ein heikles Thema, jedoch aus aktuellem Anlass im Freundeskreis, würde mich interessieren was der Buddhismus für eine Haltung zum Selbstmord hat. Hab gehört das man wenn man sich tötet auch in zukünftigen Leben zu dieser „Lösung“ greift. Allerdings ein Selbstmord legitim ist wenn man aus schlechten Umständen zukünftig notwendig schlechtes Karma ansammelt ein Selbstmord legitim wäre.
Im Buddhismus gibt es keinen Gott, welcher dich mit Prüfungen piesackt um dich weiter zu bringen.
Du bist für dein Leben selber verantwortlich!
Es gibt eine Regel, wie in der Physik, dass jede Aktion eine Gegenreaktion auslöst. Die Gegenreaktion muss aber nicht in diesem Leben erfolgen, sondern kann in einem zukünftigen Leben stattfinden, was dann das Karma ist. Ziel ist es, ein Leben zu führen, welches alte karmische Lasten auflöst und keine neuen für ein nächstes Leben erzeugt.
Wenn du alles aufgelöst hast und nichts für ein nächstes Leben angehäuft hast, musst di keine weiteren Leben mehr durchlaufen.
Insofern kann ein Suizid eine Lösung für aktuelle karmische Verstrickungen sein. Bedingt aber mindestens ein weiteres Leben. Das du zukünftige Leben auch wieder selbst beendest ist nicht zwangsweise vorgegeben, aber da die Seele ihr verhalten mit in ein nächstes Leben mit nimmt, besteht eine Wahrscheinlichkeit in diesem Muster eine Weile hängen zu bleiben, bis es aufgelöst werden kann.
Ist wie in der Schule, wenn du das Ziel nicht erreichst bleibst du sitzen und musst die Klasse wiederholen. Manche brauchen halt mehr Zeit als andere.
Aber im Gegensatz zu anderen Glaubensrichtungen kommt man nicht in eine Hölle, wo man dann ewig brutzelt …
Hallo Daniel,
ich vermute mal, Du bist derjenige, der eine sehr ähnliche Frage heute bei ‚Buddhaland‘ eingestellt hat. In diesem Fall kennst Du meine Antwort schon.
Zunächst einmal - Selbstmord ist keine schlechte Angewohnheit und es wird auch nicht zu einer. Das ist Quatsch und genauso abgedreht, wie es sich anhört.
Selbstmord ist zweifellos eine Möglichkeit, die persönliche Leiderfahrung zu beenden, indem man die Person - das, was persönliches Leid erfährt - vernichtet. Das ist Resignation, Aufgeben - und das hat Anspruch auf Mitgefühl und Verständnis. Aber das ist natürlich nicht der Ausweg aus dem Problem des Leidens, den Buddha gelehrt hat, es ist vielmehr der Sieg des Leidens.
Grundsätzlich bewertet buddhistische Ethik Handeln vorrangig unter dem Gesichtspunkt des Nicht-Verletzens (ahimsa). Dieser Grundsatz des Nicht-Verletzens gilt universell; also nicht nur für den Umgang mit Anderen sondern auch für den mit sich selbst. Das sollte und kann man natürlich nicht einfach schematisch umsetzen. Was ist z.B., wenn ein Verletzen notwendig ist, um schwerer wiegendes Verletzen zu vermeiden? Etwa die Amputation eines Unterschenkels bei einem sog. Diabetikerfuß. Einfache, allgemeingültige Regeln gibt es da nicht. Man muss also abwägen und dabei sollte man sich nicht der Täuschung hingeben, man könne für Andere gültige Abwägungen treffen.
Buddha hat unter bestimmten Voraussetzungen Selbstmord als „nicht tadelnswert“ bezeichnet - speziell, wenn Befreiung (wie bei dem Arhat Channa) bereits erfahren war, diese Freiheit von den uns gesetzten Bedingungen, die wir erleiden, jedoch aufgrund der besonderen Natur eben dieser Bedingungen (zum Beispiel einer extrem
schmerzhaften Erkrankung) nur sehr schwer zu ‚verteidigen‘ (d.h. aufrecht zu erhalten) ist. Es gibt also in Buddhas Lehre keine grundsätzliche Ablehnung des Selbstmordes aus moralischen oder ethischen Gründen. Es gibt jedoch das Gegenargument, dass die Tatsache der Existenz als Mensch die optimale Voraussetzung dafür bietet, den Weg zur Befreiung von Leid kennenzulernen und bis zum Ende zu gehen. Diese
außergewöhnliche Gelegenheit ist es wert, dafür ein erhebliches Maß an persönlicher Leiderfahrung in Kauf zu nehmen. Eine Grenze zu ziehen, bei deren Überschreiten die Chance der Befreiung den Schmerz nicht mehr
aufwiegt, kann stets nur Sache des Einzelnen sein. Die ethische Diskussion um Sterbehilfe dreht sich ja dann folgerichtig auch um ein anderes Problem. Nämlich, ob bzw. wie weit es erlaubt sein soll, Menschen, die diese sich selbst gesetzte Grenze überschritten zu haben, aus Mitgefühl oder Profitinteresse bei der Selbsttötung behilflich zu sein.
