Hallo zusammen,
zu Beginn meines Masterstudiums habe ich mich mit einem Kleingewerbe selbständig gemacht (Fixkosten = Null). Ich will eine Dienstleistung anbieten und komme wegen des doch Zeitaufwendigen Studiums nicht dazu mich um die Akquise zu kümmern(deswegen habe ich es jetzt 1,5 Monate schleifen lassen). Den Selbständigenstatus möchte ich allerdings trotzdem aufrecht erhalten. Da ist mir die Idee gekommen für 2-3 Firmen als „Werkstudent“ zu arbeiten um Kontakte zu knüpfen.
Die Frage ist jetzt (mir sind Einnahmegrenzen, 20h-Grenze etc. bekannt):
Kann ich als Werkstudent für 2 Firmen arbeiten und diesen dann eine Rechnung ausstellen (klar ist der Studensatz viel geringer als bei „echten“ Kunden, die meine Dienstleistung kaufen, aber besser als nichts …)?
Mir stellt sich die Frage ob Firmen beim Einstellen eines Werkstudenten gewisse Vorteile haben und diese Art von zusammenarbeit dann bevorzugen, anstatt eines Selbständigen für „geringes Geld“?
Eine weitere Frage ist die Haftung bei dieser Art von zusammenarbeit. Ich will bei dieser Werkstudententätigkeit ja nicht meine Dienstleistung verkaufen, sondern meinen Stundensatz als Student in Rechnung stellen.
Ist sowas möglich?