Selbstständig machen: Vom Kleingewerbe zur GmbH?

Guten Tag,

ich hoffe mir kann jemand helfen und mir sagen, ob meine „Vorgehensweise“ denn umsetzbar ist.

Ich plane mich in den kommenden Monaten selbstständig zu machen.
Ich habe vor ein Produkt (meine Idee) von einer größeren Firma herstellen zu lassen und es dann selbstständig über einen Onlineshop zu vertreiben.

Für die Umsetzung benötige ich allerdings noch einen Graphiker.

Besteht denn die Möglichkeit als Kleingewerbe den Graphiker zu beauftragen und nachdem dieser Auftrag abgeschlossen ist, in den Stand eines Kaufmanns zu erweitern, da ich erst dann Schutzrechte beantragen kann und mit dem Namen der Firma unterzeichnen kann?

Da ich leider nur sehr schwer einschätzen kann, wie sich das Produkt verkaufen wird usw. ist dann die Frage, ob ich bei Erfolg den weiteren Schritt zur ein-Personen-GmbH gehen kann.

Ich hoffe ihr versteht mein Anliegen.

Sobald die Graphiken fertiggestellt sind, möchte ich das Produkt herstellen lassen und dann unter einem Phantasienamen (Werbenamen) sowie mit Schutzrechten und Barcode vertreiben.

Schon mal vielen Dank für eure Hilfe.

Faq 1129

Ich wüßte nicht, wieso Schutzrechte an die Kaufmannseigenchaft gebunden sind.

Mal abgesehen davon,
kann sich auch ein Kleingewerbetreibender ins HR eintragen lassen, und wird dann konstitutiv zum Kaufmann.

Hallo,

ich sehe da auch überhaupt kein Problem.
Auch ein Kleinunternehmer kann Schutzrechte beantragen.
Wenn eine GmbH gegründet wird (was bei wagen Erfolgsaussichten meines Erachtens ein hohes finanzielles Risiko darstellt), könnten das natürlich auch Vorlaufskosten sein.
Herzliche Grüße
Hartmut D.

Hallo!

Besteht denn die Möglichkeit als Kleingewerbe den Graphiker zu
beauftragen und nachdem dieser Auftrag abgeschlossen ist, in
den Stand eines Kaufmanns zu erweitern, da ich erst dann
Schutzrechte beantragen kann und mit dem Namen der Firma
unterzeichnen kann?

Irgendwas ist an der Darstellung entstellend unvollständig.
Wer möchte, beauftragt einen Graphiker. Wer Schutzrechte anzumelden hat, macht es. In beiden Fällen muß man nicht Kaufmann sein.

Gruß
Wolfgang

Vielleicht habe ich mich etwas schwammig ausgedrückt.

Mir geht es darum, dass der Firmenname eingetragen und geschützt ist. Das geht zwar als Kleingewerbe, allerdings muss ich dann auch allen Rechten und Pflichten eines Kaufmanns nachkommen.

Irgendetwas schmeißt du da durcheiander.

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