Selbstbeteiligung bei Auslandskrankenversicherung

Hallo,

folgender Fall:

Es gibt eine Auslandskrankenversicherung einer Kreditkarte mit 100,00 Euro Selbstbeteiligung im Schadensfall.

Der Schadensfall ist eingetreten und die Arztrechnung beträgt 350,00 Euro. Zurück im Heimatland wird diese Arztrechnung zuerst der eigenen Krankenversicherung vorgelegt. Diese übernimmt 200,00 Euro, da nur die gesetzlichen Leistungs-Sätze übernommen werden.
Die Arztrechnung wird danach (zusammen mit der Bestätigung über die 200-Euro-Zahlung der Krankenkasse) an die Auslandskrankenversicherung der Kreditkarte geschickt. Diese übernimmt 50,00 Euro, weil 100,00 Euro als Selbstbeteiligung angerechnet werden.

Daher die Frage: Ist dieses Vorgehen korrekt? Oder müsste die Selbstbeteiligung mit dem von der Krankenkasse übernommenen Schadensbetrag verrechnet werden? Anders gefragt: Müsste die Auslandskrankenversicherung nicht 150,00 Euro auszahlen, da die eigene Krankenkasse schon mehr als die Selbstbeteiligung übernommen hat?

Wäre für Antworten sehr dankbar.

Viele Grüße
hero

Hallo!

Wahrscheinlich ist das so aber korrekt.

Nur, was wäre denn geschehen, wenn man die ganze Rechnung zuerst bei der Ausland-KV eingereicht hätte.
Die hätte dann 350 - 100 SB = 250 € übernommen.

Mit der Restsumme von 100 € zur eigenen Kasse, die hätte alles übernommen, da unter der Erstattungshöchstsumme.

MfG
duck313

Hallo,
diese Frage kann ohne Einsicht in das Kleingedruckte des Vertrages nicht beantwortet werden.
Denkbar z.B.: erstattungsfähig sind…abzüglich Leistungen anderer Kostenträger…von den (verbleibenden) erstattungsfähigen Leistungen ist ein Selbstbehalt in Höhe X abzuziehen …
Gruß J.K.

Hallo,

Nur, was wäre denn geschehen, wenn man die ganze Rechnung
zuerst bei der Ausland-KV eingereicht hätte.
Die hätte dann 350 - 100 SB = 250 € übernommen.

Mit der Restsumme von 100 € zur eigenen Kasse, die hätte alles
übernommen, da unter der Erstattungshöchstsumme.

Vorsicht! Vielleicht verlangt die Zusatzversicherung lt. Bedingungen, das zunächst die Leistungen der gesetzl.Kasse in Anspruch genommen werden müssen! Nicht unüblich.
Gruß J.K.

Da schließe ich mich an.

Fast immer heißt es in den Bedingungen in etwa: … übernehmen wir nach Vorleistung der GKV die verbleibenden Restkosten …

Guten Tag,

eine Auslandskrankenversicherung deckt die Mehrkosten einer im Ausland anfallenden akuten Behandlung. Insofern ist das Vorgehen korrekt, denn zuerst leistet die gesetzliche Krankenversicherung, danach die Zusatzversicherung für den Auslandsaufenthalt. Da dort der Selbstbehalt vereinbart ist, sind natürlich die 100 EUR fällig.
MFG
ein Versicherungsfachmann (BWV)