Selbst vermehrte Pflanzen nebengewerblich verkaufe

Hallo zusammen,

ich habe sehr viele Zimmerpflanzen, die hier auf ca. 100m2 im Hausgarten stehen nur als Anhaltspunkt das man sich vorstellen kann das es wirklich sehr viele sind. Da die Pflanzen ja alle wachsen und ich viele öffers im Jahr zurück schneiden muss und dabei jede Menge Stecklinge anfallen dachte ich mir diese zu verkaufen, zum wegwerfen ist das einfach zu schade. Dazu hin kommt das es ein großes Hobby von mir ist Pflanzen aus Samen zu ziehen und auch da kann ich nicht immer alle behalten die kommen.

Um nun aber zu den eigentlichen Fragen zu kommen, wie gesagt es sind doch immer einige Pflanzen die ich abgeben muss und ich denke bei der Menge könnte ich Probleme bekommen wenn es nicht gewerblich angemeldet ist. Daher dachte ich mir ich melde ein Nebengewerbe an wo ich die selbst gezogenen Pflanzen, Stecklinge, Sämlinge verkaufe.

  1. Frage ist soetwas ohne weiteres möglich ?
  2. Kann ich das Nebengewerbe anmelen, da ich kein gelernter Gärtner… bin und mein gelernter Beruf nun mal überhaupt nichts mit Pflanzen zu tun hat.?
  3. Werden die Räumlichkeiten wo die Pflanzen gezogen werden kontroliert… dann würden die Kontrolöre nämlich genau im Wohnzimmer stehn :smile:
  4. Ich kaufe mein Zubehör wie Erde… in normalen Geschäften für Endverbraucher kann ich das künftig auch wenn ich es auf das Nebengewerbe einkaufe, um es verständlicher zu machen könnte ich die Erde beim Discounter kaufen oder darf man diese Produkte nicht gewerblich nutzen.
  5. Wie verrechne ich das Ganze beim Finanzamt, die Pflanzen stehen ja hier kosten mich also nichts im Einkauf genauso die Stecklinge außer ein Töpfchen die Erde … hab ich dann keine Einkaufskosten bzw. Nachweise für das Finanzamt ich lege die Rechnungen für Dünger Töpfe Erde … vor und bringe meine Einkommensnachweise auf denen dann z.B. steht Veilchen wie mach ich das ?
  6. Eine weitere Frage die Pflanzen benötigen ja auch Wasser und Strom, den Srom für die Beleuchtung und da ich sie im Wohnzimmer habe kann ich nicht nachweisen wieviel Wasser und Strom nur die Pflanzen gebraucht haben wie mach ich das, denn es sind ja auch Ausgaben?
  7. wie schaut es bei soetwas mit einer Garantie aus, denn ich kann ja keine Garantie geben das ein Steckling beim Käufer anwächst und um ehrlich zu sein bekam ich noch nie eine Garantie auf Pflanzen die ich selbst gekauft habe, genauso das Rückgaberecht ?
  8. Was muss ich in den Gewerbeschein schreiben was für ein Nebengewerbe ich betreibe zu den Pflanzen möchte ich auch Zubehör anbieten das wäre ja ein an und verkauf aber wie schaut das mit den Pflanzen aus ?

Wie ihr seht sind es doch einige Fragen die ich für mich erst mal beantworten muss um sehen zu können ob solch eine Art Nebengewerbe für mich möglich ist. Für alle die nun denken ach damit verdient man doch nichts … denen kann ich sagen ich möchte davon auch nicht reich werden :smile: Ich möchte die Pflanzen einfach nicht entsorgen und sehr günstig abgeben. Vorallem aber keine Probleme mit dem Finanzamt bekommen

Vielleicht macht ja einer von euch etwas änliches oder das Selbe oder kennt sich damit aus und kann mir weiterhelfen oder weiß wohin ich mich mit solchen Fragen wenden kann, ich wäre für jede Antwort sehr dankbar.

Viele Grüße

Hallo zusammen,

Hallo

Um nun aber zu den eigentlichen Fragen zu kommen, wie gesagt
es sind doch immer einige Pflanzen die ich abgeben muss und
ich denke bei der Menge könnte ich Probleme bekommen wenn es
nicht gewerblich angemeldet ist.

