Wir haben 2018 in Schleswig-Holstein (Insel Fehmarn) ein Haus gekauft, das 1999 gebaut wurde. Vor einer Woche hatten wir Besuch von der Gemeinde, die uns nach der Existenz und der Lage des Revisionsschachtes fragte.
Uns ist leider nicht bekannt, ob ein solcher Revisionsschacht beim Bau in 1999 eingebaut wurde, aus den Bauunterlagen ist das nicht ersichtlich.
Zum Verkäufer haben wir keinen Kontakt mehr, weil ins Ausland verzogen.
Meine Frage ist nun, ob es bereits 1990 Pflicht war in SH, einen Revisionsschacht einzubauen und falls ja, war es die Pflicht des Verkäufers, uns über das Fehlen eines solchen aufzuklären (versteckter Mängel)
Und warum fällt es der Gemeinde erst jetzt, nach 21 Jahren ein, die Existenz eines solchen Revisionsschachtes zu prüfen? Habe ich da nicht Bestandsschutz? Warum wurde der Vorbesitzer nicht von der Gemeinde dazu aufgefordert? Dürfen die das jetzt überhaupt von uns verlangen?
Danke für Eure Hilfe.