Hallo Wissende,
mal angenommen, Jette Jederfrau bewirbt sich in Berlin (das händeringend Lehrkräfte sucht!) um eine Stelle als Französischlehrerin. Sie hat zwar nicht auf Lehramt studiert, ist aber seit round about 20 Jahren Vollzeit als freiberufliche Übersetzerin für Französisch, Italienisch und Englisch tätig. Das alles schreibt sie in ihre Bewerbung, verheimlicht auch nicht das fehlende Lehramtsstudium geschweige denn die dazugehörigen Abschlüsse.
Sie bekommt erstmal einen Ein-Jahres-Vertrag, tritt die Stelle an und begeistert als erstes die Schüler, als sie deren Niveau raufsetzt, auch die Eltern, ihre Kollegen und Vorgesetzten.
Nach drei Monaten kommt plötzlich die Nachfrage vom Bezirksamt nach ihrem Bachelorabschluss. Hat sie nicht, denn sie hat auf einer privaten Uni Sprachen studiert und damals gab es nichts Vergleichbares. Aber das hatte sie bereits in ihrer Bewerbung angegeben.
Kurz und schlecht: Das Bezirksamt akzeptiert den fehlenden Abschluss nicht und Jettes Vertrag soll deswegen aufgelöst werden - trotz vehementer Fürsprache ihrer Kollegen und Vorgesetzten, die von ihren fachlichen und pädagogischen Fähigkeiten begeistert sind.
Meine Frage nun: Ist das denn rechtens? Sie hat doch mit offenen Karten gespielt, das wurde sogar ausgiebig kommuniziert und nun hat sie das Nachsehen?
Vielleicht bin ich zu naiv, aber angenommen Jette sitzt gerade hier und heult sich die Augen aus, weil sie es nicht fassen kann. Würdet ihr nicht auch mitleiden?
Fällt jemanden was Konstruktives dazu ein?
Ratlose Grüße
Ann da Cava