Selbstständig - gesetzliche Rentenversicherung, Auswirkungen?

Guten Abend,

ich wusste nun nicht wo ich diese Frage hinstecken sollte, hoffe hier ist es ok.

Wenn man Selbstständig ist, zahlt man ja nicht mehr in die gesetzliche Rentenkasse ein, sondern muss sich in der Regel um alles selbst kümmern mit Privaten. Allerdings hat man ja auch die Möglichkeit freiwillig in die Gesetzliche einzuzahlen. 2013 war der Mindestsatz glaube so bei 86 oder 88?

Stimmt es, dass wenn man nicht mehr in die Gesetzliche einzahlt, sich auch das Rentenalter nach hinten verschiebt, stimmt das?
Dass wenn man z.B. 3 Jahre nicht in die Gesetzliche einzahlt, man auch 3 Jahre später seine Rente bekommt?
In dem betroffenden Fall ist es so: 6 1/2 Jahre Angestellt gewesen, 3 private Rentenversicherungen, bis Februar wird durch Existensgründerzuschuss noch in die Kasse eingezahlt. 

Stimmt das? Hat es tatsächlich auswirkungen auf die spätere Rente vom Staat wenn man nicht mehr weiter einzahlt, außer dass man eben weniger bekommt? Ich kenne mich was dieses Thema betrifft absolut nicht aus und das Internet überfordert ehrlich gesagt mit so viel Input etwas. Da wird man eher noch mehr durcheinander, als man es eh schon ist.

Noch eine weitere Frage:Bei wem meldet man sich, wenn man in die Gesetzliche freiwillig einzahlen will? Beim Arbeitsamt?

Herzlichen Dank

Hallo,

das ist so ein Gerücht.

Für die Altersrente braucht man eine allgemeine Wartezeit von 5 Jahren. Unterbrechungen sind dabei umschädlich (Ich denke, die 35 Jahre bis 63 kommen für Dich ohnehin nicht in Frage ?)

Weiterzahlung in die gesetzliche Rente kann sinnvoll sein, um Ansprüche auf EU-Rente zu erhalten. Hierzu solltest Du Dich von der RV beraten lassen. Ich persönlich würde weiterzahlen mindestens bis die Selbstständigkeit gut läuft und die Absicherung komplett privat gemacht werden kann.

Das gilt auch für die KV , auch wenn danach nicht gefragt wurde.

Viel Glück

Barmer

…was „Barmer“ da geschrieben hat, ist schon passend.
Das Rentenalter verschiebt sich durchs „Aussetzen“ nicht.
Bezüglich einer freiwilligen Beitragszahlung können Sie sich an die „Deutsche Rentenversicherung“ wenden. Die Rufnummer lautet: 0800 1000 4800

Beste Grüße

Guten Abend,

N’Abend,

Wenn man Selbstständig ist, zahlt man ja nicht mehr in die
gesetzliche Rentenkasse ein, sondern muss sich in der Regel um
alles selbst kümmern mit Privaten. Allerdings hat man ja auch
die Möglichkeit freiwillig in die Gesetzliche einzuzahlen.
2013 war der Mindestsatz glaube so bei 86 oder 88?

Über die Möglichkeiten der freiwilligen Rentenversicherung kann man sich z.B. über ein Merkblattinformieren.

Stimmt es, dass wenn man nicht mehr in die Gesetzliche
einzahlt, sich auch das Rentenalter nach hinten verschiebt,
stimmt das?
Dass wenn man z.B. 3 Jahre nicht in die Gesetzliche einzahlt,
man auch 3 Jahre später seine Rente bekommt?
In dem betroffenden Fall ist es so: 6 1/2 Jahre Angestellt
gewesen, 3 private Rentenversicherungen, bis Februar wird
durch Existensgründerzuschuss noch in die Kasse eingezahlt. 

Nein, das stimmt nicht. Wie schon anderweitig geschrieben, gibt’s aller spätestens mit 67 Jahren die Regelaltersrente, wofür man 60 Monate mit Beiträgen in der gesetzlichen Rentenversicherung haben muss.

Noch eine weitere Frage:Bei wem meldet man sich, wenn man in
die Gesetzliche freiwillig einzahlen will? Beim Arbeitsamt?

Das Arbeitsamt hat damit nichts zu tun; ein entsprechender Antrag muss beim Rentebversicherungsträger gestellt werden, schließlich möchte man sich ja auch bei ihm freiwillig versichern. :wink:

Ich möchte empfehlen, sich an eine Auskunfts- und Beratungsstelle des Rentenversicherungsträgers zu wenden - findet man über die Seite der Deutschen Rentenversicherung.

