reicht.

Gruss Günter

Alles kein Problem, auch ich war während meines Studiums (5 Jahre) nie gemeldet und die Polizei hat mich sogar einmal ausfindig gemacht, weil mein Auto aufgebrochen wurde und sie den Halter ausfindig machen wollten und ja auch geschafft haben. Da hat es die null interessiert, ob ich gemeldet war, …

Don´t Panic
Gruß
Falckus

Alles kein Problem, auch ich war während meines Studiums (5
Jahre) nie gemeldet und die Polizei hat mich sogar einmal
ausfindig gemacht, weil mein Auto aufgebrochen wurde und sie
den Halter ausfindig machen wollten und ja auch geschafft
haben. Da hat es die null interessiert, ob ich gemeldet war,

Naja, Falcus -
Allerdings sollte man sich darüber bewußt sein, dass in der Bundesrepublik Meldepflicht besteht (Bundesgesetz über das polizeiliche Meldewesen (Meldegesetz 1991 – MeldeG)
BGBl. Nr. 9/1992 idF BGBl. I Nr. 98/2001), sodass es zumindest eine Ordnungswidrigkeit ist, wenn man dagegen verstößt.

"§ 22. (1) Wer

  1. die ihn treffende Meldepflicht nach den §§ 3, 4, 5 oder 6 nicht erfüllt
    […]
    begeht eine Verwaltungsübertretung und ist mit Geldstrafe bis zu 726 Euro, im Wiederholungsfall mit Geldstrafe bis zu 2 180 Euro, zu bestrafen."

Grüße
Eckard.

Bei mir lief es mal so: Ich kam zwei Tage vor Ablauf der Frist zum Meldeamt und wartete 4 Stunden in der Schlange. Mir als war nicht bekannt, dass ich für die Meldung eine Einzugsbestätigung des Vermieters brauchte, und diese mir auch bei vorheriger telefonischer Auskunft-Einholung nicht genannt wurde. Also war das Warten „umsonst“ ich wurde wieder nach hause geschickt. Er machte mich aber auch gleich darauf aufmerksam, dass ich mich beeilen müsste, weil die Frist abläuft. Als ich sagte, dass ich diese Woche keinesfalls nochmal einen ganzen Vormittag hier rumsitzen könnte, sondern schließlich zur Arbeit ging, sagte er mir nur, dass er in dem Fall wohl Anzeige gegen mich wegen Verstoßes gegen das Meldegesetz erstatten würde. Beim Rausgehen bekam ich noch mit, dass es zwei anderen genauso ergangen war, beiden wurde ebenfalls telefonisch nicht mitgeteilt, dass sie eine Einzugsbestätigung vom Vermieter brauchen.

Ein paar Wochen später, als ich mir mal wieder einen halben Tag frei machen konnte, wartete ich also wieder stundenlang und kam wieder an denselben Sachbearbeiter. Er sah sich mein Formular an und grinste nur: „Na, das ist aber etwas spät, junger Mann. DA werde ich wohl Anzeige wegen Verstoßes gegen das Meldegesetz erstatten müssen.“ Da wurde ich stinkesauer und fragte nach seinem VOrgesetzten. Dem erzählte ich dann, dass offenbar niemandem bei der telefonischen Auskunft von dieser Einzugsbestätigung erzählt wird, ich hätte auch Zeugen. Kurz danach war die Sache erledigt und meine Meldung wurde ohne Anzeige aufgenommen.

Ich wünsche dir nur, dass du nicht an solche Arschlöcher gerätst.

Nur 6 Monate danach zog ich außerdem nach Hamburg-Langenhorn, und im dortigen Meldeamt musste man weder stundenlang warten, noch waren dort unfreundliche Mitarbeiter. Nicht also dass mir jemand nachsagt, ich schimpfe auf Beamte.

Alles Gute wünscht
…Michael

Hallo Michael,

Einzugsbestätigung des Vermieters brauchte,

aus diesem Grund schreibe ich immer „Eigentum“ drauf.

Ich verstehe nicht, warum ein erwachsener Mensch nicht in der Lage ist sich selbst umzumelden zu dürfen ohne nochmal einen dritten am A**** lecken zu müssen. Manche Regelungen stoßen mir echt übel auf.

gruss

dennis

1 Like

kann sehr teuer werden… aber evtl. Trick möglich
Ich würde das nicht zu leicht nehmen, wie unten dargelegt kanns sehr teuer werden.

Aber Du könntest versuchen zu mogeln.
Wenn Du nicht allein wohnst, fülle einfach mit Deinem, hoffentlich schon angemeldeten, Mitmieter, falls Du einen hast, einen Untermietvertrag mit aktuellem Datum aus, natürlich nur auf dem Papier, und leg diesen vor.
Ansonsten sprich mal mit Deinem Vermieter, evtl. macht der Mit Dir ne ähnliche Aktion. Du kannst das auch mit nem Nachbar aus Deinem Haus machen, der dort gemeldet ist. Kann höchstens ein Problem mit der Eintragung des Stockwerks und der Lage Deiner tatsächlichen Adresse werden, aber da könntet Ihr einfach Deine tatsächliche eintragen, bemerkt das der Sachbearbeiter, dann habt ihr euch beim ausfüllen vertan.

Das alles stellt übrigens keine Urkundenfälschung dar, da es sich bei der Sache um eine inhaltliche Lüge in einer Urkunde handelt. Betrug scheidet völlig aus, da hier kein Wirtschaftlicher Schaden zugefügt wird.
Möglicher Weise handelt es sich um irgendeine Owi, die ich jetz hier nicht sehe, aber die wird mit Sicherheit billiger sein als die für 5 Jahre nachmelden.
Ich hatte mal das selbe Prob für 6 Monate, die Bearbeiterin sagte, das kostet 10 DM pro Monat…
Naja, meine Freundin hatte sich schon lange umgemeldet, ich war dann mal kurz auf dem Papier ihr Untermieter, lief einwandfrei.

M.

Vorsicht!
Hi,
ist es deine Haupt- oder Nebenwohnung?

Es gibt z.B. in Berlin eine Zweitwohnungssteuer! Die wird ab dem zweiten Jahr des Wohnens fällig…

Billy

Hallo!

Kann es sein, dass das von Ort zu Ort verschieden ist? Als ich mein Studium anfing hab ich mich im Studienort erst mal als Zweitwohnsitz angemeldet und 1 Jahr später dann als Hauptwohnsitz! Das einzige Dokument das ich vorlegen musste war mein Personalausweis (für die neue Adresse). der Mietvertrag ist eigentlich nur für meine Unterlagen, ansonsten habe ich den noch nie gebraucht!

*ganz verwirrt*

Morlin