Ein Selbständiger der Krankenversichert ist und Anspruch auf Krankengeld ab dem 22.Tag hat.
Der hat eine Rhizarthrose in beiden Händen.
Er wird krankgeschrieben für 2 Wochen, da er schmerzen hat. Er soll operiert werden.
Dann geht er arbeiten für 2Wochen wieder arbeiten.
Anschließend wird eine OP für eine Hand gemacht und wird für 6 Wochen krankgeschrieben.
Werden die ersten 2Wochen mit angerechnet?
Was ist, wenn er nach ca. 5Monaten wieder operiert wird, aber an der anderen Hand?
Wird hierbei wieder die 2 Wochen mit angerechnet?
Oder gleich die 6Wochen?