Hallo, ich hätte eine Frage.Ich bin gelernte Friseurin und möchte gerne ein Gewerbe eröffnen.Dabei soll es sich um ein kleines Nebengewerbe handeln das ich neben meiner eigentlichen Arbeit ausführen möchte.Ich bin seit 15 Jahren in diesem Beruf. Nun gilt für das Friseurhandwerk ja die Meisterpflicht.Auch über das Reisegewerbe und Sondergenehmigungen der HWK habe ich mich informiert.Das ist mir alles zu kompliziert. Jetzt habe ich gelesen, das der Beruf des Maskenbildners keine geschützte Berufsbezeichnung ist.Wer kennt sich da aus? Ist es möglich unter der Bezeichnung „Maskenbildner“ ein Gewerbe zu eröffnen und die damit verbundenen Arbeiten auszuführen,die dem Friseurhandwerk ja sehr ähnlich sind.
Ich bitte nur um ernste Antworten.
Vielen Dank
Hi, um ehrlich zu sein kann ich Dir dazu nix genaues sagen. Sorry daß ich dir nicht helfen konnte, hoffe du bekommst paar gute Vorschläge von Anderen!
Gruß B.
Kann die leider nicht weiterhelfen, sorry!
Liebe Hannah, da bin ich leider die falsche Ansprechpartnerin, kenne mich im „Gewerbe“ nicht aus- da ich Freiberuflerin bin. Viel Glück beim finden deiner Antwort.
Viele Grüße
Esther