Selbstständig mit Nagelstudio ! komisch

Hallo,

seit einiger Zeit terrorisiert mich meine Freundin mit dem das sie sich Selbstständig machen will. Es soll ein Nagelstudio werden. Nun, wenn sie unbedingt will,…bitte^^ Das werbung gemacht werden muss mit Flyer,Zeitungsartikeln mit angebote und sonst was ist mir klar um Kunden zu bekommen.

Der ablauf leuchtet mir aber noch nicht ganz ein. Ausserdem glaube ich das dass ganze n bissle zu locker gesehen wird. Aber deswegen frag ich, damit ihr mich aufklärt. Fragen sind nummeriert.

Also…:

Nun habe ich einen Anruf bekommen das ihr bruder irgendwie für 5000€ eingekauft hat…tisch,trockner,… und das ganze was man halt braucht. 1.) Was braucht man um sowas betreiben zu können? Gewerbeschein oder was?

Sie macht bald bei einer Frau, die selbst selbstständig ist, eine ausbildung für 6Monate oder so. Ihr wird das nur alles beigebracht. Am ende bekommt sie keine Urkunde oder sowas… 2.) anscheinend braucht man sowas nicht?

…sie möchte erstmals zuhause anfangen. Sollte das alles klappen, würde sie das erweitern mit Massage,wimpernverl.augenbrau…usw. Und sollte es wirklich laufen, würden wir uns ein Häuschen kaufen wo direkt auch das Nagelstudio dran kleben wird.

3.) Wie ist das wenn man bei sich daheim ein Nagelstudio aufmacht mit den ein-und ausgaben? Vieleicht kann einer aufzählen was abgegeben werden muss…usw.

4.) Ich bin aus gesundheitlichen gründen Arbeitslos. Weil hab in 2 monaten eine op am knie. Ist das anderst wenn ich da einsteige und helfe? zähl ich als arbeiter oder als besitzer wie meine freundin(wohnen zusammen)?

mfg

Hallo,

seit einiger Zeit terrorisiert mich meine Freundin mit dem das
sie sich Selbstständig machen will. Es soll ein Nagelstudio
werden. Nun, wenn sie unbedingt will,…bitte^^ Das werbung
gemacht werden muss mit Flyer,Zeitungsartikeln mit angebote
und sonst was ist mir klar um Kunden zu bekommen.

Falls man zur Miete wohnst (wovon ich z.Zt. ausgehe) solltest man erst einmal den Vermieter fragen, ob er mit diese Nutzungsänderung überhaupt einverstanden ist. Das geht nämlich m.E. über einen normalen Gebrauch der Mietsache hinaus (Laufkundschaft).

Gruß:
Manni

Zu Frage 1) Sie muss ein Gewerbe anmelden (Gewerbeschein beantragen). Wichtig - und hier aufpassen: Vorher hochrechnen, wie hoch der Umsatz und daraus resultierende Gewinn voraussichtlich im Jahr werden wird. Sollte er 15.600 EUR nicht übersteigen, dann auf jeden Fall ein Kleingewerbe anmelden, damit wird sie nicht umsatzsteuerpflichtig und muss auchkeine USt-Vorauszahlungen leisten. Aufpassen: Sie muss Rechnungen schreiben, darf jedoch keine Mehrwertsteuer in der Rechnung ausweisen (gilt nur für Kleingewerbe)!

zu Frage 2) Ausbildung ist immer gut und eine Bescheinigung oder Urkunde ist immer besser, weil man etwas hat, was man Kunden vorlegen kann. Es geht auch ohne (Amt fragt nicht danach), es sei denn, sie will selbst Leute ausbilden.

Zu Frage 3) natürlich kann sie ihr Klein- oder Gewerbe vorerst oder auf Dauer (wenn die Räumlichkeiten vorhanden sind) im Hause ausführen. Dies macht steuerlich Sinn, da von den Einnahmen in ihrem Falle (da die Kunden ja zu ihr kommen) die Raumkosten (inkl. anteiliger Heiz und Stromkosten, Telefon usw.) abzusetzen wären.
Einnahmen und Ausgaben sind stets gegeneinander zu rechnen, Belege müssen hierfür vorliegen.

