Hallo Clausi821!
Zunächst einmal muss ich Dich enttäuschen. Anhand Deines Beispiels wird Dir keiner Deine Einkommensteuerbelastung rechnen können. Denn die berechnet sich nach Deinem Jahreseinkommen, indem auch Dein Arbeitslohn einfließt. Je nachdem, wie hoch später Dein zu versteuerndes Einkommen ist, ergibt sich daraus Dein individueller Einkommensteuersatz. Dieser steigt progressiv von 14% (Eingangssteuersatz bei 8.000,00€)auf 42% (Spitzensteuersatz bei 52.152,00€) Ab 250.000,00 kommen noch 3% Reichensteuer hinzu. So, zu Deinem Beispiel: zunächst einmal musst Du wissen, dass es bezüglich der Umsatzsteuer eine Kleinunternehmerregelung gibt. Die besagt, dass die Umsatzsteuer nicht erhoben wird, wenn der Jahresumsatz unter 17.500,00€ netto liegt. Wer hiervon keinen Gebrauch machen will, kann zur Regelbesteuerung optieren. Das macht man direkt im „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“, den man bei Gewerbegründung für´s Finanzamt ausfüllen muss. Vorteil der Option, es kann die Umsatzsteuer der eingekauften Waren als Vorsteuer beim Finanzamt geltend gemacht werden. Man bekommt diese also wieder zurück. Dafür muss man auf seine Umsätze allerdings auch Umsatzsteuer draufschlagen und diese ans Finanzamt abführen. Das Ganze ist mit bürokratischem Aufwand verbunden. Mann muss im ersten Jahr monatlich eine Umsatzsteuer-Voranmeldung elektronisch via elster-Programm vom Finanzamt an das Finanzamt übermitteln. Zu Deinem Beispiel:
Ohne Option (die gezahlte Umsatzsteuer ist lediglich als Betriebsausgabe abzugsfähig)
Einkauf incl. Versand 238,00€ Betriebsausgabe
Verkauf incl. Versand 400,00€ Betriebseinnahme
Gewinn 162,00€
Ein Unternehmerlohn ist nicht als Betriebsausgabe vom Finanzamt anerkannt, damit nicht abzugsfähig.
Mit Option: (gezahlte Umsatzsteuer wird vom Finanzamt wieder erstattet, berechnete Umsatzsteuer ist ans Finanzamt zu zahlen - hierfür ist mtl. eine Voranmeldung einzureichen)
Einkauf incl. Versand netto 200,00€
Verkauf incl. Versand netto 400,00€
Gewinn 200,00€
Hinzukommt eine Umsatzsteuerrechnung:
Umsatzsteuer aus Verkauf 76,00€
Umsatzsteuer aus Einkauf 38,00€
ans Finanzamt noch zu zahlen= 38,00€
liquiditätsmäßig bleiben in diesem Beispiel auch nur 162,00€ übrig.
Es scheint also zunächst keinen großen Unterschied zu machen. Da kommt es auf den Unternehmer an, was er vorhat. Plant er größere Anschaffungen für seinen Betrieb, kann es von erheblichem Vorteil sein, da die Umsatzsteuer darauf direkt vom Finanzamt erstattet wird. Andererseits kann es gerade beim Verkauf über ebay zu Wettbewerbsnachteilen kommen, da die Produkte für den Endverbraucher um 19% teuer angeboten werden müssen. Wird die Umsatzgrenze von 17.500,00€ im Jahr überschritten, erübrigt sich diese Fragestellung eh.
Ich hoffe hiermit ein wenig weitergeholfen zu haben, rate aber vor Betriebsgründung dazu einen Steuerberater aufzusuchen, der erstens bei Gründung beraten kann, behilflich ist den Fragebogen zu steuerlichen Erfassung auszufüllen und später auch die Gewinnermittlung und Einkommensteuererklärung erstellt.
Gruß