Ja.

Daher dachte ich mir ich
melde ein Nebengewerbe an

Es gibt nur das Gewerbe. Ob du es nebenbei betreibst ist deine Sache.

wo ich die selbst gezogenen
Pflanzen, Stecklinge, Sämlinge verkaufe.

Warum nicht.

  1. Frage ist soetwas ohne weiteres möglich ?

Gewerbe anmelden beim Gewerbeamt.
Der Rest ergibt sich dann. Das FA will dann ein paar Angaben haben, wegen der Steuervorauszahlung und der Umsatzsteuer.

  1. Kann ich das Nebengewerbe anmelen, da ich kein gelernter
    Gärtner… bin und mein gelernter Beruf nun mal überhaupt
    nichts mit Pflanzen zu tun hat.?

Warum nicht?
Frag sicherheitshalber bei der Handwerkskammer nach.

  1. Werden die Räumlichkeiten wo die Pflanzen gezogen werden
    kontroliert… dann würden die Kontrolöre nämlich genau im
    Wohnzimmer stehn :smile:

Du meinst kontrollierter Anbau. es sind doch keine Lebensmittelpflanzen! Du wirst aber Besuch vom Hauptzollamt bekommen, wegen Verdacht auf Canabis-Pflanzen-Anbau. Ggf. bringen die auch Kommissar Rex mit, der sofort riecht, ob in der Bude jemals Rauschpflanzen waren!

  1. Ich kaufe mein Zubehör wie Erde… in normalen Geschäften
    für Endverbraucher kann ich das künftig auch wenn ich es auf
    das Nebengewerbe einkaufe, um es verständlicher zu machen
    könnte ich die Erde beim Discounter kaufen oder darf man diese
    Produkte nicht gewerblich nutzen.

Kannst du voll nutzen. Du kaufst wo du willst. Aber immer schön mit Beleg.

  1. Wie verrechne ich das Ganze beim Finanzamt, die Pflanzen
    stehen ja hier kosten mich also nichts im Einkauf genauso die
    Stecklinge außer ein Töpfchen die Erde … hab ich dann keine
    Einkaufskosten bzw. Nachweise für das Finanzamt ich lege die
    Rechnungen für Dünger Töpfe Erde … vor und bringe meine
    Einkommensnachweise auf denen dann z.B. steht Veilchen wie
    mach ich das ?

In der Größenordnung reicht die Einnahmen/Überschuss-Rechnung. Überlege auch wegen der Umsatzsteuerbefreiung, sog. Kleinunternehmerregelung beim FA.

  1. Eine weitere Frage die Pflanzen benötigen ja auch Wasser
    und Strom, den Srom für die Beleuchtung und da ich sie im
    Wohnzimmer habe kann ich nicht nachweisen wieviel Wasser und
    Strom nur die Pflanzen gebraucht haben wie mach ich das, denn
    es sind ja auch Ausgaben?

Anteilig berechnen. Besser wäre natürlich eine Trennung, z.B. eigene Stromleitung mit eigenem Zähler und eigene Wasserleistung mit Uhr. Es gibt im Handel Stromzähler für Steckdosen und auch einen Wasseruhradapter für Hähne.

  1. wie schaut es bei soetwas mit einer Garantie aus, denn ich
    kann ja keine Garantie geben das ein Steckling beim Käufer
    anwächst und um ehrlich zu sein bekam ich noch nie eine
    Garantie auf Pflanzen die ich selbst gekauft habe,

So ist es.

genauso das Rückgaberecht ?

Moment! Gewährleistung kannst du nicht ausschließen, hier gilt BGB. Hinzu kommt noch ggf. der Fernabsatz mit besonderen Verbraucherrechten, wenn du z.B. über Internet verkaufst.

  1. Was muss ich in den Gewerbeschein schreiben was für ein
    Nebengewerbe ich betreibe zu den Pflanzen möchte ich auch
    Zubehör anbieten

Jetzt wirst du aber schon Händler.

das wäre ja ein an und verkauf aber wie

Nein, ein Handel. Du kaufst Ware ein und verkaufst sie weiter.

schaut das mit den Pflanzen aus ?

