Selbst zusammengestellter PC von Steuer absetzbar?

Guten Tag,

ich habe mal eine hypothetische Frage:
Nehmen wir an, eine Person macht ein Fernstudium (dafür ist ein PC ja Grundvoraussetzung). Falls er sich nun einen neuen PC anschaffen möchte, was müsste er beachten?
Könnte er diesen auch von der Steuer absetzen, wenn er sich die einzelnen Komponenten selbst zusammenstellt? Also z.B. Grafikkarte, Prozessor alles einzeln kauft.
Oder wäre es dann doch besser einen „Komplett-PC“ bei Media Markt & Co zu kaufen um garantiert die Kosten ansetzen zu können?
Vielen Dank vorab.

Das ist vollkommen wurscht.

Moinsen,
da die eine Komponente nicht ohne die andere funktionieren kann, wird der zusammengebastelte PC quasi als ein Komplett-PC betrachtet.
Viele Grüße
e

Also könnte er sich einen High-End PC für sagen wir 1500 € zusammenstellen und in voller Höhe absetzen?
Gibt es da keine Begrenzungen?

Ja, allerdings werden die Anschaffungskosten auf die Nutzungsdauer des PC’s verteilt. Die Kosten können also nicht voll in einem Jahr als Werbungskosten oder Betriebsausgaben angesetzt werden.

Anteil der Privatnutzung beachten
Hi !

Wenn bei einem bestehenden PC-System eine einfache Grafikkarte gegen eine High-End-Grafikkarte ausgetauscht wird, obwohl nur ein textbasiertes Fernstudium (BWL, Sprachen, …) und kein bildbasiertes Fernstudium (Kommunikationsdesign, Design, Film, …) absolviert wird, ist wohl davon auszugehen, dass dieser Austausch ausschließlich privat veranlasst ist. Solche Kosten wären nach § 12 EStG nicht abzugsfähig.
Selbes gilt für alle anderen Einbaukomponenten.

Daneben ist zu beachten, dass die Abschreibung auch immer nur auf den Anteil der betrieblichen Nutzung zu rechnen ist. Ist ein High-End-PC für das Studium nicht notwendig, kann man wohl von einem höheren Anteil der Privatnutzung ausgehen.

BARUL76

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Also: Nicht der PC, sondern die Abschreibung des PC sind Werbungskosten oder Sonderausgaben. Auch wenn Einzelteile gekauft werden ist der Gesamtwert der Teile wie der PC abzuschreiben.

Kosten durch 5 Jahre (5 Jahre, wenn Kosten zwischen 150 und 1000 Euro). Entsprechend sind dann die genauen Nutzungsmonate zu ermitteln. Für jeden Nutzungsmonat 1/12 der Jahresabschreibung. Und ganz wichtig: Der ermittelte Betrag gilt dann nicht zu 100 %, sondern meist nur 50 %, weil das FA eine Privatnutzung ansetzt.

Poolabschreibung NICHT monatsgenau
Hi !

Kosten durch 5 Jahre (5 Jahre, wenn Kosten zwischen 150 und
1000 Euro). Entsprechend sind dann die genauen Nutzungsmonate
zu ermitteln. Für jeden Nutzungsmonat 1/12 der
Jahresabschreibung.

Bitte noch mal genau im § 6 Abs. 2a Satz 2 EStG lesen. Bei der Poolabschreibung gibt es KEINE monatsgenaue Aufteilung. Der gesamte Sammelposten (also alles, was im Laufe des Jahres dort reinfließt) IST pro Jahr um 1/5 abzuschreiben.

BARUL76

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