Hallo zusammen! Folgendes Szenario: Jemand verdient als Angestellter ziemlich gut. Als Hobby hat derjenige Handarbeit, wo er kleine Sachen herstellt. Aufgrund häufiger Anfragen nach diesen Sachen überlegt er sich, eine „gewerbliche“ Facebookseite einzurichten, Visitenkarten zu drucken usw. und dann die Sachen zu verkaufen, Aufträge anzunehmen etc.pp. Jetzt die Fragen: 1. Darf man wie ein „Gewerbe“ auftreten, wenn man beim Finanzamt keins angemeldet hat?
2. Muss man das als Gewerbe anmelden oder darf man einen gewissen Betrag verdienen, ohne das melden zu müssen? Wenn ja, wie weist man das nach, dass man nicht mehr verdient hat, als man darf?
3. Muss man Rechnungen schreiben? Hier ist die Rede von kleinen Beträgen, so dass die 400€-Grenze im Monat lange nicht erreicht wird… Vielen Dank im Voraus! Gruß Carmen
- Darf man wie ein „Gewerbe“ auftreten,
wenn man beim Finanzamt keins angemeldet hat?
vorläufig ja. natürlich nicht auf „dicke hose“ oder so, sondern mal ein paar wochen als testphase.
wenn man allerdings sicher ist, dass man das dauerhaft so machen will, dann kann man auch gleich das gewerbe bei der gemeinde anmelden.
- Muss man das als Gewerbe anmelden oder darf man einen
gewissen Betrag verdienen, ohne das melden zu müssen?
ich denke es steht die handarbeit im vordergrund und nicht die künstlerische gestaltung der objekte. daher wird es wohl eine gewerbliche tätigkeit sein. dabei gibt es keine freigrenzen.
- Muss man Rechnungen schreiben?
grundsätzlich nur auf verlangen des kunden.
Hier ist die Rede von
kleinen Beträgen, so dass die 400€-Grenze im Monat lange nicht
erreicht wird…
diese 400€ haben bei dieser tätigkeit keinerlei bedeutung.
wenn man keine rechnungen schreibt, muss man seine einnahmen (logischerweise auch die ausgaben) aufzeichnen, um am jahresende die erklärung zu machen.
gruß inder
Hallo,
man darf nicht so tun, als ob nichts wäre. Das fällt dann unter Schwarzarbeit & das findet das Finanzamt gar nicht witzig.
Deine Chance wäre es als Mini -,bzw Kleingewerbe anzumelden.Hierzu ruf doch einfach dein zuständiges Gewerbeamt an. Dort erhälst Du eine Fachberatung & du bist auf der sicheren Seite, egal ob du dich dann dafür entscheidest oder nicht.
Viel Glück !