Hallo,
folgender Fall:
Es gibt eine Auslandskrankenversicherung einer Kreditkarte mit 100,00 Euro Selbstbeteiligung im Schadensfall.
Der Schadensfall ist eingetreten und die Arztrechnung beträgt 350,00 Euro. Zurück im Heimatland wird diese Arztrechnung zuerst der eigenen Krankenversicherung vorgelegt. Diese übernimmt 200,00 Euro, da nur die gesetzlichen Leistungs-Sätze übernommen werden.
Die Arztrechnung wird danach (zusammen mit der Bestätigung über die 200-Euro-Zahlung der Krankenkasse) an die Auslandskrankenversicherung der Kreditkarte geschickt. Diese übernimmt 50,00 Euro, weil 100,00 Euro als Selbstbeteiligung angerechnet werden.
Daher die Frage: Ist dieses Vorgehen korrekt? Oder müsste die Selbstbeteiligung mit dem von der Krankenkasse übernommenen Schadensbetrag verrechnet werden? Anders gefragt: Müsste die Auslandskrankenversicherung nicht 150,00 Euro auszahlen, da die eigene Krankenkasse schon mehr als die Selbstbeteiligung übernommen hat?
Wäre für Antworten sehr dankbar.
Viele Grüße
hero