Ein Hinweis: Bei dem beschriebenen Sachverhalt gehe ich davon aus, dass vor 1984 keine fünf Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt wurde. Freiwillige Beiträge bewahren daher NICHT den Anspruch auf eine Rente wegen Erwerbsminderung. Für die Voraussetzung „36 Pflichtbeiträge in den letzten 60 Monaten vor Eintritt der Erwerbsminderung“ zählen dann nur Pflichtbeiträge; freiwillige Beiträge werden nicht berücksichtigt - siehe Siete 6 und 7 der o.g. Broschüre.

Abschließend noch ein Hinweis/Gedankengang: Während einer versicherungspflichtigen Beschäftigung zahlen Arbeitgeber und Arbeitnehmer den Beitrag grundsätzlich zur Hälfte (Ausnahme: Bergbau). Bei einer freiwilligen Versicherung zahlt der Versicherte den Beitrag komplett alleine. Die Höhe der Rente richtet sich für jedes Jahr aber danach, aus welchen Beträgen die Beiträge berechnet wurden. Während man sich also z.B. bei einer Beschäftigung einen monatlichen Beitrag von 500 Euro mit dem Arbeitgeber teilt, zahlt man bei einer freiwilligen Versicherung die 500 Euro alleine. Für die Rentenberechnung wird aber dennoch nur der sich aus 500 Euro ergebende Betrag, also der gleiche angesetzt.

Ich habe das jetzt extra mal so formuliert … da ich keinen direkten Einfluss darauf nehmen möchte, ob sich eine freiwillige Versicherung in der gestezlichen Rentenversicherung auch wirklich lohnt …

Herzlichen Dank

Bitte, gern geschehen. :smile:

Servus,
Robert

Hallo,

danke für die Antworten.
Also ich habe nicht alles verstanden, aber habe ich nun richtig versanden dass ich dann wie alle anderen, wenn ich in mein Rentenalter käme, meine Rente monatlich ausgezahlt bekommen würde, auch wenn ich jetzt nichts mehr zahlen würde? Weil 6 1/2 Jahre habe ich ja eingezahlt (also diese 60 Monate sind erfüllt).

Da ich mich mit dem Thema noch nie auseinander gesetzt habe, müsste man mir jetzt noch etwas auseinander kauen und zwar, was bedeutet:

„Für die Altersrente braucht man eine allgemeine Wartezeit von 5 Jahren.“ - Was für eine Wartezeit?

Ist die Deutsche Rentenversicherung also für die Staatliche verantwortlich, oder kann ich mich auch mit dem Versicherer in Kontakt setzen, der auch meine Privaten mit mir abgeschlossen hat?

Dann:
„Ein Hinweis: Bei dem beschriebenen Sachverhalt gehe ich davon aus, dass vor 1984 keine fünf Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt wurde. Freiwillige Beiträge bewahren daher NICHT den Anspruch auf eine Rente wegen Erwerbsminderung. Für die Voraussetzung „36 Pflichtbeiträge in den letzten 60 Monaten vor Eintritt der Erwerbsminderung“ zählen dann nur Pflichtbeiträge; freiwillige Beiträge werden nicht berücksichtigt - siehe Siete 6 und 7 der o.g. Broschüre.“

Das kapiere ich gar nicht :smiley:. Also nein, vor 84 wurde nichts eingezahlt. Den ganzen Rest kapiere ich aber nicht so ganz.

Ach ja dann habe ich noch eine Frage:
Ich habe auf einer Seite gelesen, wenn man z.B den Mindestsatz von ca. 85 Euro zahlt, Steigt die monatliche Rente jährlich bis zum Rentenalter um 4 Euro und paar zerquetschte.
Steigt die dann, wenn ich z.B. 5 Jahre lang 85 Euro einzahle, jedes Jahr um 4 Euro, also in 5 Jahren dann insgesamt 20 Euro, oder bleibt es dann bei 4 Euro, bis ich die Einzahlung erhöhe?Das sind jetzt nur Beispielzahlen, ich hab die genauen zahlen nicht mehr im Kopf, aber es war etwas merkwürdig erklärt.

So danke. Tut mir leid dass man mir das so auseinander kauen muss, aber Heut zu Tage ist man ja aufgeschmissen wenn man nicht aktiv was fürs Alter tut, deswegen ist mir das so wichtig.

