Hallo,
folgende Situation:
Jemand ist im Jahr 2019 mit 20 Stunden/Monat und 1000 EUR/Monat angestellt und über die Anstellung krankenversichert. Die Anstellung endet im April.
Gleichzeitig besteht eine nebenberufliche Selbständigkeit. Diese wirft während der Anstellung nicht so viel ab (10 h, 500 EUR/Monat). Wird aber ab Mai hochgefahren und der Verdienst liegt dann selbständig bei 2000 EUR/Monat.
Die Krankenversicherung richtet sich ja nach der Tätigkeit, die in Aufwand und Einkommen überwiegt.
Ab Mai muss er sich dann selbst krankenversichern. Die Höhe der KV für Selbständige bemisst sich aber nach dem letzten EK-Steuerbescheid. Dieser weist ja das Jahreseinkommen aus, bei dem in 2019 das EK aus der Selbständigkeit INSGESAMT höher ist als aus der Anstellung, obwohl es WÄHREND der Anstellung niedriger war.
Frage: Wird dann rückwirkend für die Monate Januar bis April Geld für die Versicherung zurückgefordert, weil das Jahreseinkommen gilt? Oder bleibt es dabei: In diesen Monaten überwog von der wirtschaftlichen Bedeutung her die Anstellung?
Ich hoffe, ich habe mich klar ausgedrückt.
Danke im Voraus!