Die ziehst du selber an. Als Gärtner.

Wie ihr seht sind es doch einige Fragen die ich für mich erst
mal beantworten muss um sehen zu können ob solch eine Art
Nebengewerbe für mich möglich ist. Für alle die nun denken ach
damit verdient man doch nichts … denen kann ich sagen ich
möchte davon auch nicht reich werden :smile: Ich möchte die
Pflanzen einfach nicht entsorgen und sehr günstig abgeben.
Vorallem aber keine Probleme mit dem Finanzamt bekommen

Bekommst du nicht. Du willst doch alles ordentlich angeben.

Vielleicht macht ja einer von euch etwas änliches oder das
Selbe oder kennt sich damit aus und kann mir weiterhelfen oder
weiß wohin ich mich mit solchen Fragen wenden kann, ich wäre
für jede Antwort sehr dankbar.

Mach auf jeden Fall den Existenzgründerkurs mit. Dann gehen dir etliche Lichter auf.
Da hängt schon ein bischen mehr dran, als nur eben die Pflanzen eintüten und abzusenden.
Du bist dann Unternehmer, Buchalter, Marketingchef, Versandmitarbeiter, Gärtner, Einkäufer, Verkäufer und was noch. Könnte gut darauf hinauslaufen, dass du mit dem ganzen Verwaltungskram noch soviel zu tun hast, als mit den Pflnazen selber. Dann wäre es doch billiger die Stecklinge wegzuwerfen oder im Ort zu verschenken.

Viele Grüße

Viel Erfolg.

In der Größenordnung reicht die Einnahmen/Überschuss-Rechnung.
Überlege auch wegen der Umsatzsteuerbefreiung, sog.
Kleinunternehmerregelung beim FA.

=> Sorry, aber ich bin heute im Erbsenzählermodus :wink:
Ein Kleinunternehmer ist nicht von der Umsatzsteuer befreit, er erhebt lediglich keine Umsatzsteuer, solange er unterhalb der Umsatzgrenzen bleibt. Ist halt schon ein kleiner feiner Unterscheid zwischen Umsatzsteuerbefreiung und Umsatzsteuernichterhebung.

VG e

Hiho,

bist Du sicher, daß das Thema Sortenschutz keine Rolle spielt? Das ist keine rhetorische Frage, ich weiß es echt nicht. Sicher bin ich, daß jemand, der so ein Projekt mit landwirtschaftlichen Nutzpflanzen angeht, sich alsbald vor lauter Bußgeldern nicht mehr bewegen kann.

Schöne Grüße

MM

Hallo,

Vielen Dank für die schnellen und hilfreichen Antworten.

  1. Kann ich das Nebengewerbe anmelen, da ich kein gelernter
    Gärtner… bin und mein gelernter Beruf nun mal überhaupt
    nichts mit Pflanzen zu tun hat.?

Warum nicht?
Frag sicherheitshalber bei der Handwerkskammer nach.

werde ich machen, vielen Dank.

  1. Werden die Räumlichkeiten wo die Pflanzen gezogen werden
    kontroliert… dann würden die Kontrollöre nämlich genau im
    Wohnzimmer stehn :smile:

Du meinst kontrollierter Anbau. es sind doch keine
Lebensmittelpflanzen! Du wirst aber Besuch vom Hauptzollamt
bekommen, wegen Verdacht auf Canabis-Pflanzen-Anbau. Ggf.
bringen die auch Kommissar Rex mit, der sofort riecht, ob in
der Bude jemals Rauschpflanzen waren!

-) na die können gerne kommen, soetwas finden sie hier nicht,

ich dachte da eher an die Kontolle ob evtl. unerlaubter Dünger verwendet wird oder evtl. Pflanzenschutzmittel ins Grundwasser kommen können… Ich denke mir eine richtige Gärtnerei wird evtl. auch nachweisen müssen wo evtl. das Abwasser hin geht (das ist ja klar wohin das geht :smile: ) nein aber einfach das keine Schadstoffe ins Grundwasser kommen… Schaut man sich heute mal solche Mittel an die jeder normale Bürger erwerben kann so steht oft ein hoher Betrag an Strafe darauf wenn man nachweisen kann das es ins Abwasser gelangen ist. Gut solche Mittel verwende ich nicht da bringen Hausmittel oftmals bessere Erfolge und sind dazu hin noch natürlich.

