Selbständig und zusätzlich ein Kleinunternehmen

Hallo
Meine Freundin betreibt einen Friseurladen zusammen mit einer Freundin (gbr.

Frage: Kann sie zusätzlich noch ein Kleinunternehmen anmelden, welches dann steuerlich betrennt von der gbr abgerechnet wird??
Quasi mit der Einnahme-Überschuss-Rechnung in Anlage G.

Oder muss das in die erste Selbstständigkeit mit einfließen?
Die zweite Tätigkeit hätte mit der Branche der ersten rein gar nichts zu tun.

Vielen Dank im vorraus

Das ist ein steuerliches Thema, ich würde das mit dem Steuerberater oder Finanzamt besprechen.

Sorry, kann ich leider nicht weiterhelfen.

Hallo,
ich bin kein Steuerrechtsexperte, doch ich meine, dass das geht.
Hatte selbst mal etwas Ähnliches geplant und sprach damals mit meinem Steuerberater über die Anmeldung eines zweiten Unternehmens.
Die Gewinne aus verschiedenen Unternehmen machen es wahrscheinlich steuerrechtlich etwas komplizierter.
Alles Gute für die Unternehmungen
b.

Hallo,

ja, das ist überhaupt kein Problem. Sie kann sogar noch mehrere Firmen anmelden. Es muss halt nur die Buchhaltung usw. getrennt laufen.

Viele Grüße

Hartmut D.

Hallo kathasim

leider bin ich selbst ein Anfänger und kann dir professionell nicht helfen.
Wünsche dir alles Gute
Gruß
Ivo

hallo kathasim,
der friseruladen macht ja als gbr eine eigene gewinnermittlung mit der einheitlich gesonderten feststellung. das neue kleinunternehmen macht ebenfalls eine eigene (getrennte) gewinnermittlung. ein zusätzliches unternehmen wird angemeldet. allerdings würde ich denken, dass umsatzsteuerlich kein kleinunternehmen vorliegt, wenn im friseurladen mit mehrwertsteuer gearbeitet wird.
also: das neue unternehmen macht eine EÜR und schreibt den gewinn/verlust in Anlage G wo ja dann auch der anteilige gewinn für den friseurladen eingetragen wird.
viel erfolg und beste Grüße,
birgitt torbrügge

Hallo,
einfach beide Selbständigkeiten getrennt buchhalterisch erfassen, also getrennt Belege und Einnahmen aufzeichnen. Für beide S. jeweils eine Ust.-Erklärung machen. Am Jahresende fließen dann zur Ermittlung der zu zahlenden Ekst. alle relevanten Zahlen in die Ekst.-Erklärung ein.
Ich habe das Szenario schon bei anderen Leuten gesehen, die das so gemacht haben. Wichtig ist dem Finanzamt, dass vor allem alle Einnahmen irgendwo erfasst sind. Wenn man die verschiedenen Selbständigkeiten getrennt behandelt, ist das schon wegen der Zuordnung der verschiedenen Ausgaben auch einfacher, die der jeweiligen Selbständigkeit zugeordnet werden. Sollte die GbR irgendwann nicht mehr bestehen (die meisten GbR’s lösen sich nach ein paar Jahren meist wieder auf), kann die andere Selbständigkeit einfach weiter betrieben werden. Dazu gibt es insgesamt steuerrechtlich noch eine Menge mehr zu sagen, deshalb rate ich zu einer Beratungsstunde beim Steuerberater. Und auch beim Finanzamt kann man Fragen stellen. Diese Infoquellen würde ich auf jeden Fall auch noch ausschöpfen.
Viel Erfolg!

Hei, diesbezüglich kenn ich mich auch nicht aus. IHK oder Handwerkskammer anfragen

ohhhh kathasim, da kann ich dir gar nicht weiterhelfen. aber ihr steuerberater müsste ihr doch auskunft geben können.
sorry,sanny

Auf jeden Fall fließt es nicht mit in die erste Selbständigkeit rein. 2 getrennte Abrechnungen. Die zweite, wie schon gesagt, über EÜR und über sie als Privatperson und nicht über die GbR. Bei Kleinunternehmen (unter 17.500 Euro/Jahr) keine Umsatzsteuerabrechnung, also keine 19% auf Rechnungen kassieren und abführen an Fiskus. Was wohl für das Finanzamt schwierig zu händeln ist, wenn ein Geschäft freiberuflich läuft und das andere als Selbständigkeit. Einfach beim Gewerbeamt beraten lassen. Hoffe, ich konnte helfen. LG Martina

Hi,
rein formal kann Sie eigentlich soviele Gewerbe betreiben wie Sie will, denke ich. ABER: Bei der GBR haftet Sie auch mit Ihrem Privatvermögen. Soll heißen: Geht die GbR Pleite, ist auch Ihr Privatvermögen mit in der Haftung. Ist das Geld weg, wird ihr zweites Unternehmen sehr wahrscheinlich „von amtswegen“ aufgelöst, mangels Masse - also Kapital. Eine GbR ist für die Gründung eine feine Sache, WENN es funktioniert. Hat aber bez. der Haftung den genannten, gravierenden Nachteil.

Ich würd überlegen, die GbR umzufirmieren in eine Gesellschaftform, mit der beide Beteiligten leben können, und wo das priv. Vermögen nicht zur Haftungsmasse gehört. Dann kann Sie nebenher auch ein Kleinstunternehmen gründen. Aber Vorsicht! Wenn Sie ein Unternehmen mit Partner, und ein Kleinstunternehmen allein gründet, kann es sein, dass das Finanzamt von Anfang an auch über das Kleinstunternehmen einen Jahresabschluss haben will. Dies ist sonst eigentlich erst nach 3-5 Jahren der Fall. Einfach mal einen Steuerberater fragen.

Gruss, SpeedyDo

Moin!

In Deutschland herrscht grundsätzlich Gewerbefreiheit. Jeder kann daher jederzeit jedes Erlaubnis-freie, d.h. eine gewerbliche Tätigkeit für die keine besondere Qualifikation (z.B. „Meister“ im Handwerk, wenn der Eintrag in die Handwerkrolle* angestrebt wird) oder Befähigung (z.B. Apotheker, wenn man eine solche betreiben will) Gewerbe anmelden und ausüben.

Einfach zum Gewerbeamt gehen und weiteres Gewerbe anmelden.

Good Luck!

Stefan Römer

Dipl. Betriebswirt::: BusinessLotse ::: BergCoach :::

* hier gibt es auch Ausnahmen und Umleitungen, bitte per PN melden, wenn es ein übliches Handwerk sein soll.

Hallo und guten Tag. Um mal etwas grundsätzliches festzustellen, das Finanzamt interessiert sich grundsätzlich nicht für solche Dinge wie ein zusätzliches Gewerbe u.s.w. (jedenfalls nach meinen Erfahrungen). Man sollte es aber unbedingt vermeiden, ein Gewerbe, was lediglich Einkommen und Ausgaben hat, mit einem Handels-Gewerbe in einen Topf zu werfen, denn dort hat man ja bekanntlich Umsatzsteuer und vielleicht viele andere Steuerarten, und das unter Umständen im Voraus.

Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung des zweiten Unternehmens hat mit der des Ersten nichts zu tun.
Zwei Unternehmen, zwei Abrechnungen.
Lediglich bei der Einkommenssteuerberechnung wird dann logischer Weise beides berücksichtigt.

Hoffe, ich konnte helfen.
Beste Grüße und viel Erfolg!