Selbsterstellte Quiz: Urheberrechtsverletzungen?

Jemand möchte ein Quiz über Fernsehserien oder ein Fussballquiz erstellen und es online für kommerzielle Zwecke verwenden. Ist das möglich? z.B. welcher Bundesliga-Gründerverein ist noch nie abgestiegen? Darf hier der Name „Hamburger SV“ benutzt werden, oder ist das nicht erlaubt? Oder beispielsweise bei einem Quiz über eine berühmte Fernsehserie. Dürfen hier Filmszenen, etc. abgefragt werden?

Wer kennt sich in juristischen Fragen aus?

Danke!

Bedauerlicherweise kann ich dazu keine Antwort geben.

Solange du keine Bilder, Logos, Videos e.t.c dabei nutzt für die du keine Rechte erworben hast, sollte das unbedenklich sein.

Wobei naürlich auch darauf zu achten ist das die genannten MArken und Personen e.t.c dabei auch nicht im einem falschen Kontext erscheinen.

Hallo Erold, ich denke Fragen wie von Dir exemplarisch gepostet, sind unbedenklich.
Dies ist aber nur meine Meinung, frag lieber
entsprechende Experten. Gruß

Jemand möchte ein Quiz über Fernsehserien oder ein

Fussballquiz erstellen und es online für kommerzielle Zwecke
verwenden. Ist das möglich? z.B. welcher
Bundesliga-Gründerverein ist noch nie abgestiegen? Darf hier
der Name „Hamburger SV“ benutzt werden, oder ist das nicht
erlaubt? Oder beispielsweise bei einem Quiz über eine berühmte
Fernsehserie. Dürfen hier Filmszenen, etc. abgefragt werden?

Wer kennt sich in juristischen Fragen aus?

Danke!

Kannst du den kommerziellen Zweck näher beschreiben? Wie soll mit den Fragen Geld verdient werden?

Hi, wie immer vorneweg: Ich bin kein Anwalt. Aus dem Bauch heraus würde ich sagen, dass das geht. Aber das UrhG ist ein Ozean mit vielen Riffen und noch mehr Hinweisen, wie man sie am besten umschifft.

Um Dich nicht ganz auf dem Trockenen sitzen zu lassen habe ich noch einen Link ausfindig gemacht. Lass Dich nicht vom Namen der Seite irritieren. Es ist eine kleine Sammlung, die weiterhelfen kann. MfG, Bramante
http://www.schmunzelkunst.de/saq.htm

Bei so einem Projekt würde ich nicht auf eine Beratung durch einen Fachanwalt verzichten.

Gruß
Formator

Hallo,

ich bin kein Spezialist im Urheberrecht, aber die Schilderung alleine lässt bei mir alle Warnlampen aufleuchten. Problem ist die m.E. kommerzielle Vermarktung.

Gruß
who_knows