selbstständig und Hart IV empfänger

Ich habe einen Gewerbeschein (klein unternehmen) Und auch in der selben Zeit habe mich Arbeitslos Gemeldet habe denen bescheid gesagt das ich als Promoterin arbeiten möchte. Jetzt bekomme ich Geld von Arbeitsamt und auch aus meine Selbständige Arbeit schon seit 4 Monaten. Kann ich dadurch Probleme bekommen? oder gibt es etwas was ich machen kann Ihnen nicht zurückzuzahlen. Ich meine nicht betrügen ich will nur wissen ob es da etwas gibt was ich wissen muss vielleicht über Finanzamt
versteuern oder die Sachen (Kassenbelege) die ich gekauft habe fürs Büro Ihnen vorzeigen?? was kann ich machen. Habe nächste Woche Termin beim Arbeitsam wegen meine Selbstständigkeit.

Ich finde Termin beim Arbeitsamt ist das Beste. Dort bekommst du alle verbindliche Informationen.
Zusätzlich würde ich mich persönlich beim Finanzamt erkundigen.
Alles Gute
Gruß
Ivo

Hallo diana,

ich empfehle Dir, die Einnahmen aus dem Gewerbe dem Arbeitsamt zu melden. Natürlich kannst Du Deine Kosten/Ausgaben dagegenstellen, also mit angeben, was Deinen Gewinn verringern wird. Und bis zu einem bestimmten Betrag (ca. 450.-€/Monat) wird der auch nicht berücksichtigt. Aber wenn Du die Einnahmen nicht angibst und das bekannt wird, musst Du ALLES zurückzahlen und bekommst noch Sperren und Strafen obenauf.

Viel Erfolg!
HPS

Wenn Dein Gewerbe nur ein Nebengewerbe ist und klar unter 15 Std/Wo (einschl. Vorbereitung usw.) ist wird das Einkommen. angerechnet.
Es sind hier auch nur 165 € im Monat frei.
Sollte es ein Vollzeitgewerbe sein, und die Agentur für Arbeit weiß nicht Bescheid gibt es sicherlich sehr viel Erger.
Schlimmstenfalls könnte es dann zu einer Anzeige kommen.
Bestenfalls ist es nur angemeldet und wird noch nicht ausgeübt oder ist unter 165 € im Monat.

Viele Grüße
Lukas

Entschuldige meine späte Antwort. Habe auf Grund eines Umzuges zur Zeit privat kein Festnetz.
Für deine Selbstständigkeit machst du Buchführung. Einfache Exel - Tabelle mit Einnahmen- Ausgaben reicht. Da bringst du deine Anschaffungen ein. Durch Belege bestättigt. Die zeigst du am Besten beim Arbeitsamt vor. Inwieweit dir deine Einnahmen auf Hartz IV angerechnet werden weiß ich nicht. Verschleiern bringt nichts außer Ärger.
Alles Gute
b.

Hallo Diana,

Die Einkünfte aus der Selbständigkeit gehören dem Arbeitsamt sofort angezeigt/gemeldet. Der Verstand müsste Ihnen schon sagen, dass es ja wohl nicht sein kann, dass man selbständig arbeitet, Einnahmen aus der Tätigkeit bat und dann noch Harz IV nebenbei kassiert. Das versteht das „gemeine Volk“ als Sozialschmarotzertum.

Es gibt zwar die Möglichkeit für Selbständige, zusätzlich zu ihren (nachzuweisen sehr niedrigen Einnahmen) Hilfe vom Staat zu bekommen. In jedem Fall müssten Sie das aber frühzeitig beim Arbeitsamt melden. Tun Sie das nicht, kann das mit Bußgeld (Ordnungswidrigkeit?) belegt werden und Sie müssen (abhängig von der Höhe der selbständigen Einnahmen) das vom Amt zuviel gezahlte Geld wieder zurückzahlen.

Also nicht auf die lange Bank schieben, sondern die Verhältnisse offen legen und offiziell machen.

Schönen Gruß
A.

Hallo, tut mir leid, da kann ich DIr nicht weiterhelfen…

danke, ich wollte noch wissen wenn ich zB. alles auf einmal gekauft habe so um 2500 € und denen es vorzeige wird es angerechnet??

Als Empfänger von Arbeitslosengeld 1 darfst du 165€ im Monat dazu verdienen. Was darüber hinaus geht, musst du dem Arbeitsamt melden, ggf. zurückzahlen.
BRB57

Hallo, Kenn mich mit dem Harz IV nicht aus… aber sicher zu gehen ohne das du trouble bekommst wueder ich auf mei9nem Sozialamt mit dem Caseworker arbeiten und nach fragen um sicher zu sein.Viel glueck.