Selbstständig machen Steuern?

Hallo ich habe mal ein paar fragen, da ich mich gerne vorerst nebenbei aber später gerne ganz selbstständig machen möchte. Da ich einen Beruf habe, ist es also erst mal nicht Überlebens wichtig.
Meine fragen gehen in Richtung Finanzen und steuern, da ich hier noch nicht durchsehe. Mal ein bespiel an dem ihr mir hoffentlich helfen könnt:

Es geht um ein Elektronik Produkt.
Ich kaufe es für 195€ netto ein.
195€ + 5€ Versand = 200 netto

  • 19% = 238€ brutto

Und Verkäufe es z.B. bei eBay
Ich biete es bei eBay für 395€ netto an.
395€ + 5 Versand = 400 netto

  • 19% = 476€ brutto
    Versand 5 +19% = 5,95€

Nun habe ich also für 238 brutto eingekauft und für 476€ brutto Verkauf gebe aber noch mal die 5,95€ brutto für den Versand aus.

Und eBay verlangt noch
0,35€ brutto für das einstellen
und 23,55 brutto als Provision.

Also kommen noch kosten von 23,90€ brutto auf
mich zu!

Sagen wir ich habe für alles zwei Stunden zeit benötigt.
Und berechne später einen Stundenlohn von 20€ brutto falls das überhaupt sinnvoll ist!

Was bleibt bei diesem Beispiel nach Abgabe von Steuern übrig?

Kann mir das vielleicht jemand mal auflisten, was ich an Steuern abführen muss bzw. was man bei dem besagten Beispiel machen kann, um größtmöglichen Gewinn daraus zu ziehen?

Bitte entschuldigt, falls ich auch falsch denke oder hier Totalen misst schreibe aber ich bin in den Start Überlegungen ob und wie sich eine Selbstständigkeit rechnet.

Liebe Grüße Clausi821

Hallo,

wie viele Stunden Du dafür benötigst, interessiert das Finanzamt leider gar nicht. Die interessiert nur, was Du für einen steuerlichen Gewinn machst um daraus die anfallenden Steuern zu berechnen.
Was Du in Deinem Beispiel an Steuern zahlen musst, kann man so nicht sagen, denn Du willst ja sicher nicht nur ein Teil im Jahr verkaufen.
Die Umsatzsteuer kannst Du eigentlich nicht mit rechnen, die musst Du ja wieder ans Finanzamt abführen. ( Umsatzsteuer die Du beim Wareneinkauf zahlen musst von der Umsatzsteuer die Du beim Verkauf einnimmst abziehen.)
Je grösser der Umsatz, umso höher die Steuerschuld ans Finanzamt.

Viel Erfolg !!!

Also:
Wenn du bei Ebay im großen Stil Sachen verkaufst dann wird das FA früher oder später an deine Tür klopfen und dir auf den Zahn fühlen --> deswegen ist es sehr gut und löblich dass du dir so viele Gedanken machst.

Für einen Unternehmer (Gewerbebetrieb) fallen [grundsätzlich] folgende Steuern an:
Einkommensteuer
In dem Zusammenhang Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer
Umsatzsteuer (Auf die verkauften Waren)
Gewerbesteuer (Ab einem GEWINN von 24.500 €)

Wenn du dein Gewerbe anfängst auszuüben, dann musst du den Gewinn in deiner Einkommensteuererklärung angeben.

Dazu brauchst du noch eine Gewinnermittlung.
Entweder nach $4 (1) oder $4 (3) Einkommensteuergesetz.
Der Unterschied ist wie folgt:
§4 (1) ist eine Bilanz. Mit allen Steuerrechtlichen Tücken die es halt so gibt. Grundsätzlich nur mit einem Programm zu machen.
Am sinnvollsten wenn es von einem Berater gemacht wird - was teuer werden kann.
$4 (3) ist eine Einnahmenüberschussrechnung.
Hier stellst du einfach nur die Einnahmen und Ausgaben gebgenüber. Das ist zur Not auch ohne Steuerprogramm möglich - und ohne Berater.

