Hallo!
Mir ist das aufgefallen vor ca 3 oder 4 Jahren war das. Plötzlich von heute auf morgen hatten fast alle Autos am Tag Licht an. Davor war das nicht so.
Ich googelte damals schon ob es ein neues Gesetz gibt, aber fand nichts.
Hi,
ein entsprechendes Gesetz gibt es nicht. Man darf auch heutzutage ohne Abblendlicht fahren, sofern es nicht dunkel ist.
Seit dem Jahr der Neuinverkehrbringung 2012 (glaube ich) muß jedes Auto über ein automatisches Tagfahrlicht verfügen, das sich von selbst spätestens dann einschaltet, wenn der Motor gestartet und kein Licht eingeschaltet ist.
Gruß T
Hi, @OliP!
Auf einer Internetseite namens „wikipedia“ ist es relativ gut erklärt (die ich als ernstzunehmende Informationsquelle eher geringschätze, aber meistens hat sie doch irgendwie Recht.) .
Das Land und seine Verkehrsregeln sind natürlich auch wichtig, in Ö ist die öffentliche Debatte und entsprechende Gesetzesänderungen schon ein paar Jahre länger her als 3-4.
Gruss, k.
Das ist nicht richtig. Tagfahrlicht ist zwar seit 2011 Pflichtausstattung, aber es ist durchaus möglich, bei einem Fahrzeug mit eingebautem Tagfahrlicht dieses nicht einzuschalten.
Gruß
C.
Hallo,
Tagfahrlicht ist seit 2011, muss aber nicht benutzt werden, wobei ein Tagfahrlicht auch nur vorne leuchtet, sozusagen. Ich kann mir auch vorstellen, dass die Einführung der stromsparenden LED auch dazu beigetragen hat, dass mehr Menschen mit eingeschaltetem Abblendlicht (und entsprechender Heckleuchte) unterwegs sind.
Gruß
C.
Verstehe. Bin von meinem eigenen Wagen ausgegangen, bei dem das nicht möglich ist (oder ich habs noch nicht gefunden )
Gruß T
„6.19.7. Elektrische Schaltung
6.19.7.1. Tagfahrleuchten müssen automatisch eingeschaltet werden, wenn die Einrichtung, die den Motor (das
Antriebssystem) anlässt bzw. abstellt, in einer Stellung ist, die es ermöglicht, dass der Motor (das
Antriebssystem) in Betrieb ist. Tagfahrleuchten dürfen jedoch ausgeschaltet bleiben, solange die folgenden
Bedingungen herrschen:
6.19.7.1.1. Der Schalthebel eines automatischen Getriebes befindet sich in der Parkstellung oder
6.19.7.1.2. die Feststellbremse ist aktiviert oder
6.19.7.1.3. bevor das Fahrzeug nach jeder manuellen Betätigung des Antriebssystems erneut in Bewegung gesetzt
wird
6.19.7.2. Tagfahrleuchten dürfen manuell ausgeschaltet werden, wenn die Fahrzeuggeschwindigkeit nicht mehr als
10 km/h beträgt, vorausgesetzt, sie schalten sich automatisch ein, wenn die Fahrzeuggeschwindigkeit
10 km/h überschreitet oder wenn das Fahrzeug mehr als 100 m zurückgelegt hat und sie bleiben
eingeschaltet, bis sie bewusst wieder ausgeschaltet werden“
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=uriserv:OJ.L_.2016.265.01.0125.01.DEU
Oder kurz gesagt:
Diese Regelung schreibt seit mindestens 2016 vor, dass das Tagfahrlicht beim fahrenden Auto automatisch angehen muss und nicht abgeschaltet werden kann.
Das Abschalten ist nicht verboten, aber bei neueren Fahrzeugen darf es bei fahrendem Fahrzeug nicht abschaltbar sein.
Interessant. Ich habe trotz Suche zwecks Bestätigung meiner Erinnerung keinen Hinweis darauf gefunden und war bis eben überzeugt davon, dass unsere Autos gar nicht leuchten, wenn die Regler auf „aus“ bzw. „0“ stehen. Ich muss mir das morgen mal in Ruhe anschauen.
Ich fahre / kenne (bislang) nur Fahrzeuge aus dem VW-Konzern (mea culpa).
Da lässt sich das TFL nicht über die Schalterstellung deaktivieren.
Es wäre ja zulässig, dass man es bei eingeschalteter Zündung im Stand deaktvieren ließe - aber ich wüsste nicht wie. Den Trick mit dem Blinkerhebel (irgendwo auf einer Autokino-Seite gelesen) klappt nicht.
Interessant finde ich, dass der Sicherheitsgewinn nicht bewiesen ist. Gestern habe ich innerorst beinahe eine Enduro übersehen - der fuhr schlauerweise ohne Licht und schlängelte sich an parkenden Autos vorbei. Da haben wir uns beide mächtig erschrocken.
Ich hatte vor kurzem einen Leihwagen Hyundai Bayon, bei dem das TFL ausging, wenn man die Handbremse anzog (bei laufendem Motor).
Tagfahrleuchten dürfen jedoch ausgeschaltet bleiben, solange die folgenden
Bedingungen herrschen:
(…)
6.19.7.1.2. die Feststellbremse ist aktiviert oder
Im Übrigen würde ich bei meinem Tiguan schon ganz gerne manchmal das TFL im Stand trotz aktiver „Zündung“ deaktivieren. Ich halte manchmal auf einem Parkplatz an, schalte den Motor aus, mache dann die Zündung aber wieder an, damit das Gebläse läuft und schaue am Handy eine Nachricht an.
Das ist eine schwierig zu bewertende Situation. Bin ich zu diesem Zeitpunkt noch Führer eines Kraftfahrzeugs, oder bin ich jemand, der nicht angeschnallt und ohne aufgesetzte Brille einfach nur gerade auf dem Fahrersitz einer geparkten Fahrzeugs sitzt?
Im stehenden Fahrzeug darf ich nur „bei vollständig ausgeschaltetem Motor“ das Handy nutzen. Außenstehende können aber gar nicht erkennen, ob der Motor nur wegen der Start-Stopp-Automatik nicht läuft (Handynutzung unzulässig) oder ob ich ihn abgeschaltet habe und die „Zündung“ nur zum Aktivieren des Gebläses angemacht habe.
Hallo,
dass es sich bei dem Dauerlicht um das Tagfahrlicht (TFL) handelt, ist ja inzwischen geklärt.
Es kann lediglich bei ganz wenigen Modellen ausgeschaltet werden.
Ich erinnere mich an einen Audi der heute wohl auf dem Weg zur Volljkährigkeit wäre, bei dem es einen „DRL“ (Day Running Lights - Tagfahrlicht) - Schalter gab.
Da das TFL im Standard nur vorne leuchtet, kann man, wenn man dies als sinnvoll erachtet, bei vielen heutigen Modellen die Rücklichter dauerhaft zuschalten lassen. Diese Programmierung kann eine Fachwerkstatt vornehmen. Natürlich könnte man so das TFL auch ausschalten, was jedoch illegal sein könnte, insbes. bei neueren fahrzeugen ohne physischen Schalter dafür. Weshalb sollte man das auch machen. Sehen und gesehen werden schadet nichts.
M.W. gibt es in Ländern mit Abblendlicht-Pflicht immer mal wieder Diskussionen, ob TFL ausreichend wäre. Daher würde ich im Zweifel das Abblendlicht einschalten.
Greetz!