Selbständige befreit von Rentenversicherungspflicht?

Hallo

Herr Peter war seit 10 Jahren selbsständig tätig (kleine Firma, 2 Personen, GbR) und musste diese Arbeit jetzt aufgeben. Die Firma wird Ende des Jahres aufgelöst, Gewerbeabmeldung gibt es schon.
Ein Bearbeiter im Jobcenter für ALGII frage ihn nach seiner Rentenversicherungsbefreiung. Herr Peter ging immer davon aus das man als Selbständiger automatisch von sowas befreit ist und nicht noch extra beantragen müsse. Der Berater verwies darauf dass das viele glauben aber dem so nicht ist und sehr hohe Summen an Nachforderungen kommen können, er aber es nicht so genau wisse da die Selbstständigkeit schon so lange vorherrschte.

Wer weiß genaueres?
Im Internet liest man eingetlich auch nur das Selbstständige nicht Rentenversicherungspflichtung sind.

MfG
Lilly

Servus,

wenn man an den richtigen Stellen liest, kann man da viel Genaueres und Konkreteres lesen. So hat z.B. die Deutsche Rentenversicherung aus den in der Tat schwerverdaulichen SGB IV und SGB VI ein instruktives Broschürchen aufbereitet, in dem alles zur Rentenversicherungspflicht von Selbständigen steht.

Wenn Du dieses Broschürchen aufmerksam liest, kannst Du beurteilen, ob der vorliegende Unternehmer RV-pflichtig ist oder nicht. Das hängt hauptsächlich von dem Beruf ab, in dem er tätig ist.

Die Rentenversicherungspflicht ist zwar noch nicht so furchtbar alt, aber sowas wie einen Bestands- oder Vertrauensschutz für langjährige Gewerbetreibende gibt es dabei nicht.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

Hallo Lilly,
automatische Befreiung ist nicht. Aber eine Befreiung von einer Pflicht kann man nur beantragen, wenn es sie auch gibt. Es gibt nur für einige wenige Selbständige eine Rentenversicherungspflicht: Für unterrichtende und erziehende Tätigkeiten, für zulassungspflichtige Handwerksberufe, für einige Heilhilfsberufe ( Ergotherapie, Physiotherapie, Logopädie) Binnenschiffer, Selbständige mit nur einem Auftraggeber, Hebammen usw. Wer einen solchen Beruf ausübt, ist auch als Selbständige rentenversicherungspflichtig. Ausnahmen: Gewinn aus selbständiger Tätigkeit ist unter 450 € im Monat. Oder es gibt Angestellte (nicht bei Meisterbetrieben) oder man ist Altersrentnerin usw.  Befreien lassen kann man sich da sonst meines Wissens nicht.
Übt man keine der versicherungspflichtigen Tätigkeiten aus, geht eine Befreiung schon gar nicht. Übt man eine solche Tätigkeit aber aus, muss man bis zu vier Jahre Beiträge rückwirkend nachzahlen.
Nun wünsche ich Herrn Peter Glück…
Mit freundlichen Grüßen,
Birgitt Torbrügge

Wer weiß genaueres?

Wenn er 10 jahre selbständig war, hat er mit Sicherheit eine Betriebsprüfung der Rentenversicherung gehabt. Dabei sollte seine Versicherungspflicht besprochen worden sein. Wenn er tatsächlich plfichtig gewesen wäre, wäre es dabei aufgefallen.

Im Internet liest man eingetlich auch nur das Selbstständige nicht Rentenversicherungspflichtung sind.

Deswegen soll man nicht alles glauben, was im Internet steht. Denn es gibt eine ganze Reihe von Selbständigen, die sehr wohl pflichtig sind.

Hallo,

Hallo Lilly,
Es gibt nur für einige wenige Selbständige eine
Rentenversicherungspflicht: Für unterrichtende und erziehende
Tätigkeiten, für
einige Heilhilfsberufe ( Ergotherapie, Physiotherapie,
Logopädie)

dies wäre mir neu.

Hast Du dafür eine Quelle.

Gruß Merger

dies wäre mir neu.

Dann mal schnell ne Fortbildung buchen.

Hast Du dafür eine Quelle.

Guckst Du hier:

http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbvi/2.html

Gruß

Gruß

Nordlicht

Hallo und Danke für die Antworten.

Die Selbstständigkeit von Herrn Peter war ein eigenes, unabhängiges, Reisebüro. Das dürfte nicht unter die versicherungspflichtigen Ausübungen fallen die Birgitt genannt hat oder in der PDF von Blumepeder zu lesen sind.

Gute Nacht,

Lilly

Hallo Nordlicht,

dies wäre mir neu.

Dann mal schnell ne Fortbildung buchen.

Hast Du dafür eine Quelle.

Guckst Du hier:

http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbvi/2.html

wo findest Du in dem von dir genannten § einen Hinweis,
daß Personen die in der Ergotherapie, Physiotherapie,
Logopädie tätig sind, rentenversicherungspflichtig sind ?

Gruß Merger

wo findest Du in dem von dir genannten § einen Hinweis,
daß Personen die in der Ergotherapie, Physiotherapie,
Logopädie tätig sind, rentenversicherungspflichtig sind ?

In Satz 2 sind die berufe aus dem Gesundheitsbereich, Satz 1 die lehrenden Berufe.

Servus,

völlig korrekt. In diesem Fall befindet sich der Sörwiss-Mänitscher vom Jobcenter auf dem Woodway - falls nicht eine GmbH mit einem nicht unternehmerähnlichen GF im Spiel ist, das wäre aber ein Sonderfall, den man hier nicht behandeln braucht.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

Hallo Nordlicht,

ich habe die Diskussion verfolgt und bin erstaunt, aber auch lernfähig:

Ein selbständiger Ergo- oder Physiotherapeut wird doch in den allermeisten keine Pflegeperson sein. Oder doch?

Zumal die Definition von Pflegeperson mich etwas verwirrt:
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__19.html
(nicht erwerbsmäßig…?)

Hat jedes SGB eine eigene Definition von Pflegeperson?

Danke und Gruß

Hallo,

unser Nordlicht hat recht - nur geht es aus dem von ihm genannten § nicht eindeutig hervor.

Aber hier: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servle…

Pflegeberufe
Sie sind in der Kranken-, Wochen-, Säuglings- oder Kinderpflege selbständig tätig? Dann gilt für Sie ebenfallsVersicherungspflicht, wenn Sie überwiegend auf
ärztliche Anordnung handeln. Das ist zum Beispiel bei Krankenschwestern, Ergotherapeuten, Physiotherapeuten und Logopäden der Fall. Sportmasseure sind dagegen nicht ver siche rungspflichtig. Dies gilt auch für selbständige Altenpfleger, die überwiegend gesunde und lediglich wegen ihres Alters pflegebedürftige Menschen betreuen.

weitere Informationen wie z.B. zum Physiotherapeuten findet man hier.
https://www.physio-deutschland.de/fachkreise/beruf-u…

Gruß Merger

Danke! owt
nüscht