Hallo,
derzeit bin ich arbeitslos bzw. behinderungsbedingt vom Studium suspendiert worden.
Da ich natürlich schnellstmöglich aus der Arbeitslosigkeit wieder herauskommen möchte, benötige ich eine ständige Begleitung / Aufsicht (auch) während der Arbeit.
Nun hatte ich die schlaue Idee, jd. dafür bezahlen, damit ich eben arbeiten kann.
Meine Frage besteht darin, ob ich eine höhere Freibetragsgrenze erhalten kann, wenn ich eine Arbeitsassistenz finanzieren möchte, die z.B. aufpasst, während ich Krampfanfälle, plötzliche Lähmungs-, Starre- oder Trancezustände, etc. bekomme…
Ich halte es einfach nicht mehr aus, als „nutzloses“ Wesen auf Staatskosten hier rum zu gasen.
Bitte um Antworten von Leuten, die das „sicher“ wissen.
Danke schon mal im Voraus.
Beste Grüße
Dark Delirium