Hallo,
mal angenommen jemand verliebt sich, man kommt zusammen und möchte irgendwann zusammenziehen. Da die beiden 400km auseinander wohnen, muß einer der beiden seinen Job kündigen. Da dies nur ein „Hilfsarbeiterjob“ war und er selbst schon seit 17 Jahren seinen gelernten Beruf nicht mehr ausführt, gilt er ja quasi als ungelernt.
Wie ist das dann mit der Unterstützung vom Arbeitsamt? Es heißt ja immer, dass man keinen Anspruch auf ALG hat, wenn man selber gekündigt hat. In diesem Fall macht es andererseits aber auch wenig Sinn, den alten Job zu behalten, auch wenn er trotz Hilfsarbeiterkraft-Job sehr gut (mit 13 Euro/h) bezahlt wurde.
Könnte derjenig dardurch größere Chancen haben z.B. eine Umschulung auf einen anderen Beruf zu bekommen (in den gelernten möchte er auf keinen Fall zurück).
Vielleicht hat ja jemand ein wenig Ahnung. Dies ist ein Fiktiver Fall, also nähere Fragen oder Umstände kann ich nicht klären (in der Form "Warum zieht er nicht erst um, wenn er in der neuen Umgebung einen Job gefunden hat).
Vielen Dank
Taki