Selbständigkeit Kleingewerbe

Hallo,

ich habe eine Vollzeitstelle und möchte mich nebenberuflich selbständig machen. Ich bin eine Einzelperson. Ich habe paar rechtliche Fragen.

  1. wenn ich mich beim Gebeamt als Kleingewerbe anmelde, was muss ich zahlen und was muss ich mitnehmen?
  2. Wie mache ich das mit der Steuererklärung usw. Kann ich einfach zum Steuerberater und dann einfach eine Erklärung machen? Muss ich alles belegen, was ich gekauft und verkauft habe?
  3. Ich möchte Kleidung und Schmuck aus Indien importieren und dies von zuhause aus über Sozialemedien und über Hauspartys verkaufen.
    Ich habe ein Eigebtum, daher ist das kein Problem.
  4. Wie sieht es aus, wenn ich keine Gewinne erzielen, kann ich dann einfach das Gewerbe abmelden?
  5. Geht es in meine schufa?
    Danke

Hallo,

  1. die Kosten für die Anmeldung variieren von Land zu Land, sind aber normalerweise gering, in Berlin z.B. vor 16 Jahren 50.-.
    Welche Unterlagen Du benötigst weiß ich grad nicht, ruf an und frage nach.
  2. Steuererklärung kannst Du selbst oder über einen Steuerberater machen lassen. Du brauchst für alle Ausgaben und Einnahmen Belege.
  3. ?
  4. Du kannst das Gewerbe jederzeit abmelden, dies ist normalerweise kostenlos bzw. schon mit der Anmeldegebühr gezahlt.
  5. Die Schufa wird z.B. von Banken etc. informiert, wenn Du Kredite oder andere Verbindlichkeiten nicht bedienst, das hat mit dem Gewerbe an sich nichts zu tun.

Soweit meine Kenntnisse, die nicht unbedingt auf dem neuesten Stand oder vollständig sind.

Ich würde allerdings dazu raten, erstmal einen Testlauf zu machen. Du bist auch Umsatzsteuerpflichtig, was ein nicht zu unterschätzender Punkt ist, sowohl hinsichtlich der Kosten als auch des Arbeitsaufwands, bei dem Handel mit ausländischen Firmen möglicherweise noch mal komplizierter.

Gruß,
Paran

Servus,

umsatzsteuerpflichtig oder -frei ist niemals der Unternehmer, sondern immer seine Umsätze.

Das ist keine Griffelspitzerei, sondern ganz wichtig, weil sonst von Anfang an Verwirrung in die Begriffe kommt. Das kann für jemanden, der glaubt, er sei Kleinunternehmer gem. § 19 Abs 1 UStG, es aber nicht ist, zu bösem Erwachen führen.

Schöne Grüße

MM

Servus,

das wird für Dich nicht so ganz einfach werden - lass das Wort an dieser Stelle lieber weg.

wird man Dir dort erklären, dass das nicht geht.

Du kannst ein Gewerbe anmelden, und damit hat sich’s. Es gibt keinen besonderen Status des „Kleingewerbes“, weder handels- noch steuerrechtlich.

und mit diesem Plan solltest Du Dich zuallererst genau mit diesem Thema „Importieren“ beschäftigen. Wenn Du jede einzelne Einfuhr einer Zollagentur überlässt, ist Deine Marge ruckzuck weg. Schau mal, was bei Deiner IHK in diesem Zusammenhang an Schulungen angeboten wird.

Nicht nur, was Du gekauft hast, sondern auch alle anderen Betriebsausgaben, die Du geltend machen willst. Grundzüge des Umgangs mit Ausgaben für Raumkosten, Telefon, Kfz-Kosten und so erfährst Du beim Existenzgründerlehrgang Deiner IHK.

Nein, das reicht nicht aus, um die Sache steuerlich zu Ende zu bringen. Du musst bei Betriebsaufgabe für den gesamten noch vorhandenen Lagerbestand und, falls es sonst Betriebsvermögen gibt (PC, Packtisch oder sowas) auch für dieses nachweisen, was damit bei der Betriebsaufgabe geschieht, und die Sachen zum Stichtag der Betriebsaufgabe bewerten.

Schöne Grüße

MM

1 Like

Hallo nochmal,

noch was wichtiges, wonach Du nicht gefragt hast:

Hast Du Dir schon Gedanken darüber gemacht, dass bei einem solchen Vorhaben Du als Importeur derjenige bist, der die Ware in der EU in Verkehr bringt? D.h. Du bist dafür verantwortlich, dass weder die Textilien noch der Schmuck irgendwelche Stoffe enthalten, die sie in der EU nicht enthalten dürfen. Das ist insbesondere bei Textilien ein sehr weites Feld, und ein Inder (auch wenn er zu Deiner Familie oder zu Deinem Stamm gehört) ist zwar sehr viel höflicher als ein Chinese und angenehmer im Umgang, wenn er Dich anlügt, und sein Lächeln wirkt dabei weniger falsch, aber das bedeutet nicht, dass er es nicht genauso täte…

Schöne Grüße

MM

4 Like

Hallo,

und noch eine Sache, die nicht gefragt wurde, aber im UP angeführt wurde: wenn man Ware im Fernabsatz oder als „Haustürgeschäft“ verkauft, muss man einige Regeln des Widerrufs beachten. Ja, auch das „Verkaufen über Soziale Medien“ ist ein Fernabsatz und ja, eine „Hausparty“ bewertet der Gesetzgeber/die Rechtsprechung als Haustürgeschäft.

Den damit verbundenen Aufwand und die sich daraus ergebenden potentiellen Umsatzausfälle sollte man ebenfalls mit einplanen. (Mir berichteten zwei Online-Technik-Händler unabhängig voneinander, dass dadurch, dass zurück gesandte Ware, die man nicht wieder verkaufen kann, einen Schaden von etwa 10-15% des Umsatzes ausmacht.)

Nur mal so als Denkanstoß. Aber das würde man Dir sicher genauer und verbindlicher beim Gründerlehrgang der IHK ausführen. :wink:

Grüße
Pierre

2 Like

Moin,

Als Ergänzung zu Waren, die nicht verkauft werden. Wenn der Umsatz geringer wird, dann klingt das ja zunächst nicht weiter problematisch. Oder?
Mal als Beispiel:
Du verkaufst normalerweise 100 Stück zu je 10 Euro, die du für 9 Euro einkaufst. Dann hast du 900 Euro für Ware ausgegeben, 1000 Euro eingenommen und es bleibt ein Plus von 100 Euro (ganz grob formuliert). Nun verkaufst du aber nur 90 Stück, auf 10 Stück bleibst du sitzen, oder es sind halt Rückläufer.
Und nun?
Du hast zwar 900 Euro eingenommen, aber 100 Stück für 9 Euro eingekauft. Da bleibt nichts übrig,

-Luno