Ein hauptberuflich Selbständiger ( Gewerbe) ist von der Rentenversicherung befreit. Er möchte nun noch zu seiner Selbständigkeit einen Minijob ausüben. Nun meine Frage: Wenn er im Minijob auf die Rentenversicherungsbefreiung verzichtet, wird er dann automatisch in seiner selbständigen Tätigkeit versicherungspflichtig?
Und was sagt dein Steuerberater?
Hallo,
hat er bei der Rentenversicherung einen schriftlichen Antrag gestellt, dass er von der Rentenversicherungspflicht befreit werden möchte ,und einen schriftlichen Bescheid der Rentenversicherung über die Befreiung erhalten?
Oder hat er einfach nur keine Rentenversicherungsbeiträge gezahlt?
Um welche Branche geht es? Hat er überwiegend einen Auftraggeber?
Gruß
RHW
Hallo, also er ist schon länger, also viele Jahre selbständig und hat sich bei Beginn befreien lassen. Nun soll er geringfügig beschäftigt werden zu seiner Selbständigkeit. Da kann man ja Beiträge in die Rv bezahlen und er erhält aus dieser geringfügigen Beschäftigung Ansprüche aus der Rv.Die Frage ist ja die,wird er damit automatisch Rv pflichtig in seiner Selbständigkeit.wenn ja würde der Beitrag aus der Selbständigkeit zu hoch und es würde dann nicht Ss bringen sich in der geringfügigen Beschäftigung sich rentenversichern zu lassen
Gruß Peter
Da es keine konkreten Antworten auf die gestellten Nachfragen gab, empfiehlt sich eine sehr zeitnahe Beratung bei einer Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung:
Auch von mir noch einmal die Frage:
Welche Tätigkeit übt der Selbständige aus?
Und seit wie vielen Jahren ist er selbständig?
Eigenartiger Text,
nur selbständige Handwerker sind rentenversicherungspflichtig, aber davon kann man sich nicht befreien lassen.
Und alle anderen selbständigen sind nicht rentenversicherungspflichtig.
Oder handelt es sich hier um eine Scheinselbständigkeit - aber auch dann kann man sich nicht von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen.