Hey Leute ich hab eine sehr diskussionsfördernde Frage für euch und zwar, in welchem Fall haltet ihr Selbstjustiz für gerechtfertigt, vorrausgesetzt alle legalen Mittel z.B. über den Staat Gerechtigkeit zu erlangen, versagt haben?
Eine interessante Frage: Die Rechtslage sieht so aus, dass das Gewaltmonopol eindeutig beim Staat liegt. Das Recht auf Widerstand gegen offenkundiges Unrecht, das sowohl aus dem Grundgesetz, als auch der Menschenrechtscharta ableitbar ist, spielt in der täglichen Praxis deshalb kaum eine Rolle, weil jeder Staat sich als Rechtsstaat sehen muss, gegen den solch extreme Mittel nicht nötig sind. Ein Staat der von sich behauptet, er sei ein Unrechtsstaat stellt seine Existenz schon ganz ohne Widerstand in Frage.
Ausnahmen von der rigiden Regelung gelten im Fall von
-nachzuweisender- Notwehr. Wobei hierunter nicht die Abwehr von Gefahren durch verantwortungslose Industrielle, die hochgiftige Abfälle ohne ein Konzept zur Unschädlichmachung derselben produzieren, fällt. Gegen solche Lebensbedrohungen kann man sich legal nur über den plumpen und uneffizienten juristischen Apparat wehren.
Alles andere würde unser fest gemauertes Staatskonzept erschüttern und wird deshalb aufs schärfste bekämpft.
Demonstrationen wie in den 70-er und 80-er Jahren sind heute uneffektiv, weil nicht mehr sensationell. Kleinere aber spektakulärere Aktionen so wie Attac oder Greenpeace sie durchziehen, bringen mehr Aufmerksamkeit und auch Spendengelder und politischen Einfluß. Letzlich bringen sie aber die Alternativen zu den unsäglichen Rechtsverhältnissen noch nicht vorwärts sondern etablieren nur einen offiziellen Gegner eines Missstands.
Ein anderer Weg, den ich für gangbarer und effektiver halte, ist die Gründung von Stiftungen für bestimmte Zwecke, die dann auf breiter Ebene bekannt werden und gezielt Unrechtsverhältnisse verändern. (Hier will ich meine eigene Aktion 10000 € Haus nennen, die bei Umsetzung den Wohnungsmarkt hin zu günstigeren und ökologischeren Behausungen ändern könnte.)
Selbstjustiz ist nicht nur ein rechtliches, sondern auch ein moralisches Problem. Ich kenne genug Stammtischler die immer wieder von dem „kleinen Adolf“ schwärmen den man angeblich wieder brauchen würde und habe auch in letzter Zeit immer wieder Leute erlebt, die alles was sie nicht verstehen, einfach platt machen wollen. Kann ich ein Recht auf Selbstjustiz für mich in Anspruch nehmen, wenn ich es denen absolut verweigern will? Schließlich ist jeder Mensch der Ansicht, er hätte eine durchdachte und klare Meinung, egal welchen (Un)Sinn er daher redet. Ich kann das nicht entscheiden.
Solche Fragen wurden früher auch in Verhandlungen für Wehrdienstverweigerer gestellt, wohl wissend, dass man, egal was man antwortet, immer moralische Verantwortung Verletzte und Tote übernehmen muss. Ein Unding für einen Pazifisten, zumindest für die Auffassung der damaligen Entscheider von einem Pazifisten. Der einzige Ausweg war das sich nicht einlassen auf die Frage und die Ablehnung, über sowas nachdenken zu wollen, kurzum das Zugeständnis man sei ein Feigling. Und wer will das schon.
Hey Leute ich hab eine sehr diskussionsfördernde Frage für
euch und zwar, in welchem Fall haltet ihr Selbstjustiz für
gerechtfertigt, vorrausgesetzt alle legalen Mittel z.B. über
den Staat Gerechtigkeit zu erlangen, versagt haben?
Lieber Jannik
Selbstjustiz ist strafbar, da sie sich dem Gewaltmonopol des Staates widersetzt!
Aber Du wolltest ja keine Antwort, sondern eine Diskussion. Meine ersten Gedanken/Fragen dazu wären:
Was bedeutet Selbstjustiz? = ungesetzlich richten und sich dabei selbst strafbar machen?
Meint man damit Selbstgerechtigkeit üben? Was ist gerecht?
Oder Lynchjustiz betreiben? = sich an Jemandem rächen, jemanden fertigmachen oder sogar Jemanden töten?
Oder meint man mit Selbstjustiz Selbstschutz oder Selbsthilfe nach §§ 229, 230 BGB.? ( Diese ist
ausnahmsweise zulässig, wenn „obrigkeitliche Hilfe“ nicht rechtzeitig zu erlangen ist und ohne sofortiges Eingreifen zumindest die Gefahr einer wesentlichen Erschwerung der Verwirklichung eines eigenen Anspruchs droht. `)
Dies ist keinesfalls als rechtliche Einschätzung anzusehen, sondern sind nur meine eigenen Gedanken und Meinungen, für fachlichen Rat wenden Sie sich bitte an eine Beratungsstelle oder einen Anwalt.
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Ausführliche Antwort kahalla,
doch vermisse ich die Nennung des Art. 20/4 GG, der ausdrücklich das Recht auf Gewalt als Grundrecht garantiert, auch wenn die Formulierung so gestaltet worden ist von den gesetzlegenden Politjuristen, daß man meinen könnte, Selbstjustiz sei nur dann möglich, wenn wieder mal ein Politrambo wie’s Adölfe Massen für seine Interpretation von Gerechtigkeit begeistert.
Defakto wäre eine Demokratie auch keine Volksherrschaft, wenn nur eine einzige Macht das absolute Recht auf Gewalt hätte, das mit dem Recht auf’s letzte Wort verknüpft ist, weil dann ja schnell auch eine Rechtsdiktatur entstehen kann, sofern die Kontrolle des Volkes versagt.
Genau das ist bei uns bereits geschehen, was mich sogar öffentlich machen läßt, daß es Bürgern in bestimmten Fällen gar nicht mehr zugemutet werden kann, die Justiz in Anspruch zu nehmen, sofern die nicht nachweisen kann, daß sie für Recht und Gerechtigkeit sorgt.
Gern geschehen, auch wenn etwas später als spät. Ich stieß aber eben erst auf diese Frage.
Nachschub:
Es gibt übrigens noch was Effektiveres als Kleinaktionismus: „Pimp Your Right!“ Ein Aufklärungsengagement der Rechtshilfeorganisation Zweite Hilfe e. V., das Bürger in die Lage versetzt, Juristen zu Bestleistungen zu motivieren und damit auch alle anderen, die von der Justiz einen Tritt in den Allerwertesten bekommen können, wenn sie nicht spuren…