In dem von Dir geschilderten Fall stellt sich mir allerdings die Frage, ob der Hintergrund eine depressive Erkrankung ist. Depression ist - unbehandelt oder falsch behandelt - eine potentiell tödliche Erkrankung. Da ist es genau wie bei anderen Erkrankungen keine Option, eine Behandlung zu unterlassen, weil das Problem durch den Tod des Erkrankten am nachhaltigsten gelöst ist. Ich denke, eine Selbsttötung als Symptom einer (depressiven) Erkrankung ist eine andere Sache als eine Selbsttötung zur Beendigung der persönlichen Erfahrung nicht mehr erträglicher Schmerzen.
Ich empfehle Dir das Buch von Prof. Ian Stevenson „Inkarnationsbeweise“.
Er beschreibt viele Fälle, die vier Gemeinsamkeiten aufweisen: 1. Die Menschen, die als Kind Ihr letztes Leben erinnerten, wurden in dem letzten Leben zu früh aus dem Leben gerissen. 2. Sie hatten entsprechende, Geburtsnarben, die mit der Sterbe- oder Tötungsart übereinstimmten,
3. Sie wurden auf sozial niedrigerem Niveau wiedergeboren und 4. Dieses Leben war meist nur kurz. Sie wurden 20-40 Jahre alt. Dann erst, so vermutet Prof. Stevenson treten sie erst wieder in den normalen Lebenszyklus ein.
D.h., dass ein vorzeitiges gewaltsames Lebensende ein ärmeres und kürzeres Leben nach sich zieht.
Ein vollendeter natürlicher Sterbeprozess ist die Voraussetzung für eine gesunde Wiedergeburt.
Soweit d´accord. Ein Spezialfall: Würdest du - aus buddhistischer Sicht - die Selbsttötung eines Menschen, dem unerträgliche Folter bevorsteht, bei der er mit Sicherheit die Namen von Mitstreitern (in einer gegen ein diktatorisches Regime gerichteten Widerstandsorganisation) preisgeben würde, für legitim und vielleicht sogar für ethisch erforderlich halten?
Nein. Weil es eine buddhistische Sichtweise zur „Legitimität“ solchen Handelns nicht gibt. Aus persönlicher Sicht kann ich das nachvollziehen und sogar das Argument eines ethischen Erfordernisses anerkennen, wenn damit Schlimmeres (z.B. Folter und Ermordung der „Mitstreiter“) verhindert wird. Nur geht es da um ein Verhalten und dessen Konsequenzen, das nicht Gegenstand buddhistischer Ethik ist. Allenfalls kann man da für ein Handeln nach der Maxime des „kleinsten Übels“ (ahimsa, „Nicht-Verletzen“, heruntergebrochen auf „so wenig wie möglich verletzen“) plädieren. Das halte ich jetzt aber nicht für spezifisch buddhistisch sondern eher für ziemlich trivial. Und generell bereitet es mir Unbehagen, ethische Fragen mit den Methoden der Mengenlehre zu behandeln.
Buddhistische Ethik erhebt nicht den Anspruch der Allgemeingültigkeit. Lediglich den, Verhaltensmuster anzubieten, die in Form einer Selbstverpflichtung zu ihrer konsequenten Befolgung (als Yoga) angenommen werden können, um damit bestimmte, als „heilsam“ bewertete Effekte zu erzielen. Sehr detailliert sind solche Verhaltensmuster im Vinaya (der ‚Ordensregel‘ buddhistischer Mönche) dargelegt, u.a. auch mit den jeweils dazu gehörenden Vorgeschichten, warum die jeweilige Regel gerade so formuliert wurde. Das zeigt schon, dass buddhistische Ethik wesentlich eine situative Ethik und - vom durchgängigen Prinzip ‚ahimsa‘ abgesehen - nicht an abstrakten (oder gar transzendenten) Vorgaben orientiert ist. Ungeachtet des exklusiven Bezuges auf eine monastische Praxisgemeinschaft haben die Vinaya-Regeln als Verhaltensmuster / -modell natürlich auch für buddhistische Laien (und auch einige Nicht-Buddhisten) einen ausgesprochenen Vorbildcharakter.
