Hallo liebe Experten!
Folgender (rein fiktiver Fall):
Frau Figaro ist gelernte Friseurin, Visagistin und studierter Berufsschullehrerin (Studienrätin).
Sie möchte nun nebenbei wieder ein paar Stunden wöchentlich als Friseurin arbeiten und hat ein Angebot für eine Stuhlmiete, sodass sie als selbständige Friseurin arbeiten könnte in einem bestehenden Salon.
Sie hat keinen Meistertitel und kann deshalb keinen Gewerbeschein als Friseurin bekommen.
Nun eröffnen sich drei Alternativen:
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Sie beantragt eine Sondergenehmigung (ca. 900 €);
da sie für die meisten Friseurjobs, die sie neben ihrem Studium ausführte, keine Nachweise hat, muss
sie hierfür evtl. eine Sachkundeprüfung ablegen (ca. 650 €). -
Sie wartet bis zu den Sommerferien und legt dann noch die Meisterprüfung ab (ca. 500 €, da Besuch der Meisterschule nicht nötig und sogar Anerkennung ihres Studiums für Teil 2 & 4 möglich)
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Sie beantragt einen Gewerbeschein als Visagistin und Stylistin und macht damit die Stuhlmiete.
Der Stuhlmietvertrag enthält nicht ausdrücklich die Klausel, dass sie ausschließlich als Friseurin dort arbeitet, der Saloninhaber selbst ist Friseur und Make up Artist.
Frau Figaro fragt sich, welche Rolle es spielt, wenn sie als Stylistin gemeldet ist und Friseurarbeiten durchführt (für die sie auf jeden Fall ausreichend qualifiziert ist, schließlich unterrichtet sie dies jeden Tag in der Schule und nimmt im Prüfungsausschuss Gesellenprüfungen ab).
Im Sommer wird sie auf jeden Fall die Meisterprüfung ablegen, aber bis dahin möchte sie gern schon arbeiten.
Für fachlich qualifizierte Kommentare möchte ich mich hier im Voraus bedanken!
Gruß, Frau Fogari