Selbstständig Krankschreibung selbe Krankheit

Ein Selbständiger der Krankenversichert ist und Anspruch auf Krankengeld ab dem 22.Tag hat.

Der hat eine Rhizarthrose in beiden Händen.
Er wird krankgeschrieben für 2 Wochen, da er schmerzen hat. Er soll operiert werden.
Dann geht er arbeiten für 2Wochen wieder arbeiten.
Anschließend wird eine OP für eine Hand gemacht und wird für 6 Wochen krankgeschrieben.
Werden die ersten 2Wochen mit angerechnet?

Was ist, wenn er nach ca. 5Monaten wieder operiert wird, aber an der anderen Hand?
Wird hierbei wieder die 2 Wochen mit angerechnet?
Oder gleich die 6Wochen?

Hallo.

Dir verbleibt nur in den zugrundeligenden Versicherungsbedingungen nachzuschauen, da es hier unterschiedliche Tarifwerke am Markt gibt.

Der Rückfall wegen der selben Erkrankung könnte sowohl zum Karrenzzeitenwegfall als auch zum Neubeginn dieser führen.

Grüße
Claude Burgard
unabhängiger Versicherungsmakler
http://www.burgard-versicherungen.de

Hallo,
ich gehe davon aus , dass er in einer GKV Kasse versichert ist.
Dort gibt es meines Wissens nach hinsichtlich des Krankengeldanspruchs keine Vorerkrankung so wie beim Arbeitgeber, d.h immer erst ab dem 22. Tag. Nicht zu verwechseln mit dem Gesamtanspruch von 78 Wochen innerhalb von drei Jahren.
Gruss
Czauderna

Selbstständig Krankschreibung selbe Krankheit
Hallo Günter.

Bei einer Versicherung die ab dem 22. Tag zahlt gehe ICH eher von einer PKV oder einem PKV-Zusatztarif aus.

Wissen tun wir es genau, wenn sich der UP mal diesbezüglich äussert.

Grüße aus dem Saarland
Claude

Hallo Claude,

ja. könnte sein, obwohl bei uns ist das auch möglich als Wahltarif.
Aberr du hast recht, soll er sich mal melden.
Gruss
Guenter

Freiwillig Gesetzlich versichert bei der KKH/Allianz mit Krankengeldtarif Premium ab 22.Tag

Hallo,
also GKV. - da wird mein erster Beitrag zutreffen - es gibt keine Vorerkrankung, sondern immer erst Krankengeld ab dem 22. Tag.
Gruss
Czauderna

Freiwillig Gesetzlich versichert bei der KKH/Allianz mit
Krankengeldtarif Premium ab 22.Tag

Hallo Guenter,

Hallo,
also GKV. - da wird mein erster Beitrag zutreffen - es gibt
keine Vorerkrankung, sondern immer erst Krankengeld ab dem 22.
Tag.

Könntest Du dich hier auch irren ?

Nach dem Text zu urteilen, besteht das Krankentagegeld bei der PKV (Allianz)

Gruß Norbert

Hallo,
er schreibt - freiwillig, gesetzlich versichert bei der KKH/Allianz, demnach ist er Mitglied der Ersatzkasse KKH., die übrigens seit Januar wieder nur KKH heisst, also nix mehr mit Allianz als Zusatz.
Und da wir auch einen Wahltarif (Krankengeld ab 22. Tag haben/hatten), dürfte dies bei der KKH. gleich sein.
Gruss
Guenter

hmm, also geteilte Meinung!
Unterlagen gibt es hierfür nicht, war nur ein ganz normaler Antrag.
Ich wußte nicht, das die KKH/Allianz seit Januar wieder nur KKH heißt.

Hallo,
na dann geh mal auf die Seit der KKH. - da kannst du dir sogar ein Merkblatt zum Thema Krankengeld für Selbständige runterladen - Der Tarif ab dem 22. Tag - beinhaltet den Anspruch ab dem 22. Tag bis zum 42. Tag - weil dann der gesetzliche Anspruch auf Krankengeld beginnt.
Dort findest du dann auch Kontaktdaten, damit du dich wegen der „Anrechnung von Vorerkrankungen“ direkt bei deiner Kasse erkundigen kannst.
Gruss
Czauderna