  1. Ich kaufe mein Zubehör wie Erde… in normalen Geschäften
    für Endverbraucher kann ich das künftig auch wenn ich es auf
    das Nebengewerbe einkaufe, um es verständlicher zu machen
    könnte ich die Erde beim Discounter kaufen oder darf man diese
    Produkte nicht gewerblich nutzen.

Kannst du voll nutzen. Du kaufst wo du willst. Aber immer
schön mit Beleg.

super

  1. Wie verrechne ich das Ganze beim Finanzamt, die Pflanzen
    stehen ja hier kosten mich also nichts im Einkauf genauso die
    Stecklinge außer ein Töpfchen die Erde … hab ich dann keine
    Einkaufskosten bzw. Nachweise für das Finanzamt ich lege die
    Rechnungen für Dünger Töpfe Erde … vor und bringe meine
    Einkommensnachweise auf denen dann z.B. steht Veilchen wie
    mach ich das ?

In der Größenordnung reicht die Einnahmen/Überschuss-Rechnung.
Überlege auch wegen der Umsatzsteuerbefreiung, sog.
Kleinunternehmerregelung beim FA.

ok

  1. Eine weitere Frage die Pflanzen benötigen ja auch Wasser
    und Strom, den Srom für die Beleuchtung und da ich sie im
    Wohnzimmer habe kann ich nicht nachweisen wieviel Wasser und
    Strom nur die Pflanzen gebraucht haben wie mach ich das, denn
    es sind ja auch Ausgaben?

Anteilig berechnen. Besser wäre natürlich eine Trennung, z.B.
eigene Stromleitung mit eigenem Zähler und eigene
Wasserleistung mit Uhr. Es gibt im Handel Stromzähler für
Steckdosen und auch einen Wasseruhradapter für Hähne.

Da werde ich mal schauen

  1. wie schaut es bei soetwas mit einer Garantie aus, denn ich
    kann ja keine Garantie geben das ein Steckling beim Käufer
    anwächst und um ehrlich zu sein bekam ich noch nie eine
    Garantie auf Pflanzen die ich selbst gekauft habe,

So ist es.

genauso das Rückgaberecht ?

Moment! Gewährleistung kannst du nicht ausschließen, hier gilt
BGB. Hinzu kommt noch ggf. der Fernabsatz mit besonderen
Verbraucherrechten, wenn du z.B. über Internet verkaufst.

Gut da muss ich mich erkundigen

  1. Was muss ich in den Gewerbeschein schreiben was für ein
    Nebengewerbe ich betreibe zu den Pflanzen möchte ich auch
    Zubehör anbieten

Jetzt wirst du aber schon Händler.

das wäre ja ein an und verkauf aber wie

Nein, ein Handel. Du kaufst Ware ein und verkaufst sie weiter.

Es wäre z.B. Erde die ich selber mische ich denke das ist bei den Hobbygärtnern meist so jeder schwört auf seine Mischung :smile: Ich möchte einfach das die Pflanzen bei den Käufern genauso gut und schön wachsen wie bei mir und mit der richtigen Erdmischung und Pflegeanleitung dürfte das kein Problem sein :smile:

schaut das mit den Pflanzen aus ?

Die ziehst du selber an. Als Gärtner.

Wie ihr seht sind es doch einige Fragen die ich für mich erst
mal beantworten muss um sehen zu können ob solch eine Art
Nebengewerbe für mich möglich ist. Für alle die nun denken ach
damit verdient man doch nichts … denen kann ich sagen ich
möchte davon auch nicht reich werden :smile: Ich möchte die
Pflanzen einfach nicht entsorgen und sehr günstig abgeben.
Vorallem aber keine Probleme mit dem Finanzamt bekommen

Bekommst du nicht. Du willst doch alles ordentlich angeben.