Fangen wir jetzt an Geld zu verdienen^^
Ich würde dir die Empfehlung geben für den Anfang zur Kleinunternhemerregelung zu optieren (§ 19 Umsatzsteuergesetz) - Finanzamt kontaktieren.
Hat folgenden Vorteil:
Du kannst den Bruttobetrag deines Wareneinkaufs als Ausgabe geltend machen (238 €) - Vorsteuer aus dem Einkauf kannst du dann nicht ziehen.
Und beim Verkauf stellst du keine Umsatzsteuer in Rechnung. Demnach würdest du deine ware nicht für 476 € sondern für 400 € - heißt also du bist günstiger als deine Konkurrenten und du hast eine Starthilfe.
Weiterhin musst du keine Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben und ewig mit der Umsatzsteuer rum rechnen - Eine echte Vereinfachung glaub mir.

Auf dein Beispiel heißt das ganz einfach:
Z.b: 400 € Einnahmen - 238 € Ausgaben = 162 € (Roh)Gewinn
Von dem (Roh)Gewinn ziehst du dann 0,35 € und 23,55 € ab
Macht letztenendes einen Gewinn von 138,10 €

Mit Umsatzsteuer hast du nix am Hut.

Die Kleinunternehmerregelung kannst du aber nur in Anspruch nehmen, wenn deine Umsätze [also die GESAMTEN Einnahmen aus dem Verkauf] 17.500 € nicht übersteigen.

Sobald du merkst dass du in einem Jahr über den 17.500 € liegst nimm sofort mit deinem Finanzamt Kontakt auf und bespreche mit dem Bearbeiter wie zu verfahren ist.
auch wenn du es nicht glaubst: Die machen das gerne^^

was nach Steuern dann noch übrig bleibt - schwere Frage.
Kommt drauf an wie viel du noch anderweitig verdienst.
Aber ich würde sagen im Schnitt (wenn du nicht mehr als 35.000 € Arbeitslohn hast, dann rechne 1/3 weg und dann müsste das passen.
Je mehr Gewinn du aber machst umso höher wird dein Steuersatz.

Hoffe konnte dir helfen^^

denkst Du, dass Du auf einen verkaufswert von über 17500 im Jahr kommst?
Wenns weniger ist fällt die Mehrwertsteuer weg…
Nicht vergessen Dich irgendwo bezüglich Verpackungsverordnung abzusichern, sonst hagelts garantiert Abmahnungen…
Ebenso BOMBENSICHERE Geschäftsbedingungen etc., am besten vom spezialisierten Anwalt erstellen lassen

Deine Frage, was Du an Steuern abführen musst lässt sich so nicht beantworten, denn um Deine Einkommensteuer zu berechnen werden alle Deine Einkünfte zusammenaddiert:
Einkünfte als Arbeitnehmer plus Einkünfte als Gewerbetreibender plus evtl. Einkünfte aus Kapital(Zins-)erträgen und was da noch so alles an Einkünften sein könnte.
Wenn Du verheiratet bist kommen evtl. auch noch die Einkünfte Deiner Frau hinzu und erst dann wird die Steuer berechnet. Und da wir eine Progression haben steigt der Prozentsatz der Einkommensteuer mit steigendem Einkommen an.
Was die Gewerbesteuer angeht, so fällt diese erst an, wenn Du mehr als 24.500 Euro Umsatz machst und von der Umsatzsteuer bist Du als sogen. Kleinunternehmer befreit bis 17.500 Euro Umsatz. Das heißt aber auch, dass Du keine Umsatzsteuer in Deinen Rechnungen ausweisen darfst und deshalb auch nicht die Möglichkeit hast, die gezahlten Vorsteuern gegenzurechnen. In manchen Fällen - wenn man hohe Vorsteuerbeträge entrichten musste, z.B. wenn man einen Firmenwagen anschaffen musste, dann macht es Sinn zur Umsatzsteuer zu optieren, d.h. freiwillig Umsatzsteuern zu zahlen damit man die Vorsteuer gegenrechnen kann. An solch eine Option ist man dann allerdings 5 Jahre lang gebunden. Muss man gut rechnen, ob es sich lohnt.

Kann die leider nicht weiterhelfen, sorry!

Hallo Clausi

leider kann ich keine genaue Aussage treffen über die Höhe der Steuerbelastung, denn diese hängt von der individuellen Situation ab.

Anzumerken ist jedoch, dass der Gewinn aus den ebay Verkäufen das steuerpflichtige Einkommen erhöht und ihrem persönlichen Steuersatz unterliegt.

