selbständig als Steuerfachangestelle?

Mir liegen mehrere Anfragen zur Erstellung von Buchhaltungen vor. Könnte ich mich - ausgebildete Steuerfachangestellte - auf dem Gebiet selbständig machen?

Hallo Steuerhase,

jetzt muss ich mal schmunzeln, als Steuerfachangestellte weis man das nicht?

Klar kannst Du Dich selbstständig machen, aber ohne Steuerberater geht es nicht. Denn Du darfst bei der Einkommensteuererklärung oder Gewerbe, Körperschaft ect. nicht die Formulare einreichen beim Finanzamt.

Ein kleines Beispiel dazu damit man es versteht:

Ich habe Jahre lang die EKSt für die Verwandschaft gemacht. Eingereicht haben die aber die Formulare, bis ich das ganze Online erstellt habe mit Wiso. Und dann kamen die Probleme, ich darf nach dem Gesetz noch nicht mal die Steuer von meiner Tochter beim Finanzamt einreichen, die Steuerberater und Wirschaftsprüfer haben sich das in einem Gesetz schützen lassen.

Und jetzt kommt der Hammer, ein Bekannter von meiner Verwandschaft ist Steuerberater und hat mich angeschwärzt, obwohl ich dafür nie etwas genommen habe. Und nachdem ich dann einen Prüfer vom Finanzamt gefragt habe wurde mir das bestätigt.

Eine Lösung habe ich gefunden, so das mir keiner etwas kann. Ich habe die Erklärung erstellt, die Datei dann auf einen USB stick gepackt und am PC der Verwandschaft dann die Datei eingespielt und die haben dann das weggeschickt. Bedeutet aber auch, das die sich das Programm kaufen mussten, denn mit Elster bin ich nicht klargekommen.

Kommen wir zum Schluß, Du darfst für andere buchhaltärische Arbeiten vorbereiten und führen, aber keine Erklärungen an das FA abgeben. Ob dadurch dann deine Kunden etwas sparen? Denn Datev ist teuer und die meisten Steuerberater verwenden nur dieses Programm.

Letzte Möglichkeit die es gibt, der Kunde stellt Dir in seinem Unternehmen alles zur Verfügung und es wird über den Login vom Kunden alles übermittelt. Man sollte aber an die Haftung denken, wenn man nicht 100% sich im Steuerrecht auskennt und selbst ich der schon seit vielen Jahren als Buchhalter tätig bin, weis nicht alles und verstehe es auch nicht, schon garnicht wenn man Steuerschlupflöscher ausnutzen will.

So Roman beendet und stell die Frage einfach mal bei der IHK in deinem Bezirk, denn wenn Du so was machst benötigts Du einen Gewerbeschein. Und dieser verpflichtet Dich wiederum Beitrag an die IHK abzugeben. Mehr habe ich nicht und ich kann auch nicht die § mitteilen, den unser Steuerbüro hat das alles so bestätigt.

Gruß und ein schönes WE

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auf dem Gebiet selbständig machen?

Hallo Hans Holger,

vielen Dank für deinen Roman. :smile: Genau das mit den Erklärungen war mein Problem. Gilt glaub ich auch für USt-VAs oder?

Gruß und Schönes WE zurück.

Ja, das geht.

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auf dem Gebiet selbständig machen?

Ja, das geht schon, aber man muss aufpassen, als selbstständige Buchhalterin darf man keine Steuererklärungen für andere erstellen und eigentlich auch nicht kontieren. Da gibt es Probleme wenn sich ein Steuerberater daran stört.

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auf dem Gebiet selbständig machen?

Was hat diese Frage mit Fragen zur Buchhaltung zu tun?

Mir liegen mehrere Anfragen zur Erstellung von Buchhaltungen
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auf dem Gebiet selbständig machen?

Also für die USt-VA’s gilt das wohl so nicht, mit einer Ausnahme. Die Jahres Ust-VA darf nur der Steuerberater machen, die Monatlichen mache ich ja auch fürs Unternehmen ohne Probleme.

Gruß Hans Holger

Nein. Als Steuerfachangestellte darf man sich leider nicht damit selbstaendig machen. Nur wenn man eine Ausbildung zur Steuerfachwirtin hat darf man dies machen.

Als Steuerfachangestellte hast du eine abgeschlossene kaufmännische Ausbildung und kannst somit auch die Buchhaltung für andere führen.

Du solltest aber aufpassen, dass du wirklich regelmäßig Kunden hast, sonst könnte es eng werden mit der Selbständigkeit.

Mir liegen mehrere Anfragen zur Erstellung von Buchhaltungen
vor. Könnte ich mich - ausgebildete Steuerfachangestellte -
auf dem Gebiet selbständig machen?

Klar, aber genau erkundigen! Eventuell auch auf diversen Steuerkarten. Unbedingt das Netz durchsuchen, es gibt gute Antworten. Auch z.B. BBV anfragen.

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auf dem Gebiet selbständig machen?