Zu Frage 4) du kannst deiner Freundin helfen, ohne dass sie dich einstellen muss, aber hier sind Höchstarbeitsstunden zu beachten und sie darf dich nicht bezahlen. Wenn du arbeitslos gemeldet bist, musst du jederzeit eine Arbeit aufnehmen können, also darf dich deine Hilfe bei deiner Freundin in dieser Sicht nicht behindern. Man könnte hier überlegen, ob sie dich nach einiger zeit und wenn das Geschäft läuft, als Geringverdiener einstellt.

Da ich ebenfalls ein Kleingewerbe von zu Hause aus führe, sind diese Angaben meine eigenen Erfahrungen und Kenntnisse (mit denen ich seit 3 Jahren bestens fahre), trotzdem nicht rechtsverbindlich.

Gruß suwusch

Servus,

hierzu:

Wichtig - und hier aufpassen: Vorher hochrechnen,
wie hoch der Umsatz und daraus resultierende Gewinn
voraussichtlich im Jahr werden wird. Sollte er 15.600 EUR
nicht übersteigen, dann auf jeden Fall ein Kleingewerbe
anmelden,

die bescheidene Frage: In welchem Land gilt das? In Deutschland jedenfalls nicht. Es gibt gewerberechtlich keinen, ich wiederhole keinen Unterschied zwischen einem stehenden Gewerbe, das regelbesteuert wird und einem stehenden Gewerbe, das gem. § 19 Abs 1 UStG besteuert wird. Folge: Es gibt keine, ich wiederhole keine Anmeldung eines Kleingewerbes.

Ganz unabhängig davon gibt es auch steuerrechtlich (vermutlich verwechselst oder vermischst Du die Gewerbeanmeldung mit dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung) keine, ich wiederhole keine Verpflichtung, die Option zur Regelbesteuerung auszusprechen, bevor das Jahr herum ist (genauer: sie muss ausgesprochen werden, bevor die USt-Festsetzung für das Kalenderjahr bestandskräftig ist).

Und: Ein Kleinunternehmer, der nicht zur Regelbesteuerung optiert, ist Kleinunternehmer, wenn er die Umsatzgrenzen aus § 19 I UStG einhält, Punktum. Er muss für die Kleinunternehmerbesteuerung genau nix anmelden oder beantragen.

Zu dieser poetischen Beschreibung einer Gewinnermittlung gem. § 4 Abs 3 EStG:

Einnahmen und Ausgaben sind stets gegeneinander zu rechnen,
Belege müssen hierfür vorliegen.

sag ich jetzt mal weiter nichts.

Hierzu:

Zu Frage 4) du kannst deiner Freundin helfen, ohne dass sie
dich einstellen muss, aber hier sind Höchstarbeitsstunden zu
beachten und sie darf dich nicht bezahlen.

noch einmal die Frage, für welches Land das gilt. Für D jedenfalls nicht.

Schöne Grüße

MM

1 Like

hallo,

sachkenntnis setze ich mal voraus - wie auch immer man dazu gelangt.
doch bevor ein gewerbeschein beantragt, räumlichkeiten angemietet und inventar angeschafft wird, sollte man zum einen den BEDARF an dieser dienstleistung eruieren, zum anderen, den eigenen bedarf - also das, was man erwirtschaften will:

wird wirklich das 17. nagelstudio in dieser straße benötigt?
wie viele kundinnen verspricht sich deine freundin dort?
wie viele kundinnen bzw. verkaufte dienstleistungen zu welchem preis müsste sie haben, um neben miete, nebenkosten, steuern, ihk-beiträgen, versicherungen, krankenkasse und rentenbeiträgen auch noch so viel zu erwirtschaften, dass jeden monat etwas spürbar übrigbleibt?
wie geht es anderen nagelstudios? (mich gruselt schon, wenn ich dieses wort schreibe, sorry.)
können die existieren? oder tun die nur so und leben in wirklichkeit von dem, was der partner zuschießt, um seine ruhe zu haben? (die frage ist ernst gemeint!)

ist das alles geschehen? ich glaube kaum, denn dann würden sich deine fragen nicht stellen.

ein existenzgründerlehrgang wär’ auch nicht die verkehrteste maßnahme …

schöne grüße
ann