Hallo,
Herr X ist Student und hat daher wenig Einkommen. Er ist gesetzlich krankenversichert. Aufgrund einer schweren Erkrankung musste er dieses Jahr oft zu verschiedenen Fachärzten und Zuzahlungen zu Medikamenten leisten. Die Höhe der Zuzahlungen übersteigt die Belastungsgrenze von 2% des jährlichen Bruttoeinkommens. Leider hat Herr X keine Bescheinigungen über Zuzahlungen zu Hause aufbewahrt.
Kann er dennoch einen Antrag bei der Krankenkasse auf Erstattung der Kosten der über die 2% hinaus gehenden Selbstbeteiligung stellen? Irgendwo im System der Krankenkasse werden doch die bereits getätigten Zahlungen von Herrn X gespeichert sein, oder?
Dank für eure Auskunft.
Viele Grüße
Simon