Die persönliche Zeit kann als Einzelunternehmer nicht berechnet werden. Somit würde der gesamt Gewinn aus den Verkäufen der Steuerbelastung unterliegen.

Leider kann ich keine präzisere Ausssage treffen.

Viele Grüße

Hallo,

die Fragen nach der steuerlichen Belastung lassen sich nicht so einfach beantworten, denn die u.a. zu zahlende Einkommensteuer verläuft progressiv. Das bedeutet mit steigendem Gewinn bzw. Einkommen ( falls noch weitere Einkünfte vorhanden ) steigt der Einkommensteuersatz.
Darüber hinaus muss man in die Kalkulation einbeziehen, dass ab einem Gewinn von 24.500€ noch Gewerbesteuer zu zahlende ist. Die wiederum abhängig ist, von dem Hebesatz der jeweiligen Gemeinde. Die zu zahlende Gewerbesteuer mindern dann aber wieder die zu zahlende Einkommensteuer.

Bei einem Umstieg auf eine rein gewerbliche Tätigkeit ist es daher ratsam einen Steuerberater aufzusuchen. Denn man neben den im Beispiel genannten Kosten, kommen weitere hinzu, z. B. für Gewerbeanmeldung, monatliche Umsatzsteuer-Voranmeldungen, Krankenversicherung ( wenn die nicht selbständige Tätigkeit aufgegeben wird, Altersvorsorge usw.

Gruss

An diesem Beispiel könnte man das gesamte Steuerrecht durchspielen, was aber nicht möglich ist. Im Prinzip gilt aber alles wie bei der Lohnsteuer (ist die Einkommenssteuer der Arbeitnehmer)und ist in der Höhe auch in etwa gleich, heißt erst ab einem Gewinn von über 8000 Euro wird es steuerlich überhaupt interessant und das bedeudet in der Regel einen Umsatz von mindestens 36.000 Euro. Alles was darunter ist wird besonders behandelt in der Art der steuererklärung der Fristen usw. Ist wie gesagt sehr komplex und aus dem Zusammenhang heraus gerissen ein Beispiel zu rechnen nicht möglich.

Gruß Uwe

Hallo Clausi821!

Zunächst einmal muss ich Dich enttäuschen. Anhand Deines Beispiels wird Dir keiner Deine Einkommensteuerbelastung rechnen können. Denn die berechnet sich nach Deinem Jahreseinkommen, indem auch Dein Arbeitslohn einfließt. Je nachdem, wie hoch später Dein zu versteuerndes Einkommen ist, ergibt sich daraus Dein individueller Einkommensteuersatz. Dieser steigt progressiv von 14% (Eingangssteuersatz bei 8.000,00€)auf 42% (Spitzensteuersatz bei 52.152,00€) Ab 250.000,00 kommen noch 3% Reichensteuer hinzu. So, zu Deinem Beispiel: zunächst einmal musst Du wissen, dass es bezüglich der Umsatzsteuer eine Kleinunternehmerregelung gibt. Die besagt, dass die Umsatzsteuer nicht erhoben wird, wenn der Jahresumsatz unter 17.500,00€ netto liegt. Wer hiervon keinen Gebrauch machen will, kann zur Regelbesteuerung optieren. Das macht man direkt im „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“, den man bei Gewerbegründung für´s Finanzamt ausfüllen muss. Vorteil der Option, es kann die Umsatzsteuer der eingekauften Waren als Vorsteuer beim Finanzamt geltend gemacht werden. Man bekommt diese also wieder zurück. Dafür muss man auf seine Umsätze allerdings auch Umsatzsteuer draufschlagen und diese ans Finanzamt abführen. Das Ganze ist mit bürokratischem Aufwand verbunden. Mann muss im ersten Jahr monatlich eine Umsatzsteuer-Voranmeldung elektronisch via elster-Programm vom Finanzamt an das Finanzamt übermitteln. Zu Deinem Beispiel:
Ohne Option (die gezahlte Umsatzsteuer ist lediglich als Betriebsausgabe abzugsfähig)
Einkauf incl. Versand 238,00€ Betriebsausgabe
Verkauf incl. Versand 400,00€ Betriebseinnahme

Gewinn 162,00€
Ein Unternehmerlohn ist nicht als Betriebsausgabe vom Finanzamt anerkannt, damit nicht abzugsfähig.

