Selbständig und keine KV - wieder zurück ins Angestelltenverhältnis

Hallo zusammen,

ich bin seit 2005 selbstständig und habe aufgrund meiner nachlässigkeit und finanzieller Situationen bis dato heute keine KV, sei es gesetzlich oder Privat.

Nun habe ich mich dazu entschlossen die Selbstständigkeit aufzugeben und wieder zurück in Angestelltenverhältnis zu gehen.

Mein neuer Arbeitgeber ist eine Krankenkasse. Meine alte Krankenkasse war die AOK.

Wie gehen ich am besten vor? Was habe ich zu erwarten? Es sollen scheinbar rückwirkend Beiträge berechnet werden, so habe ich es zumindest gelesen…

Wie gesagt, ich hatte zwischendrin keine Private KV. Auch möchte ich es wenn möglich nicht den neuen Arbeitgeber mitteilen das ich keine PKV hatte, da mir diese situation doch recht peinlich ist, aber ich damals keine möglichkeit hatte wegen der KV.

Ich bitte um sachliche Antworten und nicht um Antworten wie selber schuld, denn das weiss ich und habe mich nun entschlossen einen neustart im Angestelltenverhältnis zu beginnen.

Gruss und Dank

Hallo,

leider haben Sie uns nicht mitgeteilt, ob Sie jetzt dann Versicherungspflichtig oder „Frei“ sind, dann käme entweder eine Pflichtmitgliedschaft oder eine Freiwillige Mitgliedschaft in der GKV zustande. Entscheidend darüber ist Ihr Einkommen. Die JAEG (Jahresarbeitsentgeltgrenze) entscheidet das. JAEG für 2013 ist ein Einkommen von 52.200 Euro. Nachdem Sie bereits wissen daß wir seit 4/2007 in Deutschland eine Versicherungspflicht haben, müssen Sie mit einer erheblichen Nachzahlung rechnen -Verhandlungssache/Ratenzahlung. Ansprechpartner ist in diesen Fall Ihre frühere GKV, also die AOK!.
Am günstigsten wäre es bestimmt, wenn Sie, nachdem Sie jetzt dann ja selbst in einer Krankenversicherung arbeiten, Ihren AG mit einbeziehen, ich denke-dort könnten Sie denke ich mal den „Besten Deal“ machen, würde u.U. etliche 1.000èr sparen.

Tut mir leid nicht geholfen zu haben!

MfG
Leopold

Hallo cemocuk,
auf Grund des Beitragsschulden-Gesetzes dürften auch in der GKV bis zum Jahresende keine Strafbeiträge erhoben werden.
Demnach verbleibt nur die Peinlichkeit, dem Arbeitgeber das Fehlen einer Vorversicherung zu gestehen.
Viel Glück
SG

Hallo,
Glückwunsch zu dem neuen Job und Entwarnung zur rückwirkenden Beitragsanforderung.
Seit dem 1. August 2013 gibt es eine Änderung:
„Wer sich der 2007 für gesetzlich und 2009 für privat Versicherte eingeführten Versicherungspflicht bisher vollkommen entzogen hatte, kann bis zum 31. Dezember 2013 in eine Krankenkasse eintreten. Beitragsschulden und Säumniszuschläge werden ihm erlassen. Entscheidet er sich erst nach dieser Frist, muss er Schulden und Zuschläge für den Zeitraum von 2007 an zahlen, sie können aber von der Krankenkasse »angemessen« ermäßigt werden, wie der Gesetzgeber formuliert. Für Selbstständige mit geringen Einkünften und hohen Rückständen ist es ebenfalls ratsam, sich schnell mit der Krankenversicherung in Verbindung zu setzen, der das neue Gesetz größere Spielräume für einen Schuldenschnitt einräumt.“
Das Gesetz wurde am 20. April 2013 im Kabinett und am 14. Juni 2013 im Bundestag beschlossen. Es hat am 5. Juli 2013 den Bundesrat passiert und ist am 1. August 2013 in Kraft getreten.
Ich hoffe das hilft dir weiter.
Gruß
Yvonne

Hallo,

normalerweise kommen Sie um die rückwirkende Zahlung nicht rum, aber seit dem 01.08.13 gibts ein neues Gesetz, nach dem die Beiträge ggf erlassen werden können. Durchführung ist noch nicht ganz durch und klar.

Aber Sie müssen sich auf jeden Fall bei Ihrer alten KK melden, da Sie nie bei einer neuen KK aufgenommen werden, ohne dass die vorherige Mitgliedschaft geklärt wird. Und da der AG eine Mitgliedsbescheinigung von Ihrer Krankenkasse braucht, damit Sie anfangen können zu arbeiten, sollten Sie sich schnellstmöglich bei der alten KK melden. Mit denen können Sie dann auch klären, wie das jetzt genau mit den „alten“ Beiträgen läuft.

