Hallo,
nehmen wir mal an, in einem Honorarvertrag (AG-Leiter) seihen folgende Klauseln enthalten:
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die Schule stellt die Räume zur Verfügung und übernimmt die organisatorische Abwicklung (Zeiteinteilung)
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die finanziellen Angelegenhieten regelt der Förderverein
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weisungsberechtigt gegenüber dem AG-Leiter ist die Schulleitung
Ein paar Randbemerkungen noch.
Der Förderverein beschäftigt den AG-Leiter. Der AG-Leiter erbringt seine Arbeit im Rahmen einer von der Schule bestimmten Zeit (Stundenplan).
Zwei Fragen habe ich bezüglich der Gestaltung eines Honorarvertrages:
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Wenn man die oben genannten Punkte betrachtet handelt es sich dann um eine selbständige Tätigkeit oder um eine abhängiges Beschäftigungsverhältnis?
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Wenn der Förderverein der Vertragspartner ist, hat dann die Schulleitung überhaupt ein Mitspracherecht?
Außerdem habe ich mal gelesen, dass für die Beurteilung ob abhängig Beschäftigt oder nicht, zählt ohnehin nicht die vertragliche Ausgestaltung, sondern die spätere Beschäftigung.