Mit Option: (gezahlte Umsatzsteuer wird vom Finanzamt wieder erstattet, berechnete Umsatzsteuer ist ans Finanzamt zu zahlen - hierfür ist mtl. eine Voranmeldung einzureichen)

Einkauf incl. Versand netto 200,00€
Verkauf incl. Versand netto 400,00€

Gewinn 200,00€

Hinzukommt eine Umsatzsteuerrechnung:

Umsatzsteuer aus Verkauf 76,00€
Umsatzsteuer aus Einkauf 38,00€

ans Finanzamt noch zu zahlen= 38,00€

liquiditätsmäßig bleiben in diesem Beispiel auch nur 162,00€ übrig.

Es scheint also zunächst keinen großen Unterschied zu machen. Da kommt es auf den Unternehmer an, was er vorhat. Plant er größere Anschaffungen für seinen Betrieb, kann es von erheblichem Vorteil sein, da die Umsatzsteuer darauf direkt vom Finanzamt erstattet wird. Andererseits kann es gerade beim Verkauf über ebay zu Wettbewerbsnachteilen kommen, da die Produkte für den Endverbraucher um 19% teuer angeboten werden müssen. Wird die Umsatzgrenze von 17.500,00€ im Jahr überschritten, erübrigt sich diese Fragestellung eh.
Ich hoffe hiermit ein wenig weitergeholfen zu haben, rate aber vor Betriebsgründung dazu einen Steuerberater aufzusuchen, der erstens bei Gründung beraten kann, behilflich ist den Fragebogen zu steuerlichen Erfassung auszufüllen und später auch die Gewinnermittlung und Einkommensteuererklärung erstellt.
Gruß

Hallo Clausi821,

die beim Verkauf ausgewiesene Umsatzsteuer muss an das Finanzamt abgeführt werden, dagegen kann die beim Einkauf bezahlte Umsatzsteuer als sog. Vorsteuer gerechnet werden.
Beim Verkaufserlös in ihrem Beispiel haben Sie die Versandkosten zweimal berechnet, einmal reicht, daher sind von den 476 EUR Verkaufserlös, 76 EUR an das Finanzamt zu bezahlen. Aus dem Einkauf stehen die EUR 38.- an Vorsteuern dagegen, effektive Zahllast Umsatzsteuer aus einem Verkauf also 76 minus 38 EUR ergeben auch 38 EUR.
Der Gewinn beläuft sich auf 200 EUR, davon abziehen muss man die Kosten 20,08 EUR netto, die Differenz zu 23,90 brutto, gibt es als Vorsteuer vom FA wieder zurück, d.h. die o.a. Zahllast von EUR 38.- vermindert sich um 3,82 EUR, ergibt 34,18 EUR Zahllast Umsatzsteuer.

Schwieriger bzw. nicht zu beantworten ist die Frage bzgl. der Einkommensteuer, denn dazu müssten wir ihren BRuttoarbeitslohn, ihre presönlichen sonstigen Verhältnisse und den Gesamtgewinn aus den ebay-Verkäufen wissen, dann könnten wir das berechnen, aber das sind doch sehr private Dinge, die will man im Netz nicht wirklich breit treten.

Zu beachten wäre vielleicht noch, dass bei solchen Verkäufen in D eine Gewährleistung nach BGB gilt, d.h. wenn ein Gerät defekt ist, stehen Sie dafür gerade. Das vergessen viele.
Die Frage nach dem grösstmöglichen Gewinn ist nett, aber nicht zu beantworten, weil da schon sehr viele Faktoren mitspielen, da kommt es z.B. sogar darauf an, wie ernst Sie die Sache betreiben wollen.

Gutes Gelingen
Barbara

Hallo Clausi,

wenn du umsatzsteuer-pflichtig bist (das kannst du dir bis zu einem gewissen Umsatz aussuchen), dann hast du in deinem Beispiel Einnahmen von €476,-; diesen stehen alle(!) Ausgaben gegenüber: Steuern, die du zahlst, (€76,-), deine Kosten (Versand, Einkauf, …), die darfst du allerdings nur „netto“ rechnen, weil dir die Umsatzsteuer, die du zunächst zahlst, dann vom Finanzamt zurückerstattet wird. Du kannst aber alle Aufwände berücksichtigen, die du zur Erzielung dieser Einnahme hast, also etwa deine Autofahrt zur Post, Telefonate mit Kunden…

Der „Stundenlohn“ ist dabei völlig unerheblich. Du wirst den Gewinn deines Gewerbes insgesamt im betreffenden Jahr (als zusätzliches Einkommen) versteuern.

