Selbstständig und Probleme mit HWK

Hallo,
ich bin Selbstständiger Handwerker der sich in sämtlichen Gewerken nach Anlage B1 und B2 HWO hat eintragen lassen. Zusätzlich habe ich noch einen Antrag auf Anwendung §7B HWO für das Maler und Lackierer Handwerk gestellt, welcher allerdings abgelehnt wurde. Ablehnungsgrund war das ich zu wenig Geld für meine leitende Stellung bekommen habe !!!
Wie kann ich mir denn noch weitere Minderhandwerkliche arbeiten eintragen lassen ? "Irgendwo hab ich gelesen das man auch das Lackieren von Fenstern,Türen,Türrahmen und Heizkörpern eintragen lassen kann da dies Minderhandwerk wäre ! Uns wo muss ich das Eintragen lassen ?? Kammer? Gewerbeanmeldung erweitern ?
Auch hab ich gesehen das laut neuer Ausbildungsverordnung für Maler und Lackierer ein neuer eigenständiger Beruf entstanden ist, nämlich der Bauten und Objektbeschichter.
Kann man diesen anmelden ohne Maler und Lackierermeister zu sein ?? Dann hätten sich nämlich alle meine Probleme auf einen Schlag erledigt !!
Danke schon mal.

Da kann ich leider nicht weiterhelfen.
Ich würde mich an relevante Stellen wenden.
zB an die Handwerkskammer des jeweiligen Ortes

Hallo,

Bauten- und Objektbeschichter ist zwar ein Ausbildungsberuf der aber nicht mit einem Gesellenbrief endet. Es ist quasi eine verkürzte Malerausbildung.

Folglich gehört der Beruf Bauten- und Objektbeschichter weder zu den zulassungsfreien noch zu den meisterpflichtigen Handwerken.

Die Meisterpflicht hat ja durchaus Gründe. Dabei gehts nicht um schwer, kompliziert oder leicht, einfach sondern vielmehr um die richtige Einschätzung und Diagnose eines bestimmten Sachverhalts und deren juristische Auswirkung.

Wenn du aufgrund einer Fehldiagnose einen Schaden verursachst, wird dein Anwalt dir raten geltend zu machen, dass du für diese Diagnose nicht ausgebildet bist.
Ein Meister kann sich darauf nicht berufen und muss die Verantwortung übernehmen.

Man will ja mit den Gesetzen genau solche Firmen wie deine verhindern, die von allem nur ein wenig Ahnung haben und nachher nicht voll haftbar gemacht werden können.

Das sind die Gründe warum das deutsche Handwerk nach wie vor einen sehr guten Ruf hat und auch die ausgeführten Arbeiten im europäischen Vergleich sehr gut sind.

Melde doch deine Firma im europäischen Ausland an, da hast du keinerlei Einschränkungen. Doch ein Inc. oder S.a.r.l. hinter deinem Firmennamen schreckt halt die Kunden hier ab weil es einfach für mindere Qualität und Unsicherheit steht.

Bitte!

Hallo,

auch ich würde mich bei der HWK beraten lassen. Allerdings habe ich hier positive Erfahrungen gesammelt.

Grüße
Jürgen

Hallo,

es tut mir leid, daß ich Dir in keinster Weise helfen kann. Vielleicht kann Dir in Deinen Belangen ein Anwalt mir Schwerpunkt Arbeitsrecht sachkundige Auskunft geben?

Viel Erfolg!

Karsten

Hallo yoyomario,
ersteinmal Danke für deine Anfrage.
Zu deinem Problem mit dem anmelden von minderhandwerklichen arbeiten kann ich dir leider nicht viel sagen,da ich mit diesem Thema nicht so vertraut bin.Ich würde aber mal beim Arbeitsamt oder der Malerinnung in deiner Region nachfragen.Vielleicht können die dir mehr dazu sagen.Dem Beruf des Bauten und Objektschützers geht eine zweijährige Ausbildung im Malerhandwerk voraus.Er ist meines Wissens nicht einfach so auszuüben.Es kann natürlich sein ,das es in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich ist.Auch da würde ich mich mal beim Arbeitsamt,Innung oder Kreishandwerkerschaft informieren.Vielleicht kennst du ja einen befreundeten Malereibetrieb der dir da sonst auch weiterhelfen könnte.
Ich hoffe es hat dir etwas geholfen.
Mit frdl
. Gruß Anno68

Hallo,
der Bauten- und Objektbeschichter ist eine zwiejährige Ausbildung und darum bin ich mir nicht so sicher, wie weit man da tätig werden kann. Ich habe allerdings gehört, dass wenn man gestaltung der Innenräume angibt, eine sehr große und undefinierbare Arbeitspallete erhält.
Weiter kann ich dir jedoch nicht helfen, da ich auch nicht wei, was du für Vorbildungen hast.
Also viel Glück.

Johanna

Hallo vojomario,

ich bin zwar nicht mehr handwerklich als Maler tätig,
weiss aber das für die Führung und Ausübung des kompletten Arbeitsbereiches in der HAndwerksinnung noch der Meistertitel erforderlich ist.

Jedoch ein teilweiser Auszug der Arbeiten ist unter der
Berufsbezeichnung BAUTENSCHUTZ zulässig.

Welche genauen Arbeiten das sind solltest du bitte
bei der dafür zuständigen Handwerkskammer erfragen.

Ich hoffe ich konnte dir damit ein wenig weiterhelfen.

mfg
Thorsten

Hallo,

soweit ich weiß, musst du dieses bei der Gewerbeanmeldung angeben, dieses wird dann von der HWK geprüft, und ggf. bestätigt.

Naja, was heißt eigenständiger Beruf. Es ist einfach eine Fachsparte im Maler und Lackierer Handwerk, es gibt ja auch unter anderem, den Maler in Gestlatung und Instandhaltung, den Kirchenmalerei und Denkmalpflege, den Bauten und Korrosionsschutz, den Vegolder usw.
Und diese Berufe kann man nur als Meister anmelden! Du kannst dieses umgehen, indem du für ein halbes Jahr eine Ausnahmebewilligung bekommst, kostet circa. 400- 750€, Antrag bei der HWK. Vorraussetzung: abgeschlossene Berufsausbildung, Anmeldung bei der Meisterschule.
Diese Ausnahmebewilligung, kann man nur einmal bekommen.

Meine persönliche Meinung, ich bin froh, dass nicht jeder jeden Beruf ausüben kann, für was gibt es denn Ausbildung, Vorabeiterschule, Meister- und Technikerschulen??

LG