Hallo,
ich will das noch mal aufgreifen. Habe das in den letzten Jahren immer mal wieder diskutiert, aber immer nur Meinungen gehört. Keiner konnte mir ein konkretes Urteil oder eine konkrete Vorschrift dazu nennen.
I. Der Verweis auf die LStDV ist meines Erachtens nicht so schlüssig wie der obige Beitrag meint:
a) „Alle Einnahmen, die dem Arbeitnehmer aus dem Dienstverhältnis zufließen.“ -> Da kann man argumentieren, daß die selbständige Tätigkeit als Handelsvertreter (HV) eben kein Teil des Dienstverhältnisses eines Buchhalters ist - Arbeitsgerichte sehen das regelmäßig so. Ich glaube kaum, daß ein Arbeitgeber damit durchkäme, wenn er einen Buchhalter gegen dessen Willen in den Außendienst versetzt …
b) Ich unterstelle mal, daß in dem geschilderten Fall durch Ausgestaltung und Umsetzung des HV-Vertrages zweifelsfrei war, daß es sich um eine selbständige Tätigkeit handelte (heute vermutlich „arbeitnehmerähnlich“, mit den entsprechenden Auswirkungen auf die Rentenversicherungspflicht, sofern es dem HV nicht gelingt weitere Vertretungen zu akquirieren) .
II. Die Frage der Seriosität solcher Konstrukte halte ich hier für irrelevant. So lange kein Umgehungstatbestand (§39 AO oder so?) vorliegt ist „Seriosität“ kein Kriterium für die steuerliche oder sozialversicherungsrechtliche Beurteilung. Ich denke ein solches Konstrukt kann durchaus seriös sein. Eine selbständige Neben-Tätigkeit ist ja grundsätzlich nichts unseriöses - warum soll sie dann unseriös werden, wenn man den eigenen Arbeitgeber als Kunden gewinnt?
III. Um das Beispiel noch etwas deutlicher zu machen: Wie würdet Ihr denn den Fall sehen, wenn der Buchhalter nebenberuflich einen Handel mit Büromaterial betreibt und seinen Arbeitgeber als Kunden gewinnt. Bei den Befürwortern „1x Arbeitnehmer = alles Arbeitnehmer“ würde mich dann interessieren, was dann der zusätzliche Lohn aus der Nebentätigkeit wäre: Der Umsatz mit dem Arbeitgeber, der Rohertrag daraus oder der Reinertrag?
Mal sehen, ob noch eine substantiiertere Antwort kommt, wenn ich das Thema noch mal hochbringe.
Dank und Gruß
Conrad