Im Vinaya, Bhikkuvibhanga, Parajika 3 wird im ersten Bericht (Vorgeschichte) der Fall einiger Bhikkus von Vesali erörtert, die asubha-bhavana geübt und aus Weltekel Selbstmord begangen bzw. einander getötet hatten oder den Einsiedler Migalandika veranlasst hatten, sie gegen Überlassung ihrer Gewänder und Schalen zu töten. Buddha legte in der dadurch veranlassten Beratung zunächst (auf Bitte Anandas) ausführlich die Methode der Achtsamkeit auf den Atem (offensichtlich als weniger ‚gefährliche‘ Methode) dar, woraus man schließen kann, dass er damit implizit die Methode asubha-bhavana als für Viele zu gefährlich verwarf. Anschließend entschied er:
„Ihr Bhikkus, es ist nicht angemessen für diese Bhikkus, es ist nicht förderlich, es ist nicht passend, es ist eines Einsiedlers unwürdig, es ist nicht erlaubt, es sollte nicht getan werden. Wie konnten diese Bhikkus ihr eigenes Leben nehmen … und sagen … „diese Schale und Robe sollen dir gehören“? Es wird kein Vertrauen in denen erwecken, die keines haben … und, ihr Bhikkus, diese Übungsregel sollte so rezitiert werden: Wenn ein Bhikku absichtlich ein menschliches Wesen tötet oder jemanden veranlasst, es zu töten, ist auch er aus der Sangha ausgeschlossen.“
Dies wird im Vinaya als vorläufige Regelung angeführt, die später noch erweitert wurde. Offensichtlich verletzt nach dieser Auffassung der Selbstmord - ob nun selbst ausgeführt oder durch einen Anderen auf eigene Veranlassung ausgeführt - die Übungsregel des Nicht-Tötens (panatipata veramani) und deren Bruch schließt aus der Praxisgemeinschaft aus. Wovon selbstredend lediglich diejenigen praktisch betroffen sind, die auf die eine oder andere Art Sterbehilfe geleistet haben - ‚Leichensynoden‘ mit postmortaler Exkommunikation gibt es im Buddhismus nicht.
Die Unsinnigkeit des Verhaltens dieser selbstmörderischen Bhikkus demonstriert übrigens Kashyapa (wenn auch aus ganz anderem Anlass) mit einem etwas makaberen Gleichnis, wobei ich mich beim zitieren auf das Fazit beschränke:
Es treiben da … Asketen und Priester, die tugendhaft sind, edle Vorsätze haben, das Unreife nicht hervor, warten vielmehr die Reife ab, als Weise. Es brauchen … Asketen und Priester, die tugendhaft sind, edle Vorsätze haben, das Leben. Je mehr und mehr … Asketen und Priester, die tugendhaft sind, edle Vorsätze haben, eine geraume, lange Zeit hindurch bestehen, desto mehr und mehr machen sie sich hochverdient: denn sie wandeln vielen zum Wohle, vielen zum Heile, aus Mitleid zur Welt, zum Nutzen, Wohle und Heile für Götter und Menschen.
(DN 23, Pāyāsirājañña Sutta)
Vielleicht ist es hier sinnvoll, anzumerken, dass insbesondere der frühe Buddhismus als eine Lehre der Weltentsagung den Suizid als (scheinbaren) ‚Ausweg‘ aus einem rettungslos leidhaften Sein zwangsläufig einer eingehenden Kritik unterwerfen musste.
Zurück zum Vinaya und Parajika 3. Der zweite Bericht (Vorgeschichte) behandelt den Fall von sechs Bhikkus, die einen schwer kranken Laienanhänger veranlasst bzw. ermutigt hatten, Selbstmord zu begehen. Übrigens vorwiegend duch Begierde nach dessen schöner Frau motiviert, die jedoch ihrerseits das Verhalten dieser merkwürdigen Heiligen öffentlich und damit zum Skandal machte. Das führte dann zur endgültigen Regelung:
Wenn ein Bhikku absichtlich ein menschliches Wesen tötet oder jemanden sucht, es zu töten oder den Tod preist oder jemanden verleitet zu sterben, indem er sagt: „Guter Mann, was nützt dir dieses erbärmliche, mühsame Leben. Der Tod ist besser für dich als das Leben“ - wenn [er], so denkend und dies beabsichtigend, den Tod auf verschiedene Weise preist oder jemanden verleitet, zu sterben, ist auch er aus der Sangha ausgeschlossen.
