Selbst gezahlte Rentendirektversicherungsbeiträge steuerlich relevant ?

Hallo zusammen,

ich habe seit Jahren eine Rentendirektversicherung.

Diese wurde von meinem letzten Arbeitgeber bis ende 2017 mit dem Lohn bezahlt. Dann wurde mir gekündigt. Von Ende 2017 bis 01.05.2018 war ich Arbeitslos und bezahlte die Versicherung selbst. Ab 01.05.2018 übernahm das mein neuer Arbeitgeber.

Kann ich nun die Beiträge die ich selbst bezahlt habe, also die ersten 4 Monate 2018, bei der Einkommenssteuererklärung angeben ? Und wo muss ich das dann reinschreiben ?

Besten Dank,
Abacuss

In der Anlage „Vorsorgeaufwand“ und ggf. in der Anlage AV