Selbstbeteiligung Krankenkasse

Hallo,

Herr X ist Student und hat daher wenig Einkommen. Er ist gesetzlich krankenversichert. Aufgrund einer schweren Erkrankung musste er dieses Jahr oft zu verschiedenen Fachärzten und Zuzahlungen zu Medikamenten leisten. Die Höhe der Zuzahlungen übersteigt die Belastungsgrenze von 2% des jährlichen Bruttoeinkommens. Leider hat Herr X keine Bescheinigungen über Zuzahlungen zu Hause aufbewahrt.

Kann er dennoch einen Antrag bei der Krankenkasse auf Erstattung der Kosten der über die 2% hinaus gehenden Selbstbeteiligung stellen? Irgendwo im System der Krankenkasse werden doch die bereits getätigten Zahlungen von Herrn X gespeichert sein, oder?

Dank für eure Auskunft.

Viele Grüße
Simon

Hallo, leider ist eine Erstattung nur mit den Belegen bei der Krankenkasse abrechenbar. Die müssen lückenlos nach gewiesen werden.
Es sei denn er ist immer zu der gleichen Apotheke gegangen und er hat eine Kundenkarte da werden die Zuzahlungen auch gespeichert.
Gruß Gaby

Hallo,

einfach mal versuchen. Je nach eingesetzter Software kann die Kasse die Zuzahlungen selbst ermitteln -aber es handelt sich eigentlich um eine Bringschuld des Versicherten

MfG
Thomas

Hallo,Simon,

bei einer schweren Erkrankung, die ein Arzt bescheinigt, sinkt der Zuzahlungsbeitrag auf 1%. Die Höhe der Zuzahlungen muss man leider nachweisen. Entweder durch Registrierung bei einer bestimmten Apotheke, die dann am Jahresende eine Bescheinigung ausdruckt, oder durch das Sammeln der Zuzahlungsbelege. Zu den erstattungsfühigen Kosten gehören auch Fahrkosten zum Arzt, Krankenhaus usw. 
Außerdem bekommt man bei den Krankenkassen ein Bonusheft, in dem man z.B. Grippeschutzimpfe, Zahnreinigung usw. bescheinigen lassen kann und dann bei Einreichung Geld zurück bekommen kann.
Sprechen Sie mit dem Sachbearbeiter Ihrer KK ob noch etwas zu retten ist. Wer nicht fragt, bekommt keine Antwort.
Alles Gute- Schaddie

Hallo,
eigentlich schon alles gesagt dazu und auch richtig. Die Argumentation, dass doch der Kasse eigentlich alle Nachweise vorliegen müssten, die ist schon nachvollziehbar aber der Gesetzgeber hat die Nachweispflicht beim Versicherten belassen. In der Praxis ist das auch mehr als gerechtfertigt, denn ansonsten hätte der Versicherte grundsätzlich keine Chance die Zahlen der Kassen nachzuvollziehen und müsste erst den Rechtsweg (Akteneinsicht) beschreiten wenn er Zweifel hat.
Gruss
Czauderna

Hallo,
als langjähriger Mitarbeiter einer Krankenkasse kann ich Dir bestätigen, was die anderen Antworten ergaben. Die Daten werden bezüglich der Leistungen (Ärzte-, Apotheken- und Zahnarztabrechnungen) anonymisiert, so dass die Kassen nur in absoluten Ausnahmefällen nachvollziehen können, welche einzelne Leistung für den einzelnen Versicherten erbracht wird. Deswegen gibt es auch die einzelenen Nachweise für den Versicherten in Form von Quittungen etc.

VG
ayro

Hallo, normalerweise kann man sich fehlende Zuzahlungsbescheinigungen auch von der Apotheke ausstellen lassen. Auch die Krankenkasse kann dies (jedoch zeitversetzt) feststellen.  MfG Frankie