So ist das leider, und das wussten Sie ja anscheinend auch.
Grüße

Hallo cemokuk,
nach geltendem Gesetz hättest du dich natürlich längst versichern müssen, aber das weißt du ja selbst.
Zuständig für die - ggf. rückwirkende Versicherung - ist die letzte Krankenkasse, in der du versicherst warst - also die AOK.
Durch die Aufnahme der Beschäftigung tritt Pflichtversicherung in Kraft - ob du willst oder nicht.
Es gibt jedoch eine Konstellation, bei der du sofort deinen AG als Krankenkasse wählen könntest: Du warst im Rahmen deiner selbstständigen Tätigkeit zuletzt im Ausland tätig, dort warst du privat versichert, aber nicht über ein deutsches Versicherungsunternehmen. Der Nachweis der Vorversicherung ist in solchen Fällen nicht immer einfach.
Ich arbeite selbst in einer Krankenkasse und kann dir sagen, wie wir verfahren würden: Wenn die Vorversicherung nicht geprüft werden kann und keine Leistungen angefallen sind, verzichten wir auf die Erhebung von rückwirkenden Beiträgen, denn wir können keine Nichtversicherung unterstellen.
Auf diese Verfahrensweise haben sich die Spitzenverbände bei „mangelnder Mitwirkung“ geeinigt.
Ich hoffe, deine Krankenkasse sieht das auch so, dann könnte sie die Versicherung ab Beginn der Beschäftigung durchführen und die Zeit davor ignorieren.
Dein neuer AG ist sicher daran interessiert, dich sofort bei sich zu versichern, statt dich an die AOK zu verweisen, wo du erst kündigen und die Kündigungsfrist einhalten müsstest.
Am besten, du bist einfach ehrlich.

HeRo

Hallo,
lese ich das richtig, dein neuer AG ist eine Krankenkasse! Dann erübrigen sich m.E. weitere Antworten, denn dein neue AG (Krankenkasse) wird das schon regeln.

VG
ayro

Hallo!

Mir ist nur bekannt, dass die Kasse, die Sie aufnimmt, für die nicht versicherten Jahren nachträglich Beiträge nehmen kann. Inwieweit Sie die Nichtversicherung verschweigen können, weiß ich nicht. Ich kann auch nur dazu raten, die Wahrheit zu sagen. Vielleicht hilft es, wenn Sie in den letzten Jahren nicht versicherungspflichtig waren? Ich hoffe, andere Mitglieder können Ihnen helfen. Alles Gute!

H.C. Sanders

hallo, seit 2007 besteht versicherungspflicht, es ist also gut möglich das ein xxxxx,xx stelliger Betrag aufgelaufen ist.
wenn der AG nach dem Gesetz verfährt erfolgt eine Anmeldung bei der letzten Kasse also der AOK.
Gruß

hmm…ich bin nicht sicher ob die neue Gesetzeslage auf Dich anzuwenden ist, wenn Du als Angestellter pflichtversichert wirst… Du solltest vorher noch versuchen, bei Deiner alten AOK mit Hinweis auf die seit 1. August geltende neue Rechtslage als nachrangig pflichtversicherung unter Nr. 13 unterzukommen - dann würden Dir die Nachzahlungen für die vergangenen Jahre lt neuem Gesetz erlassen.
Viel Glück

Hallo, cemocuk,

der gute Teil der Nachricht ist: Durch ein ganz neues Gesetz ist es so geregelt, daß wenn man innerhalb dieses Jahres wieder eine Krankenversichert beantragt, man gar keine Nachzahlung leisten muß. Kompetente Mitarbeiter der Kasse wissen das auch. Das spart Ihnen sehr viel Geld, denn normalerweise müßten Sie rückwirkend ab 1.4.2007 die Beiträge nachzahlen, die üblicherweise entstanden wären, was eine Menge Geld wäre. Also keine Sorge, was das angeht.

Ansonsten aber sehe ich keine Möglichkeit, die bisher fehlende Krankenversicherung Ihrem Arbeitgeber zu verschweigen. Insbesondere nicht, wenn Sie auch Ihre Krankenversicherung dort haben werden (was wohl von Ihnen erwartet wird. Selbst wenn Sie diese bei einer anderen Kasse abschließen würden, müßten Sie ja Ihrem Arbeitgeber mitteilen, wo Sie versichert sind, und seit wann. Wegen der Pflicht zur Krankenversicherung wird das automatisch zur Sprache kommen.

Ich würde an Ihrer Stelle eher die „Flucht nach vorn“ antreten, und es selbst zur Sprache bringen. Ob das nachträglich Ihrer Bewerbung schadet, kann ich natürlich nicht einschätzen.

Noch mehr Info zu diesem Thema Unversicherte und Strafbeitrag gibt es auch hier:
http://www.pkv-netz.com/unversicherte.htm
… und hier haben wir auch noch was gefunden, dass dasselbe Thema behandelt: http://www.kinder-in-der-privaten-krankenversicherun…

Ich denke, das sollte Ihnen weiterhelfen.

Liebe Grüße von
Michael Rischer
PKV-Spezialist

Hallo,
wenn der neue Arbeitgeber eine Krankenkasse ist bin ich der Meinung, dass Du dort am besten deine Frage beantwortet bekommst.
Gruss
Czauderna

Hallo Cemocuk,

Seit 2007 gibt es in Deutschland die Versicherungspflicht. Dies bedeutet, dass alle hier lebenden Bürger per Gesetz sich versichern müssen. Da du während deiner Selbständigkeit nicht versichert warst, muß du dich zwingend rückwirkend versichern, und zwar dort wo du zuletzt versichert warst. Also in der gesetzlichen Krankenversicherung. Bei der Beantragung einer Mitgliedschaft will die Kasse einen Nachweis der Vorversicherung haben. Somit erkennt diese sofort die bestehende Unterbrechung und diese fehlenden Beiträge mußt du rückwirkend bis zur letzten Beitragszahlung mit einem Säumniszuschlag von 1 Prozent nachzahlen.

Hallo, das ist aber eine komische Konstellation - habe ich das richtig verstanden:smiley:ein neuer Arbeitgeber ist eine Krankenkasse? Die wird dann aber sicher auch Rat finden, wie Du wieder zu einem Versicherungsschutz kommst!
Da kann ich mich nicht einmischen!
MfG
Frankie