Selbständig, Spenden verkaufen, Laden, Gemeinnützigkeit

Hallo, vielleicht kann mir jemand diese Frage beantworten.
Ich bin seit Januar arbeitslos und da ich schon lange in keinem Büro mehr arbeiten möchte, doch immer wieder getan habe, möchte ich nun die letzte Chance ergreifen und versuchen, mit fast 50 (ok 47) was aufzubauen. Ich hatte immer Angst davor, klar, könnte ja auch schief gehen - aber nun möchte ich es wagen.
Mir schwebt auch schon was vor - bevor ich nun meine Ideen weiter ausbaue, hätte ich gerne gewusste, ob jemand eine Antwort auf meine Frage hat:
Wenn man Dinge als Spende geschenkt bekommt, sei es aus einer Haushaltsauflösung die man gemacht hat, oder einer Person geholfen hat, auszumisten etc. - darf man das wieder als Selbständiger verkaufen? Moment, es wird noch komplexer :slight_smile:
Man hat nebenbei so eine Art Laden, in dem man diese Dinge günstig anbieten möchte. An Bedürftige, Leute mit kleinem Einkommen, aber auch an Normalverdienende.
Also zurück zu meiner Frage:

  1. Man ist selbständig mit z.b. als Ordnungscoach, Ausmistservice, evtl. später Entrümpler etc.
  2. Darf man Dinge, die mir gespendet oder überlassen wurden, weiterverkaufen?
  3. Könnte man so einen „Laden“ dann als Gemeinnützigkeit laufen lassen (sagt man das so)?
  4. Würde mich auf Antworten freuen und habt Nachsicht, bin noch totale Anfängerin

Beispiel für Gemeinnützigkeit.
Das Rote Kreuz (gemeinnützig) betreibt Sozialkaufhäuser in denen gespendete Sachen, sie noch gut brauchbar sind, für geringes Geld verkauft werden. Der Erlös dient dem Unterhalt der Einrichtung und dem allgemeinen Zweck der Organisation.

MfG
duck313

Vielen Dank für deine Antwort.
Also müsste das denn eher ein „normaler Laden“ bzw. Second Hand Laden sein, oder?

Wie machen das eigentlich Entrümpler? Wir hatten erst einen, der die Wohnung meiner verstorbenen Tante ausgeräumt hat. Er hatte für uns seinen Preis für die Entrümplung und es kamen während der Entrümplung Leute, die Dinge gekauft haben. Darf man sowas? Also wenn, doch nur gegen eine Quittung, damit das dann beim Finanzamt angegeben wird, oder? Mir war es ja egal, aber wäre jetzt für mich interessant…

Das darf man so machen. Er hat also aus der Dienstleistung Entrümpelung Einnahmen (und Ausgaben, etwa für Helfer,Fahrzeug und Entsorgungskosten) und aus dem Direktverkauf vor Ort oder später aus seinem eigenen Laden weitere Einnahmen.
Das ist unproblematisch.

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Nein. Ein Einzelunternehmer kann nicht gemeinnützig (im Sinne der AO) sein, gemeinnützig können nur Körperschaften sein (eingetragene Vereine, GmbHs usw.).

Ja, solange es nicht Waffen, Drogen, kinderpornographische Materialien oder andere „spezielle“ Waren sind, brauchst du nur eine Gewerbeanmeldung und musst Steuererklärungen abgeben.

Danke für eure Antworten