… Bundesverordnung welche die Weiterverwendung von stark asbesthaltigen Baustoffen untersagt. Wer muss eigentlich diese Verordnung überwachen ?
Sind es die Kommunen, die da tätig werden müssen, oder muss hier der Bürger als Denuziant auftreten ? Bin auf Euere Antwort neugierig.
Grüsse von Didie.
Hallo,
… Bundesverordnung welche die Weiterverwendung von stark asbesthaltigen Baustoffen untersagt. Wer muss eigentlich diese Verordnung überwachen ?
Was steht dazu in dieser Verordnung.
Sind es die Kommunen, die da tätig werden müssen, oder muss hier der Bürger als Denuziant auftreten ?
Was glaubst Du wie in anderen Fällen die Überwachung läuft? Da steht doch auch nicht überall einer (na eigentlich mehrere, da ja meist mehrere Dinge gleichzeitig zu beachten sind). Woher sollte die zuständige Behörde überhaupt wissen, wo stark asbesthaltige Baustoffe verbaut sind? Das weiß wohl nicht mal immer der Eigentümer.
Neben stichprobenartigen Untersuchungen sind die da natürlich auch auf Hinweise aus der Bevölkerung angewiesen.
Grüße
… Bundesverordnung welche die Weiterverwendung von stark
asbesthaltigen Baustoffen untersagt. Wer muss eigentlich diese
Verordnung überwachen ?
Sind es die Kommunen, die da tätig werden müssen, oder muss
hier der Bürger als Denuziant auftreten ? Bin auf Euere
Antwort neugierig.
Die Hersteller müssen Normen erfüllen und werden durch das Bundesamt überprüft.
http://www.bmas.de/DE/Service/Publikationen/a224-gef…
Das unerlaubte Verwenden von Asbest kann schnell zum Aus einer Firma führen.
Hallo,
üblicherweise sind größere Abbrüche oder Sanierungsmaßnahmen genehmigungspflichtig und mit einem Neu- oder Umbau verbunden. Je nach Bundesland muss für einen schadstoffbelasteten Abbruch ein besonderes (Bau-)Genehmigungsverfahren eingeleitet werden. Das wird dann (wieder je nach Bundesland) genauso überwacht wie ein Bauvorhaben (mit Schlussabnahme, Entsorgungsnachweis u.ä. z.B.). Bei nichtgenehmigungspflichtigen Baumaßnahmen obliegt die Überwachung (wieder je nach Bundesland) der Gewerbeaufsicht.
Die Untere Umweltbehörde des Landkreises, das örtliche Baubürgerbüro (oder Bauordnungsamt) oder die jeweilige für Gewerbeaufsicht zuständige Behörde kann dazu sicher Auskunft geben.
Gruß vom
Schnabel