Freundliche Grüße
Roger Klahold

Ich glaube, Sie meinen einen Denkfehler bzgl. der Umsatzsteuer. Wenn Sie Unternehmer und nicht Kleinunternehmer i.S. d. UStG, müssen Sie auf Lieferungen und Leistungen 19% USt abführen, können aber gezahlte USt als Vorsteuer davon abziehen.
Ich nehme mal Ihr Beispiel: Sie kaufen für 200 € ein und verkaufen für 400, jeweils incl. Versandkosten, die sind i.d.R. auf USt-pflichtig.

Also: Einnahme 400, Ausgabe 200 und 23,90 € Gebühr (incl. USt). Dann sieht die Rechnung so aus:

Betriebseinnahme: 336,19
USt: 63,81
Wareineinkauf: 168,07
Gebühren: 20,08
Vorsteuer: 35,75
an FA gez. USt: 28,06
= Gewinn: 176,10

An das Finanzamt zahlen Sie 28,06 € USt und ESt und ggf. Gewerbesteuer auf 176,10 € Gewinn. Wenn Sie 2 Stunden benötigen, haben Sie einen Stundenlohn von 88,05 € brutto.

Sorry, ich habe im Moment wenig Zeit. Stelle Deine Frage doch bitte einfach im Forum (Aber ohne ich, z.B. „mal angenommen jemand…“)

Danke
derschwede77

Moin.
also wenn du mich fragst kannst du dich gerne selbstständig machen. Du gehst zum Amt und meldest Gewerbe an (kosten ca. 30€). Wenn du Waren einkaufst und mit einem Gewinn wieder verkaufst mußt du aufpassen daß du nicht über einen Umsatz von max. 17,500€ im Jahr kommst da du sonst nicht mehr als klein Unternehmer geltest und somit steuerpflichtig wirst, d.h. du mußt mind. einmal im Jahr eine Steuererklärung machen und die Umsatzsteuer (Mwst.) an das zuständige Finanzamt abführen.Desweiteren weiß ich nicht ob du noch eine Unternehmerprüfung ablegen mußt um den Finanzamt zu zeigen daß du fähig bist eine Firma zu leiten. Ausserdem brauchst du dann Bescheinigungen von der Krankenkasse und vom Finanzamt ob du schonmal negativ in Erscheinung getreten bist.
Also fang wenn dann erstmal klein an okay…
Gruß B.

Lieber Clausi821,
also im Kauf und Verkauf eines elektronischen Geraetes kann ich noch keine unternehmerische Taetigkeit entdecken, sondern auf diesen Fall bezogen nur eine Freizeittaetigkeit. Dein Verkauf mit 19% Umsatzststeuer laesst aber schon darauf schliessen, dass Du Unternehmer bist. Dann verstehe ich die Frage nicht. Wenn Deine Kalkulation stimmt, hast Du den Gewinn - ganz einfach die Differenz zwischen dem Netto-Einkaufs- und Netto-Verkaufspreis als Einkommen versteuern und zusaetzlich noch die Differenz der Umsatzstsuerbetraege ans Finanamz abfuehren.
Als Untermnehmer muss man natuerlich eine Kosten-/Leistungsrechnung vornehmen, in die noch sehr viel mehr Kosten eingehen: Neben dem schon genannten (virtuellen) Lohn auch Miet- und Energiekosten, Versicherungen, evtl. Pkw usw. Auf dieser Grundlage kalkuliert man dann wirklich einen Verkaufspreis, egal, ob fuer Waren oder fuer Dienstleistungen, und zwar so, dass nach Abzug aller Kosten und auch aller Steuern dann noch ein akzeptabler Gewinn fuer die erwuenschte Lebensfuehrung uebrigbleibt.
Ich hoffe, dass Deine Frage so zu verstehen war.
Gruss
Bernhard