LG und Danke

Hallo,

Hallo

Also ich habe nicht alles verstanden, aber habe ich nun
richtig versanden dass ich dann wie alle anderen, wenn ich in
mein Rentenalter käme, meine Rente monatlich ausgezahlt
bekommen würde, auch wenn ich jetzt nichts mehr zahlen würde?

Richtig. Sonderlich hoch ist sie dann sehr wahrscheinlich nicht, da die Rente eben auch nur aus den 6.5 Jahren Einzahlung berechnet wird.

Weil 6 1/2 Jahre habe ich ja eingezahlt (also diese 60 Monate
sind erfüllt).

„Für die Altersrente braucht man eine allgemeine Wartezeit von
5 Jahren.“ - Was für eine Wartezeit?

Die Wartezeit sind die besagten 60 Monate, die erfüllt sein müssen, um mit 67 Jahren die Regelaltersrente zu bekommen. Es gibt noch andere Altersrenten, für die gelten andere Wartezeiten, sprich „Zeiten mit Beiträgen/verischerungsrechtlichen Zeiten“ (Wartezeit ist ein Begriff der gesetzlichen Rentenversicherung, quasi die ZEit, die man „warten“ muss, um eine Rente zu bekommen).

Ist die Deutsche Rentenversicherung also für die Staatliche
verantwortlich, oder kann ich mich auch mit dem Versicherer in
Kontakt setzen, der auch meine Privaten mit mir abgeschlossen
hat?

Diese Frage verstehe ich jetzt nicht so ganz … klar ist die Deutsche Rentenversicherung für die gesetzliche Rentenversicherung zuständig. Was sollte ein Privatversicherer damit zu tun haben?

„Ein Hinweis: Bei dem beschriebenen Sachverhalt gehe ich davon
aus, dass vor 1984 keine fünf Jahre in die Rentenversicherung
eingezahlt wurde. Freiwillige Beiträge bewahren daher NICHT
den Anspruch auf eine Rente wegen Erwerbsminderung. Für die
Voraussetzung „36 Pflichtbeiträge in den letzten 60 Monaten
vor Eintritt der Erwerbsminderung“ zählen dann nur
Pflichtbeiträge; freiwillige Beiträge werden nicht
berücksichtigt - siehe Siete 6 und 7 der o.g. Broschüre.“

Das kapiere ich gar nicht :smiley:. Also nein, vor 84 wurde nichts
eingezahlt. Den ganzen Rest kapiere ich aber nicht so ganz.

Das bedeutet, dass Dir freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung NICHT die Anwartschaft auf eine Rente wegen Erwerbsminderung erhalten. Ich habe dies deswegen erwähnt, weil dies an anderer Stelle angedeutet wurde.

Ach ja dann habe ich noch eine Frage:
Ich habe auf einer Seite gelesen, wenn man z.B den Mindestsatz
von ca. 85 Euro zahlt, Steigt die monatliche Rente jährlich
bis zum Rentenalter um 4 Euro und paar zerquetschte.
Steigt die dann, wenn ich z.B. 5 Jahre lang 85 Euro einzahle,
jedes Jahr um 4 Euro, also in 5 Jahren dann insgesamt 20 Euro,
oder bleibt es dann bei 4 Euro, bis ich die Einzahlung
erhöhe?Das sind jetzt nur Beispielzahlen, ich hab die genauen
zahlen nicht mehr im Kopf, aber es war etwas merkwürdig
erklärt.

So sieht’s mit den Beispielzahlen aus. Wenn Du also 20 Jahre lang 85 Euro - bin mir nicht sicher, ob dieser Betrag tatsächlich stimmt … - monatlich einzahlst, steigert sich die Rente je Jahr um 4 Euro - nach Deinem Beispiel - und erhöht sich folglich um 80 Euro monatlich.

So danke. Tut mir leid dass man mir das so auseinander kauen
muss, aber Heut zu Tage ist man ja aufgeschmissen wenn man
nicht aktiv was fürs Alter tut, deswegen ist mir das so
wichtig.

Vollkommen verständlich und kein Problem.

Dennoch solltest Du durchaus eine persönliche Beratung in einer Auskunfts- und Beratungsstelle des Rentenversicherungsträgers holen. Im persönlichen Gespräch lassen sich solche Dinge besser klären.

LG und Danke

Servus und bitte,
Robert