Genau desswegen ja hier die vielen Fragen

Vielleicht macht ja einer von euch etwas änliches oder das
Selbe oder kennt sich damit aus und kann mir weiterhelfen oder
weiß wohin ich mich mit solchen Fragen wenden kann, ich wäre
für jede Antwort sehr dankbar.

Mach auf jeden Fall den Existenzgründerkurs mit. Dann gehen
dir etliche Lichter auf.

Werd ich machen

Da hängt schon ein bischen mehr dran, als nur eben die
Pflanzen eintüten und abzusenden.

Das ist mir bewusst

Du bist dann Unternehmer, Buchalter, Marketingchef,
Versandmitarbeiter, Gärtner, Einkäufer, Verkäufer und was
noch. Könnte gut darauf hinauslaufen, dass du mit dem ganzen
Verwaltungskram noch soviel zu tun hast, als mit den Pflnazen
selber. Dann wäre es doch billiger die Stecklinge wegzuwerfen
oder im Ort zu verschenken.

Stimmt es soll ja beim Hobby bleiben und nicht zur ganztages Beschäftigung werden.

Viele Grüße

Viel Erfolg.

Nochmals Danke für die Hilfe

Hallo,

ich denke das das weniger das Problem sein wird da es keine geschützten Pflanzen sind, es sind wie gesagt ganz normale Zimmerflanzen und einige Eigenzüchtungen, bei denen es mir jedoch nicht bekannt ist das dies nicht erlaub ist.

Bei Landwirten schaut es da schon anderst aus aber diese müssen ja auch Buchführung halten mit was und wie oft sie gedüngt haben…

Viele Grüße

ok und Danke, da werde ich mich erst mal schlau machen. Bis jetzt wollte ich erst mal erfahren ob es für mich überhaupt möglich ist soetwas zu betreiben bevor ich mir gedanken mit dem ganzen Steuerkram mache :smile: das kommt dann jetzt an die Reihe das ich mich darüber mal genau informieren muss.

Viele Grüße und Danke

In der Größenordnung reicht die Einnahmen/Überschuss-Rechnung.
Überlege auch wegen der Umsatzsteuerbefreiung, sog.
Kleinunternehmerregelung beim FA.

=> Sorry, aber ich bin heute im Erbsenzählermodus :wink:
Ein Kleinunternehmer ist nicht von der Umsatzsteuer befreit,
er erhebt lediglich keine Umsatzsteuer, solange er unterhalb
der Umsatzgrenzen bleibt. Ist halt schon ein kleiner feiner
Unterscheid zwischen Umsatzsteuerbefreiung und
Umsatzsteuernichterhebung.

Also stellen wir es sicherheitshalber für den Fragesteller ganz klar, was gemeint ist:
Unternehmer, die nur geringe Umsätze tätigen, werden als Kleinunternehmer eingestuft.

Als Kleinunternehmer gelten Unternehmer, deren Umsatz im vorangegangenen Jahr einen Betrag von 17.500,- Euro nicht überstiegen hat und deren Umsatz im laufenden Jahr 50.000,- Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird. Beide Voraussetzungen müssen gegeben sein.

Bei Beginn einer unternehmerischen Tätigkeit ist der voraussichtliche Umsatz im Kalenderjahr zu schätzen. Übersteigt dieser voraussichtlich nicht die Umsatzgrenze von 17.500,- Euro, gilt der Unternehmer als Kleinunternehmer.

Nutzt der Unternehmer die Kleinunternehmerregelung, muss er auf seine Umsätze keine Umsatzsteuer erheben. Er kann allerdings auch zur Umsatzsteuer optieren und sich damit gegen die Anwendung der Kleinunternehmerregelung entscheiden. In diesem Fall hat er die Möglichkeit, auch die Vorsteuer gegenüber dem Finanzamt geltend zu machen. Es kann sich eine freiwillige Umsatzsteuerveranlagung (ermöglicht Vorsteuerabzug) lohnen, wenn die Vorsteuer höher ist als die zu vereinnahmende Umsatzsteuer.

Wichtig für die Rechnung: Für Kleinunternehmer entfällt neben dem Vorsteuerabzug der Ausweis der Umsatzsteuer sowie der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer auf erstellten Rechnungen.