Zusätzlich zur oben zitierten vorläufigen Regel wurde also noch die Verleitung zum Selbstmord als gleichgewichtiger Verstoß mit in die Regel aufgenommen. In dieser Form ist das das 3. der 227 bzw. 311 Gelübde, das buddhistische ‚Mönche‘ (Bhikkus) bzw. ‚Nonnen‘ (Bhikkuni) ablegen.
Nun ist das keine starre, rigoristische Dogmatik - so gibt es im Suttapitaka drei „Ausnahmefälle“ (die gleichzeitig als Extrem- und Präzedenzfälle angesehen werden können), bei denen Selbstmord als „nicht tadelnswert“ eingestuft wird: Channa (S.XXXV.87 / M. 144), Godhika (S.IV.23) und Vakkali (S.XXII.87). So, wenn zum einen ein nachvollziehbarer Grund für die Selbsttötung vorliegt und zum anderen das Heilsziel der Befreiung bereits erlangt wurde (Channa). Der Fall Vakkalis liegt insofern anders, als auch er zwar an einer ernsten, unheilbaren Krankheit litt, aber Arhatschaft noch nicht erlangt hatte. Buddha hatte sich jedoch in diesem Fall in einem Gespräch mit ihm überzeugt, dass er die Voraussetzungen dafür erlangt hatte, während des Sterbeprozesses in die Befreiung einzutreten. Godhika wiederum hatte bereits (sechs mal) Befreiung erreicht, fiel jedoch jedes Mal wieder zurück. Daher suchte er, den Zustand der Befreiung durch Selbsttötung in diesem Zustand zu ‚fixieren‘ und so einen nochmaligen Rückfall zu verhindern.
Ergänzend sei hinzugefügt, dass der Vinaya deutlich zwischen vollendetem und versuchtem Selbstmord unterscheidet; letzteres ist kein parajika dhamma (Niederlage), kein „Ausschluss durch Begehen“, sondern dukkata (schlecht Getanes), das ein Bekenntnis vor einem tadelsfreien Mit-Bhikku erfordert - modern könnte man sagen: eine Gesprächstherapie.
Aus „buddhistischer Sicht“ könnte man (wenn es nicht einen leicht zynischen Geruch hätte) Deinem Folteropfer empfehlen, den Selbstmord erst so spät wie möglich zur Vermeidung von Schlimmerem zu wählen und bis zum Eintritt dieses spätestmöglichen Zeitpunktes an seiner Befreiuung zu arbeiten - nicht nur, aber vor allem der geistigen. Dieses Tor steht immer offen.
Bei dem vom mir geschilderte Fall handelt sich um eine Person die schwer psychisch Krank war also an Schizophrenen Symptomen wie auch depressiven Episoden litt. Ich frag mich allerdings was der Unterschied ist zwischen Wahnsinn und Schizophrenie die ältere Definition von Schopenhauer über den Wahnsinn triffts glaub ich auf den Punkt.
Zitat: "Erreicht hingegen, in einem einzelnen Fall, das Widerstreben und Sträuben des Willens wider die Aufnahme einer Erkenntniß den Grad, daß jene Operation nicht rein durchgeführt wird; werden demnach dem Intellekt gewisse Vorfälle oder Umstände völlig unterschlagen, weil der Wille ihren Anblick nicht ertragen kann; wird alsdann, des nothwendigen Zusammenhangs wegen, die dadurch entstandene Lücke beliebig ausgefüllt; – so ist der Wahnsinn da. Denn der Intellekt hat seine Natur aufgegeben, dem Willen zu gefallen: der Mensch bildet sich jetzt ein was nicht ist. Jedoch wird der so entstandene Wahnsinn jetzt der Lethe unerträglicher Leiden: er war das letzte Hülfsmittel der geängstigten Natur, d.i. des Willens.
Gerade die Entgültigkeit wie Schopenhauer den Wahnsinn beschreibet :" Denn der Intellekt hat seine Natur aufgegeben den Willen zu gefallen" ist für mich gerade aus diesem Satz ersichtlich das es wenig hoffnung gibt für Schwer Psychisch Kranke egal wie Medikamenten Optimistisch die Pharmaindustrie ist,. Und das aus dem Wahnsinn unverhältnismäßiges Leid folgt für mich ein Grund den Selbstmord zumindest in diesem Fall als Ausweg zu betrachten.