Seitlicher Versatz des Querungswilligen zum "Zebrastreifen"

Hallo,

es passiert immer mal wieder, dass Fußgänger an einem Überweg die Straße zu queren wollen scheinen, aber sich nicht direkt davor befinden, sondern meinetwegen zwei bis drei Meter neben den Markierungen.

Zur Veranschaulichung:

Fußgängerüberweg
____________v_________
Straße         =====

                  • ===== - - - - - -
                    __________=====_______
                    Fußgänger:>>>>>>>>ô

Es muss also irgendeinen Richtwert geben, bis zu welchem Versatz man als Kfz-Fahrer noch verpflichtet ist, dem Fußgänger Vorrang zu geben. Sonst wäre dies ja immer der Fall, denn in x Kilometern Entfernung ist immer irgendwo ein Überweg! :wink:

Gab es dazu schon einmal Gerichtsurteile?

MfG,
Marius