Optiert ein Kleinunternehmer zur Umsatzsteuer, muss er dies gegenüber dem Finanzamt erklären. Seine Entscheidung bindet ihn für fünf Jahre. Werden die oben genannten Umsatzgrenzen überschritten, muss der Unternehmer zwingend auf seine Umsätze Umsatzsteuer erheben.

Servus,

hier eine Meldung vom Bundessortenamt aus 2004:

http://www.bundessortenamt.de/internet30/index.php?i…

Auf der damals veröffentlichten Liste stehen keine Zimmerpflanzen, aber es würde mich nicht sehr überraschen, wenn seither (sechs Jahre sind eine lange Zeit) unsere Freunde aus den Niederlanden Sortenschutz z.B. für allerhand Schlumbergera-Sorten beantragt und erhalten hätten.

Schöne Grüße

MM

Nochmal vielen Dank für die vielen interessanten Infos.

Heute musste ich leider erfahren das der Beruf Gärtner ein reglementiertes Gewerbe ist, was heißt das ich dafür einen Befähigungsnachweis benötige. Das wäre z.B. den Meister eine Ausbildung… alles das habe ich für diesen Beruf leider nicht.

Da möchte man schon alles ordentlich machen und nun das.

Es gäbe noch die Möglichkeit das man soviel ich es verstanden habe eine Prüfung ablegt um zu zeigen das man das nötige Fachwissen auch ohne Meister, Ausbildung… hat. Ob ich das jedoch schaffe weiß ich nicht und um ehrlich zu sein denke ich nein, auskennen tu ich mich mit vielen Pflanzen die bei mir im Haus stehn, das ist nicht das Problem. Doch denke ich das bei dieser Prüfung Fragen kommen von denen ich keine Ahnung habe, man kann ja auch nicht alles wissen.
Noch eine Möglichkeit wäre wenn ich jemanden einstelle der einen Befähigungsnachweis hat doch ds möchte ich nicht und wäre ja auch überhaupt nicht möglich bei dem Umsatz den ich evtl. machen würde.

Dabei wollte ich doch nur selbst vermehrte Pflanzen, Ableger oder Stecklinge die mir zu viel werden verkaufen.

Hat vielleicht einer eine Idee wie ich es sonst machen könnte bzw. als was ich es anmelden könnte wenn nicht als Gärtner ?

Hier mal noch 2 Links ich hoffe das es hier erlaubt ist die Links hier einzufügen. Der erste Link ist die Liste mit Berufen für die man einen Nachweis benötigt, der zweite Link mit sogenannten freien Berufen, sprich das kann jeder machen. Wenn man sich diese Berufe mal anschaut ist es wirklich zum lachen was man so alles machen darf, doch gerade das von mir gewollte eben nicht und meine Pflänzchen müssen in die grüne Tonne oder auf den Kompost wenn ich sie nicht verschenkt bekomme und wenn ich keinen Ausweg finde um ein Gewerbe anzumelden wo die Form was ich machen möchte erlaubt ist.

http://www.bmwfj.gv.at/Unternehmen/Gewerbe/Documents…

http://www.bmwfj.gv.at/Unternehmen/Gewerbe/Documents…

Hoffe hier weiß noch jemand weiter ich wäre sehr danbar dafür.

Viele Grüße

Welches Land?!?
Wo soll denn diesem Gewerbe nachgegangen werden? In Deutschland oder in Österreich? Ich frage deshalb, weil sich die Links aus Österreich stammen und rechtlich in Deutschland keine Relevanz haben.

Wo soll denn diesem Gewerbe nachgegangen werden? In
Deutschland oder in Österreich? Ich frage deshalb, weil sich
die Links aus Österreich stammen und rechtlich in Deutschland
keine Relevanz haben.

Diese Frage wurde mir nun doch noch beantwortet nach dem ich heute glaube ich mit sämtlichen Kammern die es gibt telefoniert habe :smile: da wurde man von einer zur Anderen geschickt, der Eine sagte das der Andere wieder etwas anderes… nun gut zum Schluss wurde ich zurückgerufen nach dem es erst hieß nein und nun doch ein ja, irgendwie wussten die da selber nicht recht ob ja oder nein :smile: ich darf mich nur nicht als Gärtner bezeichen. Alles andere erfahre ich dann bei der Stadt was jedoch noch etwas Zeit hat da der Verkauf erst im nächsten Frühjahr starten wird. Für mich war und ist es wichtig diese Frage jetzt schon geklärt zu haben, so muss ich das Schnittgut das jetzt im Herbst anfällt nicht weg werfen sondern hab den Winter über Zeit um schöne Pflanzen daraus zu ziehen.

Diese Frage wäre nun geklärt und ich möchte mich nochmals für die vielen Antworten bedanken, ohne die ich nicht gewusst hätte wo ich anfangen soll. Es ist erstaunlich wie schnell man hier Antworten bekommt die einem soviel weiterhelfen können. Ich hätte z.B. nicht gewusst das ich mich bei einer Kammer informieren kann ob das geht oder nicht, da ich mich mit soetwas bis jetzt noch nicht beschäftigt hatte. Für Gärtner ist es jedoch nicht die Handwerkskammer sondern etwas spezielles für Gärtner,das wussten anfangs jedoch nicht mal die Mitarbeiter der Handwerkskammer, aber man half mir auch da schnell mit der richtigen Telefonnummer weiter.

Was mich nun noch interessieren würde ist das mit den Steuern,das kapier ich bis jetzt noch nicht. Das Jahreseinkommen liegt mit Sicherheit unter 17500€, somit soll es als Kleingewerbe laufen, doch was heißt die Kleinunternehmerregelung kann nur in Anspruch genommen werden, wenn die steuerpflichtigen Einnahmen einschlislich der darauf entfallenen Umsatzsteuern im ersten Jahr insgesamt 17500€ nicht übersteigen? Heist das ich muss mein Einkommen+ die Steuern zusammen Rechnen und es darf dann nicht höher sein wie 17500€ doch warum muss ich die Umsatzsteuer dazu zählen wenn ich sie doch so oder so ans Finanzamt weiter geben muss ?.

Nun das mit der Umsatzsteuer, wo ich mir aussuchen kann ob ich sie ausweisen möchte oder nicht, was genau heißt das ? Ich muss doch für die von mir verkauften Artikel auch Steuern bezahlen oder seh ich da etwas falsch? Vielleicht kann man mir das an einem Beispiel erklären für mich ist das noch unverständlich.

Von vorne…

Jahreseinkommen liegt mit Sicherheit unter 17500€, somit soll
es als Kleingewerbe laufen,

=> nein… das hatten wir doch schon! es gibt kein kleingewerbe! dieser betrag von 17.500 euro bezieht sich einzig und allein auf den umsatzsteuerlichen kleinunternehmer.

doch was heißt die Kleinunternehmerregelung kann nur in Anspruch genommen werden,
wenn die steuerpflichtigen Einnahmen einschlislich der darauf
entfallenen Umsatzsteuern im ersten Jahr insgesamt 17500€
nicht übersteigen?

=> ja, sie kann nicht nur in anspruch genommen werden, sie muss.

(…) doch warum muss ich die Umsatzsteuer dazu zählen wenn
ich sie doch so oder so ans Finanzamt weiter geben muss ?.

=> als kleinunternehmer gibt man die aber nicht ans fa weiter, weil man sie garnicht erhebt

Ich
muss doch für die von mir verkauften Artikel auch Steuern
bezahlen oder seh ich da etwas falsch?

=> der Kleinunternehmer erhebt keine Umsatzsteuer und zahlt deshalb keine umsatzsteuer auf die umsätze. und er darf im Gegenzug die Vorsteuer nicht erstattet bekommen. Das ist der „Nachteil“. Es gilt quasi brutto wie netto.

man kann aber auf diese kleinunternehmerregelung verzichten. dann wird umsatzsteuer auf die umsätze erhoben und kann vorsteuer ertattet bekommen.

im übrigen hat schritt2 dir das alles schon erklärt.

ansonsten hilft hier nur ein besuch beim steuerberater.